Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Die FH-Studienbefähigung ermöglicht Personen, die über eine einschlägige Berufsausbildung nicht aber über eine Matura verfügen, den Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule. Mit der FH-Studienbefähigung wird, durch die Ablegung von speziellen Prüfungen, eine eingeschränkte Studienberechtigung erworben. Diese ermöglicht nur den Zugang zu jenen FH-Studiengängen für die sie speziell erworben wurde.
Auf Grund der Studienplatzbeschränkung im FH-Bereich und der daraus resultierenden – mitunter beträchtlichen – Abweisungsraten reicht die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachhochschule oft nicht aus. Vor diesem Hintergrund ist im Einzelfall abzuwägen, ob nicht die Ablegung der Berufsreifeprüfung beziehungsweise einer Studienberechtigungsprüfung mehr Möglichkeiten bietet.
Die Fachhochschule OÖ bietet einen 2-semestrigen, berufsbegleitenden Lehrgang zur Erlangung der FH-Studienbefähigung für alle FH-Studiengänge in OÖ an. Der Lehrgang setzt sich aus den Grundkursen Deutsch, Mathematik und Englisch sowie studienspezifischen Pflichtfächern für die später angestrebten FH-Studienrichtung zusammen.
Teilnehmer/-innen am FH-Studienbefähigungslehrgang müssen ab 2018 eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Zusätzlich können Kosten für Unterrichtsmaterialien und technische Ausstattung (Internetzugang für e-learning-Kurse) anfallen.
Teilnehmer/-innen am FH-Studienbefähigungslehrgang können bis zu 2 Semester lang Studienbeihilfe beziehungsweise Selbsterhalter/-innen-Stipendium in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 3 Prüfungen positiv abgelegt werden; ansonsten ist die bezogene Beihilfe zurückzuzahlen!
Lehrgangsteilnehmer/-innen mit Anspruch auf Studienbeihilfe bekommen die Lehrgangsgebühr rückerstattet. Jene, die auf Grund des (elterlichen) Einkommens gerade keine Studienbeihilfe erhalten, können eventuell einen Studienzuschuss von jährlich wenigstens 60 Euro erhalten. Informationen dazu auf der Website der Studienbeihilfenbehörde .
Ob Anspruch auf Studienbeihilfe besteht, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfen!
Voraussetzung für die Aufnahme in den Lehrgang ist der Nachweis einschlägiger beruflicher Qualifikation durch Lehr- oder Fachschulabschluss.
Individuelle Anrechnung
Eine individuelle Anrechnung von speziellen Vorkenntnissen beziehungsweise Berufserfahrung durch die jeweilige Studiengangsleitung ist möglich und kann unter Umständen Zusatzprüfungen – in Einzelfällen sogar alle - ersetzen. Ein persönliches Beratungsgespräch an der Fachhochschule Ihrer Wahl ist daher empfehlenswert.
...erhalten Sie bei der jeweiligen Fachhochschule sowie auch bei der Leitung des Lehrgangs zur FH-Studienbefähigung:
© 2019 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0