Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Die genaue Berufsbezeichnung lautet :
Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen bei Haushaltsführung und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie bei der Basisversorgung.
Die Ausbildung in Heimhilfe erfolgt in Lehrgängen und umfasst 200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 200 Stunden Praxis. Teil der Ausbildung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV).
Heimhelferinnen und Heimhelfer haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.
Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Weiters bieten einige oberösterreichische Landwirtschaftliche Fachschulen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft mit Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und soziale Berufe den theoretischen Teil der Ausbildung in Heimhilfe an.
Der Heimhilfe-Lehrgang am BFI OÖ ist kostenpflichtig. Eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Kurskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (erhöhter Fördersatz für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen seit 2023).
Die Entlohnung von ausgebildeten Heimhelferinnen und Heimhelfern richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
Informationen zum Beruf Heimhelfer:in finden Sie in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".
Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.
Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0