Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Die genaue Berufsbezeichnung lautet :
Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen bei Haushaltsführung und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie bei der Basisversorgung. Heimhelfer:innen arbeiten in Altenheimen, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung und auch im Bereich der mobilen Dienste.
Die Ausbildung in Heimhilfe erfolgt in Lehrgängen und umfasst 200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 200 Stunden Praxis. Teil der Ausbildung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV).
Heimhelferinnen und Heimhelfer haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.
Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Weiters bieten einige oberösterreichische Landwirtschaftliche Fachschulen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft mit Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und soziale Berufe den theoretischen Teil der Ausbildung in Heimhilfe an.
TIPP
Auf der Website Alter OÖ finden Sie umfassende Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten in OÖ. Sie können einen Termin für eine persönliche oder Video-Beratung vereinbaren oder die Ausbildungsberatung unter der Telefonnummer +43 732 770707 in Anspruch nehmen.
Die Ausbildungskosten für den Heimhilfe-Lehrgang bei der Altenbetreuungsschule trägt das Land OÖ.
Weiters übernimmt das Land OÖ die Ausbildungskosten für den Lehrgang beim BFI OÖ, wenn in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung ein bestätigter Bedarf vorliegt und die Absicht besteht, die betreffende Person nach der Ausbildung einzustellen.
Nach dem Besuch eines kostenpflichtigen Heimhilfe-Lehrgangs ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kurskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ möglich.
Die Entlohnung von ausgebildeten Heimhelferinnen und Heimhelfern richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
Informationen zum Beruf Heimhelfer:in finden Sie in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".
Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.
Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
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