Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Im Berufsfeld der Massage ist zu unterscheiden:
Gewerbliche Masseurinnen/Masseure führen Massagen zu Zwecken der Vorsorge, der Gesundheitsförderung und der Steigerung des Wohlbefindens durch. Heilbehandlungen an kranken Menschen dürfen von Gewerblichen Masseurinnen/Masseuren laut Gesetz nicht durchgeführt werden.
Die Ausbildung zur Masseurin/zum Masseur kann durch Absolvierung einer dreijährigen Lehre oder auch durch Absolvierung einer Ausbildung in Kursform erfolgen.
Die Lehrausbildung in einem Lehrbetrieb und der Berufsschule ist kostenlos, die Kurse bei den anderen Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gewerbliche Masseurinnen/Masseure können eine verkürzte Ausbildung zur Medizinischen Masseurin/zum Medizinischen Masseur absolvieren. Angeboten wird die verkürzte Ausbildung zum Beispiel am BFI OÖ.
Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon, Informationen zur Lehrausbildung auch im AK-Lehrberufs-ABC.
Für Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung im Bereich Massage abgeschlossen haben, sieht das Berufsausbildungsgesetz die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse vor.
BMAW: Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung
Zuständige Behörde:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung IV/7
Stubenring 1, 1010 Wien
TEL: +43 1 71100 805 327
Tätigkeitsbereich und Ausbildung sind für Medizinische Massage und Heilmassage durch das 2003 in Kraft getretene „Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) geregelt. Die alte Berufsbezeichnung „Heilbademeister und Heilmasseur“ wurde durch die Berufsbezeichnung „Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur“ ersetzt.
Zu den Aufgaben Medizinischer Masseurinnen/Masseure zählt die Durchführung von:
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht beziehungsweise unter Aufsicht einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten.
Die Ausbildung erfolgt in 2 Modulen im Ausmaß von insgesamt 1.690 Stunden. Davon sind 815 Stunden theoretischer Unterricht und 875 Stunden praktische Ausbildung.
Fortbildungen für Medizinische Masseur:innen werden auch vom BFI OÖ angeboten.
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.
Personen, die im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsberuf Masseur:in absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner | |
---|---|---|
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz, der in diesem Staat zur Ausübung des Gesundheitsberufs Masseur:in berechtigt | Bundesministerium für Gesundheit | |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und | Bundesministerium für Gesundheit | |
| Amt der |
Die Berufsbilder Medizinische Massage und Heilmassage sind nahezu ident. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Heilmasseurinnen/Heilmasseure zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind. Voraussetzung dafür ist die Meldung an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Ansprechpartner in Oberösterreich sind diesbezüglich in den Städten Linz, Wels und Steyr die Magistrate, in allen anderen Fällen die Bezirkshauptmannschaften.
Die Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur erfolgt in einem Aufschulungsmodul im Ausmaß von 800 Stunden.
Die Ausbildung bei der genannten Bildungseinrichtung ist kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.
Ansprechpartner für die Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen im Gesundheitsberuf Masseur:in sind die gleichen wie für Medizinische Masseurinnen/Masseure.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0