Lehre mit Matura
Das Modell Lehre mit Matura kann von Lehrlingen kostenlos in Anspruch genommen werden. Teile der Berufsreifeprüfung werden während der Lehre abgelegt.
Basis der modularen Berufsausbildung bilden Grundmodule, darauf aufbauend werden Haupt- und Spezialmodule festgelegt. Ziel der Modularisierung ist es, die Anzahl der derzeit ca. 260 Lehrberufe zu reduzieren und Lehrlingen einerseits eine großflächige Grundausbildung, andererseits aber auch eine Spezialisierung und somit flexiblere Ausbildung zu bieten.
Ein modularer Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul und zumindest einem Hauptmodul und hat mindestens 3 Jahre zu betragen.
Lehrling und Lehrberechtigte/r können allerdings auch vereinbaren, ob die Ausbildung neben dem Grund- und dem Hauptmodul ein weiteres Hauptmodul oder zusätzliche Spezialmodule beinhalten soll. Die Ausbildungsdauer kann dann in diesem Fall bis zu 4 Jahre betragen.
Im Lehrvertrag ist festzulegen, welche Module innerhalb der Lehrzeit absolviert werden.
Das Grundmodul dauert mindestens 2 Jahre und muss die grundlegenden Tätigkeiten des Lehrberufes enthalten.
Wenn es die Ausbildungssituation einer bestimmten Branche erfordert, kann auch das Grundmodul eine Mindestdauer von 1 Jahr haben, die Gesamtdauer der Ausbildung muss allerdings wiederum 3 Jahre betragen.
Die Dauer des Hauptmoduls beträgt mindestens 1 Jahr, dabei sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die den dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten und Arbeiten entsprechen.
In den Ausbildungsvorschriften muss außerdem mindestens ein Spezialmodul festgelegt werden. Dieses enthält weitere Fertigkeiten und Kenntnisse, die dem Qualifikationsbedarf eines Berufszweiges bezüglich spezieller Produktionsweisen und Dienstleistungen entsprechen. Das Spezialmodul kann von einem halben Jahr bis zu 1 Jahr dauern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Zusatzprüfung in einem Lehrberuf ablegen, die dann als Lehrabschlussprüfung gilt. Der Zugang zu dieser Zusatzprüfung wird Personen ermöglicht, die
Eine Zusatzprüfung kann in Lehrberufen aus dem ihrer Ausbildung oder aus einem ihrer Ausbildung fachlich nahe stehenden Berufsbereich – insbesondere in verwandten Lehrberufen – abgelegt werden. Bei modularen Lehrberufen bezieht sich die Möglichkeit zur Ablegung einer Zusatzprüfung auf die jeweiligen Hauptmodule beziehungsweise Spezialmodule.
Personen, die keine Lehre absolviert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen um ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ansuchen.
Diese Personen mussten bisher eine gesamte Lehrabschlussprüfung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil ablegen. Durch die Novelle hat die Lehrlingsstelle die Möglichkeit den teilweisen oder gänzlichen Entfall der theoretischen Prüfung festzulegen, wenn Prüfungswerber/-innen glaubhaft machen, dass die Qualifikationen anderweitig – etwa durch erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungskurses – erworben wurden.
Lehrlinge können mit der Berufsreifeprüfung alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z.B. Studium, Akademie, Kolleg) - ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet - erwerben. Die Berufsreifeprüfung umfasst 4 Teilprüfungen:
Die nunmehrige BAG-Novelle ermöglicht, dass die Teilprüfung über den Fachbereich bei 4-jährigen Lehrberufen im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden kann.
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