Arbeiten & Studieren
Studium und Beruf unter einen Hut bringen
Das Studienabschluss-Stipendium (SAS) richtet sich an Studierende, die ihr Studium voraussichtlich innerhalb der nächsten 18 Monate abschließen.
ACHTUNG
Die genannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS erfüllt sein.HINWEISE
Im Sinne des SAS befinden sich Studierende dann in der Abschlussphase ihres Studiums, wenn neben der Master- oder Diplomarbeit höchstens noch 20 ECTS-Punkte an Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern offen sind. Die Master- beziehungsweise Diplomarbeit muss zum Zeitpunkt der Zuerkennung bereits begonnen, darf aber noch nicht abgeschlossen sein. Ist - wie zum Beispiel bei Bachelorstudien - keine Master- oder Diplomarbeit anzufertigen, so dürfen noch höchstens 40 ECTS-Punkte offen sein.
Die Höhe des SAS beträgt 80 Prozent des Einkommens im letzten Kalenderjahr, mindestens aber 813 Euro und höchstens 1.393 Euro monatlich.
Beihilfen zum Lebensunterhalt von anderen Einrichtungen (wie Kinderbetreuungsgeld, Weiterbildungsgeld oder Arbeitslosengeld) werden vom SAS abgezogen; ebenso Entgelt für Berufspraktika.
Eine etwaige Familienbeihilfe hat keinen Einfluss auf die Höhe des SAS.
HINWEIS
Bezieher:innen eines SAS bekommen etwaig zu entrichtende Studiengebühren in Höhe von maximal 363,36 Euro pro Semester rückerstattet.
SAS kann für die Dauer von 6 bis maximal 18 Monaten zuerkannt werden. Wie lange das SAS ausbezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf den erfolgreichen Studienabschluss noch fehlen.
Details dazu gibt es bei der für den Studienort zuständigen Stipendienstelle.
Die Auszahlung des SAS ist bei der für den Studienort zuständigen Stipendienstelle zu beantragen. Für in Oberösterreich Studierende ist das die
Stipendienstelle Linz
Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
TEL: +43 732 664031
Das entsprechende Antragsformular steht als Download unter www.stipendium.at zur Verfügung.
Den Monat, ab dem das SAS ausbezahlt werden soll, können Studierende im Ansuchen selbst festlegen.
Bezieher:innen eines SAS haben nach der letzten SAS-Auszahlung 12 Monate Zeit, ihren Studienabschluss auf der Stipendienstelle nachzuweisen.
ACHTUNG
Gelingt das nicht, muss das gesamte Stipendium zurückgezahlt werden!BEACHTEN SIE
Während des SAS-Bezugs ist keinerlei Einkommen aus Berufstätigkeit (auch kein geringfügiges) gestattet! Es kommt ansonsten in den betreffenden Monaten zur Rückforderung der gesamten SAS-Monatsrate.
Bezieher:innen eines SAS haben Anspruch auf die ermäßigte Selbstversicherung für Studierende in der Krankenversicherung.
Bezieher:innen eines SAS mit noch nicht schulpflichtigen Kindern können einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten bei der Stipendienstelle beantragen.
BEACHTEN SIE
Auf das Studienabschluss-Stipendium gibt es einen Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass Studierende Einspruch erheben können.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0