Schulversuche

Zur Erprobung „neuer, innovativer Schul- und Unterrichtsformen“ können Schulversuche (SV) eingeführt werden. Diese muss die Bildungsdirektion genehmigen. Im Rahmen von SV können ganz bestimmte Schwerpunkte gesetzt werden: Sowohl im Hinblick darauf, WAS unterrichtet wird, als auch im Hinblick darauf WIE unterrichtet wird. Nach entsprechenden Erfahrungen können SV dann ins „normale“ Schulwesen übernommen werden, ansonsten laufen sie nach einer bestimmten Frist einfach aus.

Österreich ist ein Land der Schulversuche. Es ist nicht einfach, hier noch halbwegs Überblick zu bewahren. Eine erste Abhilfe erhalten Sie vom Schulführer der Bildungsdirektion OÖ.

Um als Elternteil wirklich einschätzen zu können, was im Rahmen eines bestimmten Schulversuchs passiert, sollten Sie den jeweiligen Schulstandort genauer unter die Lupe nehmen (Homepage, Info-Material, Erkundigungen vor Ort, ...).

Einführung eines Schulversuchs und die Rolle der Eltern

Voraussetzung für die Einführung eines Schulversuchs ist die Zustimmung von 2/3 der Eltern (pro Schüler/-in eine Stimme) und die Zustimmung von 2/3 der betroffenen Lehrkräfte. An Berufsschulen tritt anstelle der Elternzustimmung jene der Schüler/-innen. Darüber hinaus muss der Schulgemeinschaftsausschuss (AHS-Unterstufe) beziehungsweise das Schulforum (NMS) von der Bildungsdirektion angehört werden.

Detailinformation

Bildungsdirektion OÖ

Schulservice
Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz
TEL: +43 732 7071 1051 (-2251) 

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