OÖ. Pflegestipendium
Wer in Oberösterreich eine Ausbildung in einem Pflegeberuf absolviert, hat Anspruch auf das Oö. Pflegestipendium.
In Zusammenhang mit der Pflegereform fördert das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1. Jänner 2023 Personen, die bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen absolvieren.
HINWEIS
Bei Personen, die noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, muss der Schul-/Studienabbruch beziehungsweise die Matura zumindest 2 Jahre zurückliegen.ACHTUNG!
Personen, die bereits im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten und eine der unten angeführten Ausbildungen absolvieren möchten, dürfen das Arbeitsverhältnis nicht auflösen!
Die Zustimmung des Arbeitgebers ist für eine
erforderlich, um während der Zeit der Ausbildung eine finanzielle Unterstützung vom AMS zu erhalten.
Die Ausbildungen müssen mindestens 25 Wochenstunden umfassen (theoretische + praktische Ausbildung)
ACHTUNG
Die Gewährung eines AMS-Pflegestipendiums für das FH-Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege ist zeitlich und budgetär begrenzt und an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft:
Die Beantragung eines AMS-Pflegestipendiums für das FH-Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege ist bis 31. August 2025 möglich. Die Entscheidung, ob es gewährt wird, liegt bei den AMS-Berater:innen.
Nicht gefördert werden Studien, die bereits vor dem 1. September 2024 begonnen wurden, auch wenn sie begründet abgebrochen oder unterbrochen wurden.
Das AMS-Pflegestipendium beträgt mindestens 51,20 Euro täglich, das sind 1.536 Euro in 30 Kalendertagen.
Falls das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe höher ist beziehungsweise wäre, so wird der höhere von beiden Beträgen ausbezahlt, wenn Sie eine der genannten Ausbildungen beginnen.
Eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung) kann zusätzlich beantragt werden.
HINWEIS
Das AMS-Pflegestipendium wird für die Dauer der Ausbildung gewährt. Zu vereinbarten Terminen müssen Sie dem AMS Ausbildungsnachweise vorlegen.
Mit dem AMS-Pflegestipendium können maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen gefördert werden. Insgesamt kann eine Person höchstens 4 Jahre lang das AMS-Pflegestipendium beziehen.
ACHTUNG
Wenn Kursbeiträge anfallen, werden diese vom AMS nicht übernommen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Förderung vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich möglich.Beantragen Sie das AMS-Pflegestipendium persönlich beim AMS oder über das eAMS-Konto gleich nach Zusage eines Ausbildungsplatzes und unbedingt vor Beginn der Ausbildung. Sie können sich vorher auch schon beim AMS informieren.
Parallel zum Bezug des AMS-Pflegestipendiums ist ein Zuverdienst maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 518,44 Euro (2024) möglich.
ACHTUNG
Werden für die Ausbildung zum Beispiel Schulbeihilfe, Studienbeihilfe oder Taschengeld laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausgezahlt, erfolgt keine Anrechnung bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Sind diese Zuwendungen höher, so wird das AMS-Pflegestipendium nicht mehr ausbezahlt. Eine Förderung für geleistete Kursbeiträge, zum Beispiel vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich, fällt nicht unter diese Regelung.Bezieher:innen eines AMS-Pflegestipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
ACHTUNG
Personen in Bildungskarenz beziehungsweise Bildungsteilzeit können nicht auf das AMS-Pflegestipendium umsteigen.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0