Das Studien­abschluss-Stipendium

Das Studienabschluss-Stipendium (SAS) richtet sich an Studierende, die ihr Studium voraussichtlich innerhalb der nächsten 18 Monate abschließen.

Voraus­setzungen für den Bezug

  • noch kein Abschluss eines Studiums oder einer gleichwertigen Ausbildung - mit Ausnahme eines dem Masterstudium vorangehenden Bachelorstudiums

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Staatsbürgerschaften im Sinne des Studienförderungsgesetzes

  • Zuerkennung des SAS vor dem 41. Geburtstag

  • in den letzten 48 Monaten mindestens 36 Monate Beschäftigung im zumindest halben Beschäftigungsausmaß von 18 Wochenstunden

  • kein Bezug von Studienbeihilfe oder Selbsterhalter:innenstipendium während der letzten 4 Jahre

  • vorher noch kein SAS bezogen

  • Aufgabe jeder Berufstätigkeit (Karenzierung wird akzeptiert)

ACHTUNG

Die genannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS erfüllt sein. 

HINWEISE

  • Wenn vor einer Kurzarbeit eine Berufstätigkeit im zumindest halben Beschäftigungsausmaß vorliegt, können Zeiten der vorübergehenden Kurzarbeit für die Anwartschaft auf SAS herangezogen werden.

  • Zeiten von Mutterschutz, Elternkarenz, Präsenz-, Zivil-, Ausbildungsdienst und Freiwilligendienst werden bei der Berechnung der Zeiten der Erwerbstätigkeit in vollem Ausmaß berücksichtigt.

  • Das Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal für einen Bachelor- oder einen Masterabschluss beantragt werden. SAS fürs Doktorat gibt es nicht.

Was ist die Abschluss­phase des Studiums?

Im Sinne des SAS befinden sich Studierende dann in der Abschlussphase ihres Studiums, wenn neben der Master- oder Diplomarbeit höchstens noch 20 ECTS-Punkte an Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern offen sind. Die Master- beziehungsweise Diplomarbeit muss zum Zeitpunkt der Zuerkennung bereits begonnen, darf aber noch nicht abgeschlossen sein. Ist - wie zum Beispiel bei Bachelorstudien - keine Master- oder Diplomarbeit anzufertigen, so dürfen noch höchstens 40 ECTS-Punkte offen sein. 

Höhe des Stipendiums

Die Höhe des SAS beträgt 80 Prozent des Einkommens im letzten Kalenderjahr, mindestens aber 813 Euro und höchstens 1.393 Euro monatlich.

Beihilfen zum Lebensunterhalt von anderen Einrichtungen (wie Kinderbetreuungsgeld, Weiterbildungsgeld oder Arbeitslosengeld) werden vom SAS abgezogen; ebenso Entgelt für Berufspraktika.

Eine etwaige Familienbeihilfe hat keinen Einfluss auf die Höhe des SAS.

HINWEIS

Bezieher:innen eines SAS bekommen etwaig zu entrichtende Studiengebühren in Höhe von maximal 363,36 Euro pro Semester rückerstattet.

Zeit­raum des Stipendien­bezugs

SAS kann für die Dauer von 6 bis maximal 18 Monaten zuerkannt werden. Wie lange das SAS ausbezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf den erfolgreichen Studienabschluss noch fehlen.

Details dazu gibt es bei der für den Studienort zuständigen Stipendienstelle.

Antrag

Die Auszahlung des SAS ist bei der für den Studienort zuständigen Stipendienstelle zu beantragen. Für in Oberösterreich Studierende ist das die 

Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
TEL: +43 732 664031

Das entsprechende Antragsformular steht als Download unter www.stipendium.at  zur Verfügung.

Den Monat, ab dem das SAS ausbezahlt werden soll, können Studierende im Ansuchen selbst festlegen.

Rück­forderung

Bezieher:innen eines SAS haben nach der letzten SAS-Auszahlung 12 Monate Zeit, ihren Studienabschluss auf der Stipendienstelle nachzuweisen.

ACHTUNG

Gelingt das nicht, muss das gesamte Stipendium zurückgezahlt werden!

BEACHTEN SIE

Während des SAS-Bezugs ist keinerlei Einkommen aus Berufstätigkeit (auch kein geringfügiges) gestattet! Es kommt ansonsten in den betreffenden Monaten zur Rückforderung der gesamten SAS-Monatsrate. 

Weitere Förderungen

Ermäßigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Bezieher:innen eines SAS haben Anspruch auf die ermäßigte Selbstversicherung für Studierende in der Krankenversicherung.

Zuschuss für Kinderbetreuungskosten

Bezieher:innen eines SAS mit noch nicht schulpflichtigen Kindern können einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten bei der Stipendienstelle beantragen.

BEACHTEN SIE

Auf das Studienabschluss-Stipendium gibt es einen Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass Studierende Einspruch erheben können.

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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