Beratung für Migrant:innen
AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss. Dadurch wird der ausländische Abschluss dem entsprechenden österreichischen Abschluss samt allen sich daraus ergebenden Rechten einschließlich der Führung des entsprechenden österreichischen Grades gleichgestellt.
Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Ist die Gleichwertigkeit nicht zur Gänze gegeben, kann das durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.
Voraussetzung für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses ist der Nachweis, dass die Anerkennung für die Berufsausübung in Österreich zwingend notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine berufliche Tätigkeit in Österreich angestrebt wird, deren Ausübung gesetzlich reglementiert ist und eine bestimmte Qualifikation voraussetzt (z.B. im Bereich der Lehr- und Gesundheitsberufe). Wenn das nicht zutrifft, kann für die Berufsausübung eine Bewertung ausländischer Hochschuldiplome (siehe unten) beantragt werden.
Innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht nötig und auch nicht möglich.
Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses ist jene Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist. In der Regel kommen somit mehrere Bildungseinrichtungen für die Nostrifizierung in Frage. Wo Sie den Antrag letztlich einbringen, bleibt Ihnen überlassen.
TIPP
Die einzelnen Universitäten und Fachhochschulen stellen bei der Nostrifizierung unterschiedliche Anforderungen. Da eine mehrfache Antragstellung und auch ein Wechsel der Bildungseinrichtung im Nachhinein nicht möglich sind, empfehlen wir einen kritischen Vergleich und ein Informationsgespräch vor Einbringung des Antrags auf Nostrifizierung.
In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung der jeweiligen Universität beziehungsweise Fachhochschule.
Für eine Reihe von ausländischen Reifezeugnissen ist durch zwischenstaatliche Abkommen die Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Reifezeugnis festgelegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie die Liste gleichgestellter Reifezeugnisse.
Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem durch welche Bildungseinrichtung nostrifiziert werden soll. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Folgende Unterlagen sind - im Original beziehungsweise in beglaubigter Abschrift - jedenfalls vorzulegen:
Die Nostrifizierung ist kostenpflichtig.
ENIC NARIC AUSTRIA
National Academic Recognition Information CentreWenn keine Nostrifizierung oder formale Berufszulassung erforderlich ist, kann für die Berufsausübung über das Antragsportal www.aais.at eine Bewertung der ausländischen Hochschuldiplome beantragt werden.
Die Bewertung ist kostenpflichtig:
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich oder in einem EU-Mitgliedsstaat.
Als Dokumente sind unter anderem hochzuladen:
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und des Zahlungseingangs dauert die Bearbeitung bis zu 4 Wochen.
Bei der Bewertung eines ausländischen Hochschuldiploms wird ein Vergleich zwischen dem ausländischen Lehrplan des Studienabschlusses und einem (eventuellen) österreichischen Studienlehrplan hergestellt. Zusätzlich wird der Status der ausländischen Hochschule als staatlich anerkannte postsekundare Bildungseinrichtung festgestellt.
Die Bewertung ist kein Bescheid und somit kein rechtlich verbindliches Gutachten. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt kann mit einer Bewertung ermöglicht werden, zumal auch das AMS die Bewertung anerkennt.
In bestimmten Fällen werden Kosten, die für eine Nostrifizierung beziehungsweise Bewertung anfallen, vom Österreichischen Integrationsfonds gefördert.
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