Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Im Berufsfeld der Massage ist zu unterscheiden:
Gewerbliche Masseurinnen/Masseure führen Massagen zu Zwecken der Vorsorge, der Gesundheitsförderung und der Steigerung des Wohlbefindens durch. Heilbehandlungen an kranken Menschen dürfen von Gewerblichen Masseurinnen/Masseuren laut Gesetz nicht durchgeführt werden.
Die Ausbildung zur/zum Masseur/in kann durch Absolvierung einer dreijährigen Lehre oder auch durch Absolvierung einer Ausbildung in Kursform erfolgen.
Die Lehrausbildung in einem Lehrbetrieb und der Berufsschule ist kostenlos, die Kurse bei den anderen Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gewerbliche Masseurinnen/Masseure können eine verkürzte Ausbildung zur/zum Medizinischen Masseurin/Masseur absolvieren.
Informationen zum Beruf Masseur/-in finden Sie im AMS-Berufslexikon, Informationenn zur Lehrausbildung auch im AK-Lehrberufs-ABC.
Für Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung im Bereich Massage abgeschlossen haben sieht das Berufsausbildungsgesetz die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse vor.
BMDW: Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung
Zuständige Behörde:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung IV/7 Stubenring 1, 1010 Wien TEL: +43 1 71100 805 327 |
Tätigkeitsbereich und Ausbildung sind für Medizinische Massage und Heilmassage durch das 2003 in Kraft getretene „Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) geregelt. Die alte Berufsbezeichnung „Heilbademeister und Heilmasseur“ wurde durch die Berufsbezeichnung „Medizinische/r Masseur/in“ ersetzt.
Zu den Aufgaben Medizinischer Masseurinnen/Masseure zählt die Durchführung von:
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht bzw. unter Aufsicht einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten.
Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen im Ausmaß von insgesamt 1690 Stunden. Davon sind 815 Stunden theoretischer Unterricht und 875 Stunden praktische Ausbildung.
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Medizinische Masseurinnen/Masseure können eine Aufschulung zur/zum Heilmasseurin/Heilmasseur absolvieren und sich in den Bereichen Elektro-, Hydro- und Balneotherapie weiterbilden. Medizinische Masseurinnen/Masseure können mit Absolvierung einer Ausbildung von sieben möglichen medizinischen Assistenzberufen (Operationsassistenz, Gipsassistenz, …) den Abschluss medizinische Fachassistenz erlangen. Für Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte und für Gewerbliche Masseurinnen/Masseure gibt es verkürzte Ausbildungsmöglichkeiten zur/zum Medizinischen Masseur/in.
Informationen zum Beruf Masseur/in finden Sie im im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.
Personen, die im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsberuf Masseur/-in absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner | |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz, der in diesem Staat zur Ausübung des Gesundheitsberufs Masseur/-in berechtigt | Bundesministerium für Gesundheit | |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und | Bundesministerium für Gesundheit | |
| Amt der |
Die Berufsbilder Medizinische Massage und Heilmassage sind nahezu ident. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Heilmasseurinnen/Heilmasseure zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind. Voraussetzung dafür ist die Meldung an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Ansprechpartner in Oberösterreich sind diesbezüglich in den Städten Linz, Wels und Steyr die Magistrate, in allen anderen Fällen die Bezirkshauptmannschaften.
Die Ausbildung zur/zum Heilmasseurin/Heilmasseur erfolgt in einem Aufschulungsmodul im Ausmaß von 800 Stunden.
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Eine Förderung über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Heilmasseurinnen/Heilmasseure können durch die Ablegung der Unternehmerprüfung oder durch den Nachweis einer ununterbrochenen 3-jährigen freiberuflichen Tätigkeit die Berufsberechtigung als Gewerbliche/r Masseur/-in erwerben.
Ein Zeugnis als Heilmasseur/-in ermöglicht den Zugang zur Berufsreifeprüfung.
Informationen zum Beruf Masseur/-in finden Sie im AMS-Berufslexikon und auf der Homepage des Bundesverbandes der Medizinischen Masseure + Heilmasseure.
Ansprechpartner für die Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen im Gesundheitsberuf Masseur/in sind die gleichen wie für Medizinische Masseurinnen/Masseure.
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