Heim­hilfe

Die genaue Berufsbezeichnung lautet :

  • Heimhelferin / Heimhelfer

Auf­gaben­bereich

Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen bei Haushaltsführung und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie bei der Basisversorgung.

Aus­bildungs­dauer

Ausbildung

Die Ausbildung in Heimhilfe erfolgt in Lehrgängen und umfasst 200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 200 Stunden Praxis. Teil der Ausbildung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV).

Fortbildung

Heimhelferinnen und Heimhelfer haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.

Aus­bildungs­voraus­setzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufsausübung
  • Aufnahmetest oder Aufnahmegespräch

Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.

Aus­bildungs­stätten in OÖ

Weiters bieten einige oberösterreichische Landwirtschaftliche Fachschulen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft mit Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und soziale Berufe den theoretischen Teil der Ausbildung in Heimhilfe an.

Lehr­gangs­kosten

Der Heimhilfe-Lehrgang am BFI OÖ ist kostenpflichtig. Eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Kurskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (erhöhter Fördersatz für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen seit 2023).

Die Entlohnung von ausgebildeten Heimhelferinnen und Heimhelfern richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.

Hinweise & Tipps

Informationen zum Beruf Heimhelfer:in finden Sie in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".

Gleich­stellung und An­er­kennung

Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.

Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.

Wer ist für Anerkennung zuständig?

  • Im Inland absolvierte Ausbildungen
    Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind.

  • Im Ausland absolvierte Ausbildungen
    Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern.

    Ansprechpartner in Oberösterreich:
    Amt der OÖ Landesregierung
    Abteilung Soziales
    Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
    Tel:      +43 732 7720 15221
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Links

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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