Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Die FH-Studienbefähigung ermöglicht Personen den Zugang zu einem Studium an der FH OÖ, auch wenn sie "nur" über einschlägige Berufsausbildung, aber über keine Matura verfügen. Die speziellen Prüfungen der FH-Studienbefähigung bringen allerdings nur eine eingeschränkte Studienberechtigung für genau definierte Studiengänge an der FH OÖ.
Auf Grund der Studienplatzbeschränkung in Fachhochschulen reicht die Erfüllung formaler Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachhochschule oft nicht aus. Es ist daher im Einzelfall abzuwägen, ob nicht die Ablegung der Berufsreifeprüfung beziehungsweise einer Studienberechtigungsprüfung mehr Möglichkeiten bietet.
Die Fachhochschule OÖ bietet einen 2-semestrigen, berufsbegleitenden Lehrgang zur Erlangung der FH-Studienbefähigung für alle FH OÖ-Studiengänge an. Zu den Modulen Mathematik, Deutsch und Englisch sind - abhängig von der später angestrebten Studienrichtung - weitere Module zu absolvieren. Die Lehrgänge werden als Abendkurs in Braunau, Hagenberg, Linz, Steyr und Wels angeboten und starten jeweils im September.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Lehrgang ist ein Lehrabschluss oder der Abschluss einer Fachschule (berufsbildende mittlere Schule).
Nach einer Online-Bewerbung bis spätestens Juli und der Prüfung der Unterlagen, erfolgt nach einem Einstiegsseminar die Entscheidung über die Aufnahme in den Lehrgang.
TIPP
Individuelle Anrechnung
Eine Anrechnung von vorhandenen Prüfungen ist möglich und vorab mit der Lehrgangsleitung abzuklären.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Fachhochschule sowie auch bei der Leitung des Lehrgangs zur FH-Studienbefähigung:
FH OÖ Studienbetriebs GmbH
Stelzhamerstraße 23, 4600 WelsTeilnehmer/-innen am FH-Studienbefähigungslehrgang müssen seit 2018 eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Zusätzlich können Kosten für Unterrichtsmaterialien und technische Ausstattung (Internetzugang für e-learning-Kurse) anfallen.
Teilnehmer/-innen am FH-Studienbefähigungslehrgang können bis zu 2 Semester lang Studienbeihilfe beziehungsweise Selbsterhalter/-innen-Stipendium in Anspruch nehmen. Zuschüsse für Fahrtkosten, Versicherungskosten, Kinderbetreuung oder Studienbeitrag werden nicht gewährt, da es sich bei den Teilnehmern/-innen um außerordentlich Studie-rende handelt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 3 Prüfungen positiv abgelegt werden; ansonsten ist die bezogene Beihilfe zurückzuzahlen!
Ob Anspruch auf Studienbeihilfe besteht, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfen!
Folgende Förderungen können bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen eventuell auch in Frage kommen:
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