Berufliche Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
Aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft. Wie soll es beruflich weiter gehen, an wen kann ich mich wenden, was ist berufliche Rehabilitation, kommt eine Umschulung in Frage und wenn ja, wer finanziert sie?
Die folgenden Informationen bieten betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine erste Orientierungshilfe:
Rehabilitation in Österreich
Grundsätzlich wird zwischen 3 Arten der Rehabilitation unterschieden:
- der medizinischen
- der beruflichen und
- der sozialen Rehabilitation
Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder Krankheit die körperliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, steht bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Institutionen der beruflichen Rehabilitation sind etwa das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) und der Verein pro mente. Während das Angebot des BBRZ von Berufsfindung über berufliche Ausbildung bis hin zur Vermittlung am Arbeitsmarkt reicht, bietet pro mente Arbeitstrainingsplätze und Arbeitsassistenz für Menschen mit psychischen Einschränkungen an.
Weiterführende Informationen
- Pension wegen Krankheit
- Rehabilitations- und Umschulungsgeld
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Förderung der (Wieder)Eingliederung am Arbeitsmarkt nach Unfall oder Krankheit. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen – abhängig von Kostenträger und Ausgangslage – unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz:
- Übernahme von Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung / Umschulung
- Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und/oder sonstigen Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
- Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle etc.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung beziehungsweise Umschulung ist somit nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen.
Hinweis
Die Abgrenzung der Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer beruflichen
Rehabilitation von der „normalen“ Erwachsenenbildung ist nicht zuletzt
wegen der unterschiedlichen Art und Weise der Finanzierung von
Bedeutung. Während die für Aus- und Weiterbildung anfallenden Kosten
normalerweise selbst zu tragen sind und maximal Bildungsförderungen
beantragt werden können, werden Kosten der beruflichen Aus- und
Weiterbildung im Rahmen einer Rehabilitation von Kostenträgern
übernommen.