Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zum Bachelor- oder Diplomstudium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, sofern das in einer Verordnung oder Satzung der Bildungseinrichtung geregelt ist.
Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen. Mit einer positiv abgelegten SBP wird eine eingeschränkte Studienberechtigung erworben. Das bedeutet, man ist nur zu jenen Studien der gewählten Studienrichtungsgruppe zugelassen.
Eine SBP ermöglicht auch den Zugang zu einer Ausbildung an einem Kolleg.
Seit 2017 sind die Regelungen zur SBP für Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen einheitlich. Die Bildungsinstitutionen können SBP anbieten, wenn dazu ein Studium eingerichtet ist.
Hinweis
Erkundigen Sie sich auf alle Fälle bei der Bildungsinstitution, wo Sie später studieren wollen beziehungsweise wo Sie die SBP absolvieren wollen, welche Bestimmungen derzeit dort gelten.
Bevor ein Antrag auf Zulassung zur SBP gestellt werden kann, ist zu entscheiden, welches Studium man wo absolvieren möchte. Danach richtet sich, bei welcher Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule der Antrag auf Zulassung zur SBP einzubringen ist.
Maximal 4 der 5 Teilprüfungen kann man sich auf Antrag anrechnen lassen, etwa die Befähigungsprüfung, Meisterprüfung sowie Prüfungen an anerkannten Bildungseinrichtungen. Die Entscheidung über die Zulassung liegt bei der Leitung der jeweiligen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule.
Liegt eine frühere Zulassung vor, so ist mit der Zulassungsstelle zu klären, bis wann die SBP nach den Bestimmungen des Zulassungsdatums zu absolvieren ist beziehungsweise welche Bestimmungen für spätere Prüfungen bestehen.
Hinweis
Studienberechtigungsprüfung in Oberösterreich
Die SBP besteht aus insgesamt 5 Teilprüfungen:
Die jeweilige Universität, Fachhochschule beziehungsweise Pädagogischen Hochschule legt die Pflicht- beziehungsweise Wahlfächer für die SBP für ein bestimmtes Studium fest, das in einer Studienrichtungsgruppe eingeordnet wird.
Die bisher 16 Studienrichtungsgruppen werden auf folgende 10 reduziert:
Mindestens eine der Teilprüfungen ist an der Bildungsinstitution der Zulassung zu absolvieren. Für alle Teilprüfungen erhält man ein Zeugnis. Wurden alle Teilprüfungen positiv absolviert und der Institution der Zulassung eine Bestätigung vorgelegt, so wird ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe ausgestellt. Dieses Zeugnis gilt an jeder Universität, Fachhochschule und Pädagogischen Hochschule, an der Studien der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet sind.
Negativ beurteilte Teilprüfungen dürfen maximal 2 Mal wiederholt werden. Das bedeutet, man kann insgesamt 3 Mal zur Teilprüfung antreten. Nach einer negativen Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung erlischt die Zulassung zur SBP für diese Studienrichtungsgruppe. Eine neuerliche Zulassung zur SBP für diese Studienrichtungsgruppe ist an dieser Institution ausgeschlossen. Bei gemeinsam eingerichteten Lehramtsstudien ist eine neuerliche Zulassung zur SBP für die Studienrichtungsgruppe Lehramtsstudien an allen beteiligten Institutionen (Cluster) ausgeschlossen.
Frei wählbar ist, in welchem Zeitraum die 5 Teilprüfungen absolviert werden. Die Vorbereitung auf die SBP kann durch Selbststudium, Fernstudium oder den Besuch von Lehrgängen erfolgen, die kostenpflichtig sind. In Oberösterreich bietet das BFI, die Johannes Kepler Universität und das Zentrum für Fernstudien Vorbereitungslehrgänge zur SBP an.
Mit Abschluss eines Studiums (nach einer SBP) wird gleichzeitig auch eine Studienberechtigung für alle weiteren Studien jeder Studienrichtungsgruppe erworben.
Hinweis
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen, teilweise auch kombiniert, in Anspruch genommen werden:
Hinweis
Bezieht man für die SBP eine Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalter-Stipendium, so ist wenigstens die Hälfte der zu absolvierenden Teilprüfungen in einem bestimmten Zeitraum positiv abzulegen. Ansonsten ist die bezogene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.
Bevor man eine SBP oder Zulassungsprüfung für eine Privatuniversität beginnt, sollte man folgendes beachten: Privatuniversitäten sind berechtigt, eine der Studienberechtigungsprüfung vergleichbare Zulassungsprüfung durchzuführen. Mit einer positiv absolvierten Zulassungsprüfung kann man anschließend nur (!) an dieser Privatuniversität studieren. Das heißt, man kann das gewünschte Studium dann nicht an einer anderen öffentlichen Universität absolvieren.
Auskunft über Zulassung, Teilprüfungen und Anrechnung erteilt die Privatuniversität, bei der man studieren will.
Schüler/-innen eines Kollegs erhalten eine schulische Berufsausbildung einer berufsbildenden höheren Schule, wie einem Kolleg für Elementarpädagogik oder einem Kolleg für Sozialpädagogik. Eine Studienberechtigungsprüfung für ein Kolleg ermöglicht den Zugang zur gewählten Schule.
Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist mit einem eigenen Formular an jener Schule einzubringen, die man anschließend besuchen will. Bereits positiv absolvierte Teilprüfungen kann man sich anrechnen lassen. EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Hinweis
Wenn Sie sich für eine Ausbildung an einem Kolleg interessieren, sollten Sie sich direkt beim Kolleg erkundigen, welche Aufnahmebedingungen zu erfüllen sind oder ob Sie am Kolleg eine Studienberechtigungsprüfung absolvieren können.
Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen:
In der Anlage 10 der Externisten-Prüfungsverordnung sind die Pflichtfächer für den jeweiligen Schultyp angeführt. Die Wahlfächer sind mit dem Kolleg zu klären.
Frei wählbar ist, in welchem Zeitraum die 5 Teilprüfungen absolviert werden. Die Vorbereitung auf die SBP kann durch Selbststudium, Fernstudium oder den Besuch eines Lehrganges erfolgen, die teilweise kostenpflichtig sind. In Oberösterreich bietet das BFI, die Johannes Kepler Universität und das Zentrum für Fernstudien Vorbereitungslehrgänge zur SBP an.
Will man nach Abschluss eines Kollegs (Kolleg-SBP) studieren, besteht eine eingeschränkte Studienberechtigung. Für ein Studium in einer anderen Studienrichtungsgruppe kann man sich SBP-Teilprüfungen anrechnen lassen.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen, teilweise auch kombiniert, in Anspruch genommen werden:
Hinweis
Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung an einem Kolleg vorbereiten, haben keinen Anspruch auf Studienbeihilfe.
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