Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Das Fachkräftestipendium (FKS) ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Höherqualifizierung, berufliche Neuausrichtung und das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen in bestimmten Berufsfeldern.
Personen mit maximal Pflichtschulabschluss werden dabei besonders unterstützt. Für sie ist die Vorbereitung auf alle Lehrabschlussprüfungen uneingeschränkt förderbar. Zusätzlich können sie als einzige Personengruppe parallel zum Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice auch eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.
HINWEIS
Gefördert werden Ausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2025 beginnen und vor Ausbildungsstart beim AMS beantragt werden. Personen in bereits laufenden Ausbildungen können kein Fachkräftestipendium beantragen!
Ein Fachkräftestipendium kann nur von Personen beantragt werden, deren höchster Bildungsabschluss unter Fachhochschulniveau liegt. Wurde bereits ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert, besteht kein Zugang zum Fachkräftestipendium. Wurde hingegen in der Vergangenheit eine Ausbildung an einer Pädagogischen Akademie, an einer Sozialakademie oder an einer MTD-Akademie abgeschlossen, ist das kein Hindernis.
Nicht gefördert werden:
Das Arbeitsmarktservice gewährt ein Fachkräftestipendium für höchstens 3 Jahre.
Arbeitnehmer:innen in einem Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der FKS-Ausbildung karenziert ist, erhalten ein Fachkräftestipendium in Höhe von 38,60 Euro täglich (FKS-Ausgleichszulagenrichtsatz 2024).
Arbeitslose bekommen während einer FKS-Ausbildung weiterhin ihr Arbeitslosengeld beziehungsweise ihre Notstandshilfe ausbezahlt, mindestens aber 38,60 Euro täglich.
Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unterbrechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn ihr Ausmaß mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr umfasst.
Parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich derzeit 518,44 Euro (2024) möglich.
Übersteigt das Einkommen – zum Beispiel während der Ferien – die Geringfügigkeitsgrenze, wird für diesen Beschäftigungszeitraum der Bezug des Fachkräftestipendiums unterbrochen. Diese Zeit der Unterbrechung kann im Bedarfsfall am Ende „angehängt“ werden.
Für Ausbildungen ab 1. Jänner 2022 kann parallel zum Fachkräftestipendium auch AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen werden.
Bezieher:innen eines Fachkräftestipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Mit dem Fachkräftestipendium werden alle in der jeweils aktuellen Ausbildungsliste geführten Ausbildungen gefördert.
>> zur FKS -Ausbildungsliste des AMS - gültig seit 1. Juli 2024
HINWEIS
Jede Person kann nur für eine Ausbildung das Fachkräftestipendium erhalten.BEACHTEN SIE
Die Ausbildungskosten selbst (Kurskosten, Schulgeld) werden nicht vom Arbeitsmarktservice übernommen.Antragstellung und Abwicklung des Fachkräftestipendiums erfolgen über das Arbeitsmarktservice. Die Gewährung des Fachkräftestipendiums ist an ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitsmarktservice und Förderwerber:in gebunden.
HINWEIS
Seit 2022 kann der Antrag auf Fachkräftestipendium nur mehr vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Personen in bereits laufenden Ausbildungen können kein Fachkräftestipendium mehr beantragen. Nehmen Sie also bitte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt mit dem AMS auf!Bezieherinnen und Bezieher eines Fachkräftestipendiums müssen in weiterer Folge einen Nachweis über ihren Ausbildungsfortschritt und ihre 75 prozentige Anwesenheit erbringen.
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