HTL für Berufs­tätige

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) für Berufstätige bieten die Möglichkeit in 4 bis 6 Jahren Abendschule - je nach Vorbildung - die Matura und eine qualifizierte berufliche Ausbildung zu erwerben.

Voraus­setzungen

  • Positiver Abschluss der 8. Schulstufe
  • vollendetes 17. Lebensjahr
    (spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme) 
  • erfolgreicher Abschluss einer facheinschlägigen Ausbildung:
    Lehrabschlussprüfung, Fachschule, Werkmeisterschule
  • Besuch eines Vorbereitungslehrgangs für Personen ohne facheinschlägiger Ausbildung (Dauer 1 bis 4 Semester)
  • Berufstätigkeit  

Dauer

  • 8 Semester (4 Jahre) als Abendschule
  • Verkürzung ist durch Anrechnung von Zeugnissen möglich.
  • Mit der Einführung des Modulsystems und dem Entfall der Schulstufenwiederholungen besteht die Möglichkeit, rascher oder langsamer oder in Normalzeit die Ausbildung abzuschließen.  

Unterrichts­zeit

  • Montag bis Freitag, jeweils abends
  • Wenn Fernunterrichtselemente gewählt werden, können Anwesenheitszeiten auch anders geregelt sein.

Kosten

Es sind keine Unterrichtskosten zu bezahlen.
Die Schulbücher erhalten Sie kostenlos.

Förderungen

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen:

HINWEIS

Seit Jahresbeginn 2022 kann für den Besuch einer Abend-HTL kein Fachkräftestipendium mehr beantragt werden, weil die gesamte Ausbildung nicht innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden kann. Das gilt auch für Neuanträge, wenn die Abend-HTL vor 1.1.2022 begonnen wurde. Das Fachkräftestipendium ist für einen Kolleg-Besuch laut FKS-Ausbildungsliste möglich - bei Erfüllung der Voraussetzungen.

TIPP

Manche Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg zum Beispiel die Matura absolvierten. Nachfragen kann sich lohnen.

Information, An­meldung, Beginn

  • Vor Start der Ausbildung "Tage der offenen Tür" und Beratung an der jeweiligen Schule in Anspruch nehmen, um offene Fragen beziehungsweise die Anrechnung der Vorbildung abzuklären.

  • Anmeldetermin der Schule beachten, spätestens bis Anfang September

  • Schulbeginn ist großteils im September, nur vereinzelt im Februar  

Ab­schluss

  • Reifeprüfung (Matura):
    Zugangsberechtigung für ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen oder für den Besuch eines Kollegs

  • Diplomprüfung:
    fachspezifische Berufsausbildung, ersetzt die Unternehmerprüfung für Gewerbeberechtigung. Laut Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 28.02.2013 darf je nach Schulabschluss kein Lehr- oder Ausbildungsvertrag in bestimmten Lehrberufen abgeschlossen werden.

  • anerkannter Abschluss innerhalb der EU

  • berechtigt nach 3-jähriger fachbezogener Praxis nach Abschluss der Ausbildung zum Start des Zertifizierungsverfahrens Ingenieur:in.

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TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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