Studien­berech­tigungs­prüfung: Zugang zu Uni, Hoch­schule und Kolleg

Die Studien­berechtigungs­prüfung (SBP) ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zum Bachelor- oder Diplom­studium an Uni­versitäten, Fach­hoch­schulen und Päda­gogischen Hoch­schulen, sofern das in einer Verordnung oder Satzung der Bildungs­einrichtung geregelt ist.

Die SBP besteht aus 5 Teil­prüfungen. Mit einer positiv abgelegten SBP wird eine eingeschränkte Studien­berechtigung erworben. Das bedeutet, man ist nur zu jenen Studien der gewählten Studien­richtungs­gruppe zugelassen.

Eine SBP ermöglicht auch den Zugang zu einer Ausbildung an einem Kolleg.

SBP für Universität, Fach­hochschule, Pädagogische Hochschule

Seit 2017 sind die Regelungen zur SBP für Universitäten, Fach­hochschulen und Päda­gogische Hoch­schulen einheitlich. Die Bildungsinstitutionen können SBP anbieten, wenn dazu ein Studium eingerichtet ist.

Hinweis

Erkundigen Sie sich auf alle Fälle bei der Bildungs­institution, wo Sie später studieren wollen beziehungsweise wo Sie die SBP absolvieren wollen, welche Bestimmungen derzeit dort gelten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 20 Jahren
  • Eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinaus­gehende berufliche oder außer­berufliche Vor­bildung für das angestrebte Studium
  • Nachweis der Staats­angehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder Nachweis der Ange­hörigkeit einer bestimmten Personen­gruppe, etwa Asyl­berechtigte
  • Deutsch-Kenntnisse auf der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenz­rahmens für Sprachen

Zulassung

Bevor ein Antrag auf Zulassung zur SBP gestellt werden kann, ist zu entscheiden, welches Studium man wo absolvieren möchte. Danach richtet sich, bei welcher Universität, Fach­hochschule oder Päda­gogischen Hoch­schule der Antrag auf Zulassung zur SBP einzubringen ist.

Maximal 4 der 5 Teil­prüfungen kann man sich auf Antrag anrechnen lassen, etwa die Befähigungs­prüfung, Meister­prüfung sowie Prüfungen an anerkannten Bildungs­einrichtungen. Die Entschei­dung über die Zulassung liegt bei der Leitung der jeweiligen Universität, Fach­hochschule oder Päda­gogischen Hochschule.

Liegt eine frühere Zulassung vor, so ist mit der Zulassungsstelle zu klären, bis wann die SBP nach den Bestimmungen des Zulassungsdatums zu absolvieren ist beziehungsweise welche Bestimmungen für spätere Prüfungen bestehen.

Hinweis

Studien­berechtigungs­prüfung in Ober­österreich

  • An der Johannes Kepler Universität Linz, der Fachhochschule Gesundheitsberufe OÖ, der Kunst­universität Linz, der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und an der Privaten Päda­gogischen Hoch­schule der Diözese Linz kann eine SBP für bestimmte Studien­richtungs­gruppen abgelegt werden.
  • Die Einführung der SBP an der Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ) ist nicht geplant. Die FH OÖ verweist auf den bestehenden FH-Studien­befähigungs­lehrgang.

Teil­prüfungen und Prüfungs­vorbereitung

Die SBP besteht aus insgesamt 5 Teil­prüfungen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • 2 bis 3 Pflicht­fächer, die im Hinblick auf Vor­kenntnisse oder Fertig­keiten für die angestrebte Studien­richtungs­gruppe erforderlich sind
  • 1 bis 2 Wahl­fächer aus dem Bereich der angestrebten Studien­richtungs­gruppe

Die jeweilige Universität, Fach­hochschule beziehungsweise Pädagogischen Hochschule legt die Pflicht- beziehungsweise Wahlfächer für die SBP für ein bestimmtes Studium fest, das in einer Studien­richtungs­gruppe eingeordnet wird.

Die bisher 16 Studien­richtungs­gruppen werden auf folgende 10 reduziert:

  • Geistes- und kultur­wissenschaftliche Studien
  • Ingenieur­wissenschaftliche Studien
  • Künstlerische Studien
  • Natur­wissen­schaftliche Studien
  • Rechts­wissen­schaftliche Studien
  • Sozial- und wirtschafts­wissen­schaftliche Studien
  • Theo­logische Studien
  • Medizinische und veterinär­medizinische Studien
  • Lehramts­studien
  • Studien in allgemeinen päda­gogischen Berufs­feldern

Mindestens eine der Teil­prüfungen ist an der Bildungs­institution der Zu­lassung zu absolvieren. Für alle Teil­prüfungen erhält man ein Zeugnis. Wurden alle Teil­prüfungen positiv absolviert und der Institution der Zu­lassung eine Bestätigung vorgelegt, so wird ein Studien­berechtigungs­zeugnis für die jeweilige Studien­richtungs­gruppe ausgestellt. Dieses Zeugnis gilt an jeder Universität, Fach­hochschule und Pädagogischen Hochschule, an der Studien der jeweiligen Studien­richtungs­gruppe eingerichtet sind.

Negativ beurteilte Teil­prüfungen dürfen maximal 2 Mal wieder­holt werden. Das bedeutet, man kann insgesamt 3 Mal zur Teil­prüfung antreten. Nach einer negativen Beurteilung der letzten zulässigen Wieder­holung erlischt die Zulassung zur SBP für diese Studien­richtungs­gruppe. Eine neuerliche Zulassung zur SBP für diese Studien­richtungs­gruppe ist an dieser Institution ausgeschlossen. Bei gemeinsam eingerichteten Lehramts­studien ist eine neuerliche Zulassung zur SBP für die Studien­richtungs­gruppe Lehramtsstudien an allen beteiligten Institutionen (Cluster) ausge­schlossen.

Frei wählbar ist, in welchem Zeitraum die 5 Teil­prüfungen absolviert werden. Die Vorbereitung auf die SBP kann durch Selbststudium, Fernstudium oder den Besuch von Lehrgängen erfolgen, die kostenpflichtig sind. In Ober­österreich bietet das BFI, die Johannes Kepler Universität und das Zentrum für Fernstudien Vorbereitungs­lehrgänge zur SBP an.  

Mit Abschluss eines Studiums (nach einer SBP) wird gleichzeitig auch eine Studien­berechtigung für alle weiteren Studien jeder Studien­richtungs­gruppe erworben.

Hinweis

  • Eine positiv abgelegte SBP garantiert noch keinen Studienplatz. Oftmals sind weitere Voraus­setzungen zu erfüllen, etwa eine frist­gerechte Anmeldung, ein Auswahl­verfahren oder ein Eignungs­verfahren.

  • Holen Sie sich rechtzeitig Informationen über die konkreten Zulassungs­voraus­setzungen an der Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Förderungen und Zeit für SBP

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraus­setzungen können folgende Förderungen, teilweise auch kombiniert, in Anspruch genommen werden:

Hinweis

Bezieht man für die SBP eine Studien­beihilfe oder ein Selbsterhalter-Stipendium, so ist wenigstens die Hälfte der zu absolvierenden Teil­prüfungen in einem bestimmten Zeitraum positiv abzulegen. Ansonsten ist die bezogene Studien­beihilfe zurückzuzahlen.

SBP für Privatuniversität

Bevor man eine SBP oder Zulassungs­prüfung für eine Privat­universität beginnt, sollte man folgendes beachten: Privat­universitäten sind berechtigt, eine der Studien­berechtigungs­prüfung vergleichbare Zulassungs­prüfung durchzuführen. Mit einer positiv absolvierten Zulassungs­prüfung kann man anschließend nur (!) an dieser Privat­universität studieren. Das heißt, man kann das gewünschte Studium dann nicht an einer anderen öffentlichen Universität absolvieren. 

Auskunft über Zulassung, Teil­prüfungen und Anrechnung erteilt die Privat­universität, bei der man studieren will.

SBP für Kolleg

Schüler/-innen eines Kollegs erhalten eine schulische Berufs­ausbildung einer berufs­bildenden höheren Schule, wie einem Kolleg für Elementar­pädagogik oder einem Kolleg für Sozial­pädagogik. Eine Studien­berechtigungs­prüfung für ein Kolleg ermöglicht den Zugang zur gewählten Schule.

Voraussetzungen

  • Mindest­alter von 22 Jahren und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schul­pflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außer­berufliche Vor­bildung für die angestrebte Schulart (Form, Fachrichtung).

  • Mindest­alter von 20 Jahren mit erfolgreich absolvierter Lehr­abschluss­prüfung oder mittlerer Schule oder eine nach Umfang und An­forderungen gleichwertige inländische Berufs­ausbildung und eine insgesamt vierjährige Ausbildungs­dauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges).

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist mit einem eigenen Formular an jener Schule einzubringen, die man anschließend besuchen will. Bereits positiv absolvierte Teil­prüfungen kann man sich anrechnen lassen. EU- oder EWR-Staats­bürgerschaft ist keine Zulassungs­voraussetzung.

Hinweis

Wenn Sie sich für eine Aus­bildung an einem Kolleg interessieren, sollten Sie sich direkt beim Kolleg erkundigen, welche Aufnahme­bedingungen zu erfüllen sind oder ob Sie am Kolleg eine Studien­berechtigungs­prüfung absolvieren können.

Teilprüfungen und Vorbereitung

Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • 2 bis 3 Pflichtfächer
  • 1 bis 2 Wahlfächer

In der Anlage 10 der Externisten-Prüfungsverordnung sind die Pflicht­fächer für den jeweiligen Schultyp angeführt. Die Wahlfächer sind mit dem Kolleg zu klären.

Frei wählbar ist, in welchem Zeitraum die 5 Teilprüfungen absolviert werden. Die Vorbereitung auf die SBP kann durch Selbststudium, Fernstudium oder den Besuch eines Lehrganges erfolgen, die teilweise kostenpflichtig sind. In Oberösterreich bietet das BFI, die Johannes Kepler Universität und das Zentrum für Fernstudien Vorbereitungs­lehrgänge zur SBP an.

Will man nach Abschluss eines Kollegs (Kolleg-SBP) studieren, besteht eine eingeschränkte Studien­berechtigung. Für ein Studium in einer anderen Studien­richtungs­gruppe kann man sich SBP-Teil­prüfungen anrechnen lassen. 

Förderungen und Zeit für SBP Kolleg

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraus­setzungen können folgende Förderungen, teilweise auch kombiniert, in Anspruch genommen werden:

Hinweis

Personen, die sich auf die Studien­berechtigungs­prüfung an einem Kolleg vorbereiten, haben keinen Anspruch auf Studien­beihilfe.

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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