Fach­kräfte­stipendium

Das Fachkräftestipendium (FKS) ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Höherqualifizierung, berufliche Neuausrichtung und das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen in bestimmten Berufsfeldern.

Personen mit maximal Pflichtschulabschluss werden dabei besonders unterstützt. Für sie ist die Vorbereitung auf alle Lehrabschlussprüfungen uneingeschränkt förderbar. Zusätzlich können sie als einzige Personengruppe parallel zum Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice auch eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

HINWEIS

Gefördert werden Ausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2025 beginnen und vor Ausbildungsstart beim AMS beantragt werden. Personen in bereits laufenden Ausbildungen können kein Fachkräftestipendium beantragen!

Ge­förderter Personen­kreis

  • Arbeitnehmer:innen, die für Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • arbeitslose Personen
  • vormals Selbständige, deren Gewerbe ruht

Ein  Fachkräftestipendium kann nur von Personen beantragt werden, deren höchster Bildungsabschluss unter Fachhochschulniveau liegt. Wurde bereits ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert, besteht kein Zugang zum Fachkräftestipendium. Wurde hingegen in der Vergangenheit eine Ausbildung an einer Pädagogischen Akademie, an einer Sozialakademie oder an einer MTD-Akademie abgeschlossen, ist das kein Hindernis.

Nicht gefördert werden:

  • Lehrlinge
  • Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld
  • Stiftungsteilnehmer:innen
  • Beschäftigte in Kurzarbeit, für die um eine Qualifizierungsförderung in Kurzarbeit angesucht wurde
  • Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • arbeitsunfähige Personen 
  • Personen, die eine Alterspension oder Übergangsgeld beziehen

Voraus­setzungen

  • mindestens 4 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 15 Jahren (Lehrjahre finden dabei Berücksichtigung)

  • Qualifikation der Förderwerberin/des Förderwerbers bis inklusive Stufe 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) Nicht förderbar sind gemäß NQR-Zuordnung zum Beispiel: Hochschulabsolvent:innen, Ingenieur:innen, Meister:innen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen.

  • Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Bildungseinrichtung beziehungsweise Eignung für die geplante Ausbildung

  • Absolvierung einer Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten und maximal 3 Jahren und einem Umfang von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche

  • die Ausbildung muss planmäßig innerhalb von 3 Jahren zum Abschluss führen (gilt seit 1. Jänner 2022)

  • Die FKS-Ausbildung muss zur Gänze in Österreich absolviert werden

  • Wohnsitz in Österreich

Stipendien­höhe, Anspruchs­dauer

Das Arbeitsmarktservice gewährt ein Fachkräftestipendium für höchstens 3 Jahre.

Karenzierte Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmer:innen in einem Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der FKS-Ausbildung karenziert ist, erhalten ein Fachkräftestipendium in Höhe von 38,60 Euro täglich (FKS-Ausgleichszulagenrichtsatz 2024).

Arbeitslose

Arbeitslose bekommen während einer FKS-Ausbildung weiterhin ihr Arbeitslosengeld beziehungsweise ihre Notstandshilfe ausbezahlt, mindestens aber 38,60 Euro täglich. 

Unterbrechung des Stipendiums

Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unterbrechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn ihr Ausmaß mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr umfasst.

Paralleles Ein­kommen

Zuverdienst

Parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich derzeit 518,44 Euro (2024) möglich.

Übersteigt das Einkommen – zum Beispiel während der Ferien – die Geringfügigkeitsgrenze, wird für diesen Beschäftigungszeitraum der Bezug des Fachkräftestipendiums unterbrochen. Diese Zeit der Unterbrechung kann im Bedarfsfall am Ende „angehängt“ werden.

AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe

Für Ausbildungen ab 1. Jänner 2022 kann parallel zum Fachkräftestipendium auch AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen werden.

Ver­sicherung

Bezieher:innen eines Fachkräftestipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert. 

Förder­bare Aus­bildungen

Mit dem Fachkräftestipendium werden alle in der jeweils aktuellen Ausbildungsliste geführten Ausbildungen gefördert.
>> zur FKS -Ausbildungsliste des AMS - gültig seit 1. Jänner 2023

HINWEIS

Jede Person kann nur für eine Ausbildung das Fachkräftestipendium erhalten.

Nicht gefördert werden:

  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen
  • Ausbildungen im Ausland
  • Fernlehrgänge
  • vorgelagerte Ausbildungen, die für die Aufnahme in eine FKS-geförderte Ausbildung erforderlich sind (zum Beispiel Pflichtschulabschluss, Vorbereitungslehrgang für Kolleg)

BEACHTEN SIE

Die Ausbildungskosten selbst (Kurskosten, Schulgeld) werden nicht vom Arbeitsmarktservice übernommen.

Ausnahme: Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss. Sie können zusätzlich zum Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice auch eine Beihilfe zu den Kurskosten erhalten.

Antrag­stellung

Antragstellung und Abwicklung des Fachkräftestipendiums erfolgen über das Arbeitsmarktservice. Die Gewährung des Fachkräftestipendiums ist an ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitsmarktservice und Förderwerber:in gebunden. 

HINWEIS

Seit 2022 kann der Antrag auf Fachkräftestipendium nur mehr vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Personen in bereits laufenden Ausbildungen können kein Fachkräftestipendium mehr beantragen. Nehmen Sie also bitte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt mit dem AMS auf!

Bezieherinnen und Bezieher eines Fachkräftestipendiums müssen in weiterer Folge einen Nachweis über ihren Ausbildungsfortschritt und ihre 75 prozentige Anwesenheit erbringen.

Beachten Sie

  • Eine einmalige Wiederholung eines Ausbildungsteils ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Es gibt auch eine zweite Chance: Wurde in der Vergangenheit eine Ausbildung abgebrochen, gibt es für maximal eine neue Ausbildung, die bis spätestens 31. Dezember 2025 beginnt, wieder das Fachkräftestipendium für längstens 3 Jahre.

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Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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