Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)

Nach 4 Jahren Volksschule beginnt die erste Auslese an Österreichs Schulen. „Stimmt“ die Leistung, kommt der Besuch einer Allgemein bildenden höheren Schule (AHS-Unterstufe) in Betracht. Die AHS-Unterstufe umfasst - ebenso wie die Neue Mittelschule - 4 Schulstufen.

Aufnahmevoraussetzungen

Über ein positives Zeugnis der 4. Klasse Volksschule hinaus muss in Deutsch, Mathe und Lesen mindestens ein „Gut“ erreicht worden sein. Bei einem „Befriedigend“ kann die Klassenkonferenz (die Lehrer/-innen) die AHS-Reife feststellen. Ansonsten ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen (geprüft werden die Lehrplaninhalte der Volksschule in den jeweiligen Gegenständen, wo eine schlechtere Note als „Gut“ im Zeugnis der 4. Klasse Volksschule erreicht wurde).

Hinweis

Bei AHS mit Schwerpunkt: Ablegung einer Eignungsprüfung.


Eine Aufnahmegarantie besteht selbst bei Erfüllung der formellen Kriterien nicht. Maßgeblich sind Aufnahmekapazität und Reihungskriterien (z.B. bisheriger Lernerfolg, Länge des Schulwegs, bereits Geschwister in der Aufnahmeschule,...). Die Entscheidung über eine Aufnahme trifft die Schulleitung.

Fristen für Aufnahme- bzw. Eignungsprüfungen

Die Fristen werden von der jeweiligen Bildungsdirektion festgesetzt. Die Frist endet am zweiten Freitag nach den Semesterferien. Bei einigen Schulen sind Voranmeldungen möglich.

Charakteristika Schultyp AHS

  • Die Ziele der AHS sind: Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung, Selbstständigkeit der Schüler/-innen, Perspektive ist das Erreichen der Studienreife (=Matura)
  • Die AHS-Unterstufe ist für die leistungsstärkeren Schüler/-innen eines Altersjahrgangs konzipiert. Es gibt quasi nur eine, die höchste Leistungsgruppe
  • die Förderung der Stärken steht vor der Orientierung an den Schwächen
  • Die Lehrpläne der AHS-Unterstufe sind mit jenen der ersten Leistungsgruppe der Hauptschule / Neue Mittelschule wortgleich. Es bestehen nur geringe Unterschiede: z.B. der Lateinunterricht ab der 3. Klasse Gymnasium. Unterschiede können sich aber auch aus AHS-Form (siehe unten), sowie aus Schulversuchen, schulautonomen Schwerpunkten oder Sonderformen ergeben
  • Die AHS ist keine Pflichtschule: Das Kind muss nicht – auch wenn es die Voraussetzungen erfüllt - aufgenommen werden. Man kann sich allerdings bei jeder AHS anmelden (ohne Bindung an den Schulsprengel).

AHS-Grundtypen

In der 1. und 2. Klasse der AHS-Unterstufe unterscheiden sich die Formen noch nicht. Die Unterschiede werden erst ab der 3. Klasse wirksam, größere Abweichungen ergeben sich überhaupt erst in der Oberstufe.

AHS-Grundtypen

AHS-Sonderformen

Die AHS-Grundtypen sind im Rahmen der Schulautonomie standortspezifisch gestaltbar. Weiters gibt es Schulversuche sowie besondere Schwerpunktsetzungen:

  • AHS mit besonderer Berücksichtigung der musischen und sportlichen Ausbildung 
  • Einzelbeispiel Werkschulheim: AHS mit handwerklicher Ausbildung; Standort in Ebenau/Salzburg (Details gibt es bei der Bildungsdirektion Salzburg ...) Sonderformen können sich auch aus Schulversuchen ergeben: z.B. Gymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (etwa das Europagymnasium, Linz International School Auhof usw.). Über schulversuchsweise geführte Sonderformen (z.B. Schwerpunkt Informatik, Medien, Naturwissenschaft, Leistungssport...) informiert das Schulservice der Bildungsdirektion OÖ.

AHS-Unterstufe - und dann?

  • 1 Prozent sind Austritte
  • 1 Prozent besuchen eine Polytechnische Schule
  • 1 Prozent treten ins Berufsleben ein (ergreifen einen Lehrberuf und besuchen eine Berufsschule)
  • 2 Prozent beginnen eine Fachschule beziehungsweise berufsbildende mittlere Schule 
  • 32 Prozent beginnen eine berufsbildende höhere Schule (HAK, HTL, HBLA, …)
  • 64 Prozent wechseln in eine AHS-Oberstufe

(Quelle: BIFIE; Bildungsbericht 2015)

Nach erfolgreichem Besuch der AHS-Unterstufe kann mit der AHS-Oberstufe (dauert in der Regel weitere 4 Jahre = der kürzeste Weg zur Matura) fortgesetzt oder in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule gewechselt werden (mit positivem Zeugnis der 4. Klasse grundsätzlich ohne Aufnahmeprüfung! – eine Eignungsprüfung kann es hingegen schon geben).

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