Massage

Im Berufsfeld der Massage ist zu unterscheiden:

  • Gewerbliche Massage
  • Medizinische Massage
  • Heilmassage

Gewerbliche Massage

Aufgabenbereich

Gewerbliche Masseurinnen/Masseure führen Massagen zu Zwecken der Vorsorge, der Gesundheitsförderung und der Steigerung des Wohlbefindens durch. Heilbehandlungen an kranken Menschen dürfen von Gewerblichen Masseurinnen/Masseuren laut Gesetz nicht durchgeführt werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Masseurin/zum Masseur kann durch Absolvierung einer dreijährigen Lehre oder auch durch Absolvierung einer Ausbildung in Kursform erfolgen.

Ausbildungsvoraussetzung:

Ausbildungsstätten in OÖ

Finanzielles

Die Lehrausbildung in einem Lehrbetrieb und der Berufsschule ist kostenlos, die Kurse bei den anderen Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Tipps

Gewerbliche Masseurinnen/Masseure können eine verkürzte Ausbildung zur Medizinischen Masseurin/zum Medizinischen Masseur absolvieren. Angeboten wird die verkürzte Ausbildung zum Beispiel am BFI OÖ.

Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon, Informationen zur Lehrausbildung auch im AK-Lehrberufs-ABC.

Anerkennung einer ausländischen Ausbildung

Für Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung im Bereich Massage abgeschlossen haben, sieht das Berufsausbildungsgesetz die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse vor.

BMAW: Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung

Zuständige Behörde:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung IV/7
Stubenring 1, 1010 Wien
TEL: +43 1 71100 805 327

Medizinische Massage

Aufgabenbereich

Tätigkeitsbereich und Ausbildung sind für Medizinische Massage und Heilmassage durch das 2003 in Kraft getretene „Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) geregelt. Die alte Berufsbezeichnung „Heilbademeister und Heilmasseur“ wurde durch die Berufsbezeichnung „Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur“ ersetzt.

Zu den Aufgaben Medizinischer Masseurinnen/Masseure zählt die Durchführung von:

  • Klassischer Massage
  • Packungsanwendungen
  • Thermotherapie
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen

zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht beziehungsweise unter Aufsicht einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung erfolgt in 2 Modulen im Ausmaß von insgesamt 1.690 Stunden. Davon sind 815 Stunden theoretischer Unterricht und 875 Stunden praktische Ausbildung.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
  • gesundheitliche Eignung

Ausbildungsstätte in OÖ

Fortbildungen für Medizinische Masseur:innen werden auch vom BFI OÖ angeboten.

Finanzielles

Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

HINWEISE

  • Für Medizinische Masseur:innen gilt eine Fortbildungspflicht im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren.

  • Weiterbildungen in den Bereichen Elektro-, Hydro- und Balneotherapie sind ebenso möglich wie eine Aufschulung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur. 

  • Nach Absolvierung einer von 7 möglichen Ausbildungen aus dem Bereich medizinische Assistenzberufe sind Medizinische Masseur:innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Diplomierte medizinische Fachassistentin/Diplomierter medizinischer Fachassistent (MFA)“ zu führen.

  • Für die Berufsgruppe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) und für Gewerbliche Masseur:innen gibt es verkürzte Ausbildungen zur Medizinischen Masseurin/zum Medizinischen Masseur.

 
Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.

Berufsanerkennung und Nostrifikation ausländischer Ausbildungen

Personen, die im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsberuf Masseur:in absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.

PersonengruppeAnsprechpartner
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat
oder in der Schweiz, der in diesem Staat zur Ausübung
des Gesundheitsberufs Masseur:in berechtigt

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung IX/A/2
Radetzkystraße 2 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
Berufsberechtigung sowie dreijährige einschlägige
Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder
in der Schweiz

Bundesministerium für Gesundheit 
Abteilung IX/A/2
Radetzkystraße 2 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
noch keine Anerkennung in einem EU

Amt der
Oö. Landesregierung
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
TEL: +43 732 7720 14252

Heil­massage

Aufgabenbereich

Die Berufsbilder Medizinische Massage und Heilmassage sind nahezu ident. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Heilmasseurinnen/Heilmasseure zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind. Voraussetzung dafür ist die Meldung an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Ansprechpartner in Oberösterreich sind diesbezüglich in den Städten Linz, Wels und Steyr die Magistrate, in allen anderen Fällen die Bezirkshauptmannschaften.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur erfolgt in einem Aufschulungsmodul im Ausmaß von 800 Stunden.

Ausbildungsvoraussetzung

  • Berufsberechtigung als Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur

Ausbildungsstätte in OÖ

Finanzielles

Die Ausbildung bei der genannten Bildungseinrichtung ist kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Tipps

  • Heilmasseur:innen können durch die Ablegung der Unternehmer­prüfung oder durch den Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen freiberuflichen Tätigkeit die Berufsberechtigung als Gewerbliche Masseurin/Gewerblicher Masseur erwerben.
  • Ein Zeugnis als Heilmasseur:in ermöglicht den Zugang zur Berufsreifeprüfung

Informationen zum Beruf Masseur:in finden Sie im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.

Berufsanerkennung und Nostrifikation ausländischer Ausbildungen

Ansprechpartner für die Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen im Gesundheitsberuf Masseur:in sind die gleichen wie für Medizinische Masseurinnen/Masseure.

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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