Bildungskosten abschreiben
Geld zurück für Computer, Fachliteratur und Fahrtkosten
Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit mit Bildungsteilzeitgeld wurde mit 1.4.2025 abgeschafft.
Die gesetzlichen Regelungen zum Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Der Bezug von Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld ist darüber hinaus mit Übergangsregelungen noch möglich, wenn nachweislich (schriftlich) bis zum 28. Februar 2025 mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai 2025 beginnt.
Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit können Sie zurücktreten, wenn aufgrund der gesetzlichen Abschaffung das Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/Bildungsteilzeit – allerdings ohne Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld vom AMS – zu vereinbaren.
Für ein bis zum 31.3. zuerkanntes Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld aufgrund einer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit gilt nun Folgendes:
Bildungskarenz in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31. März begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/Bildungsteilzeitgeldes vor. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitvereinbarungen bis 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) mit dem:der Arbeitgeber:in vereinbart wurden.
Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden.
Für Bildungskarenzen/Bildungsteilzeiten, die bis spätestens 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) vereinbart wurden und die Bildungsmaßnahme bis 31.5. beginnt, gilt nun Folgendes:
Bildungskarenzen in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31.5. begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/ Bildungsteilzeitgeldes vor.
Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden.
Zur Frage, was unter „nachweislich vereinbart“ zu verstehen ist
Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt auch eine E-Mail-Kommunikation oder ein unterfertigtes Protokoll eines Mitarbeiter:innengespräches. Die schriftliche Vereinbarung muss ein Datum enthalten.
Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld wird für Verlängerungen mit Beginn ab 1.4.2025 nur gewährt, wenn die Vereinbarung über die Verlängerung nachweislich vor dem 1.3.2025 getroffen wurde und die Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens 31.5.2025 beginnt.
Ein Fortbezug der Leistung ist nur vorgesehen, wenn die Ausbildung in Modulen erfolgt (siehe oben Bildungskarenz in Modulen) oder es sich um eine unvorhersehbare Unterbrechung handelt.
Wichtig: Bereits erfolgte Abweisungen trotz Vorliegen der oben angeführten Voraussetzungen werden nur mit Antrag der betreffenden Personen durch das AMS berichtigt!
Sollten Sie vom AMS bereits eine Abweisung erhalten haben und nicht klar sein, ob Sie unter eine der oben angeführten Regelungen fallen, lassen Sie dies jedenfalls beim AMS abklären!
Mit 1. Jänner 2026 soll es ein neues Modell für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geben. Dazu liegen aber noch keine konkreten Regelungen vor. Wir werden Sie hier – wie immer – als gesetzliche Arbeitnehmer:innenvertretung auf dem Laufenden halten!
Achtung
In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten können höchstens 4 Arbeitnehmer:innen gleichzeitig eine Bildungsteilzeit nutzen. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten höchstens 8 Prozent der Belegschaft.
Eine Überschreitung dieser Schwellenwerte ist nur nach Zustimmung des AMS-Regionalbeirats möglich.
Bildungsteilzeitgeld beantragen können Arbeitnehmer:innen, die ununterbrochen mindestens 6 Monate ein Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro) beim selben Arbeitgeber haben.
Beachten Sie
Vor Herabsetzung der Arbeitszeit durch eine Bildungsteilzeit muss die jeweilige wöchentliche Normalarbeitszeit (ohne Mehrarbeit und ohne Überstunden) mindestens 6 Monate lang gleich hoch gewesen sein.
Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer:innen
Neben dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis erhalten Arbeitnehmer:innen während der Bildungsteilzeit vom Arbeitsmarktservice ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 1,05 Euro täglich (Wert 2025) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.
Beispiel
Im Falle einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 20 Stunden wird Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 630 Euro im Monat ausbezahlt:Parallel zum Bezug von Bildungsteilzeitgeld und dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis ist eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber möglich.
Beachten Sie
Wird das Arbeitsverhältnis während einer Bildungsteilzeit durch den Arbeitgeber gelöst, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch Weiterbildungsgeld beansprucht werden.
Arbeitnehmer:innen können für sich entscheiden, welche Bildungsangebote sie besuchen. Wichtig ist, dass die Ausbildung wöchentlich mindestens 10 Unterrichtseinheiten bzw. im Falle eines Studiums 4 ECTS pro Semester umfasst.
Die weiteren Regelungen rund um die nachzuweisende Bildungsaktivität während der Bildungsteilzeit gelten analog jenen zum Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz.
Innerhalb einer Rahmenfrist von 4 Jahren kann maximal 2 Jahre lang Bildungsteilzeitgeld bezogen werden.
Bildungsteilzeit kann auch in Teilen mit einer Dauer von je mindestens 4 Monaten vereinbart werden. Die Summe der einzelnen Teile darf innerhalb der 4-jährigen Rahmenfrist 24 Monate allerdings nicht überschreiten.
Als Nutzer:in eines eAMS-Kontos können Sie Bildungsteilzeit/Bildungsteilzeitgeld elektronisch beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der AMS-Website. Die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen eAMS-Konto erhalten Sie über die AMS-ServiceLine +43 50 904440 oder per Mail an ams.servicelineooe@ams.at .
Nutzen Sie das eAMS-Konto noch nicht, können Sie Bildungsteilzeit/Bildungsteilzeitgeld natürlich auch persönlich bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle beantragen.
Mitzubringen sind:
Beachten Sie
Ein einmaliger Wechsel von Bildungsteilzeit zu Bildungskarenz und umgekehrt ist möglich, sofern die jeweilige höchstzulässige Dauer nicht bereits ausgeschöpft wurde.
Beispiel 1
Wechsel nach 6 Monaten Bildungsteilzeit zu Bildungskarenz.Beispiel 2
Wechsel nach 6 Monaten Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit.© 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0