Familienbeihilfe
Die Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, sollen ausgeglichen werden.
Ferialarbeitnehmer/-innen sind Schüler/-innen und Studenten/-innen, die während der Ferien arbeiten um Geld zu verdienen. In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/-innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden - mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch.
Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist:
TIPP
Gibt es daher Kost und Quartier nicht kostenlos, sollten Sie einen Abzugsbetrag im Vorstellungsgespräch vereinbaren und dann unbedingt in den abzuschließenden Arbeitsvertrag aufnehmen.
Achtung
In einigen Kollektivverträgen sind Höchstbeträge angegeben, die für die Bereitstellung von Unterkunft und dergleichen vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin abgezogen werden dürfen (etwa im oberösterreichischem Gastgewerbe).
Ausnahmen:
Achtung
Tritt der Ferialarbeitnehmer/die Ferialarbeitnehmerin berechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus oder wird er/sie unberechtigt entlassen, so hat ihm/ihr der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin das Entgelt zu bezahlen, das bis zum vereinbarten Vertragsende gebührt hätte. Geschieht dies nicht, müssen die Ansprüche innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Ansonsten verfallen sie.
Achtung
Fordern Sie fehlende Beträge rasch ein! In manchen Kollektivverträgen ist nämlich festgeschrieben, dass offene Ansprüche nur binnen eines gewissen - oft extrem kurzen - Zeitraumes geltend gemacht werden können. Ist dieser verstrichen, verfallen die Ansprüche endgültig.
TIPP
Für die Zeit der Ferialarbeit sind Sie AK-Mitglied. Bei Problemen mit Ihrem Job stehen Ihnen die AK-Rechtsexpertinnen und -experten gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Falls Sie im Ausland einen Ferialjob machen, empfehlen wir Ihnen um Kontaktaufnahme bei der Oberösterreichischen Geboetskrankenkasse. Dort informiert man Sie über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes in puncto Sozialversicherung.
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