Mitbestimmung in Schulen

Möglichkeiten der gelebten Schulpartnerschaft von Lehrern/-innen, Erziehungsberechtigten und Schülern/-innen unter anderem bei der Mitbestimmung von Schulversuchen, Hausordnung, Gestaltung des Unterrichts, Wahl der Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen  bieten vor allem Schulgemeinschaftsausschuss und Schulforum.

Die Mitbestimmungsformen sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) geregelt.

Klassen- und Schulforum

Das Schulforum ist ebenso wie das Klassenforum und der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ein Organ der Schule, das sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktion ausübt. Hier entscheiden gewählte Vertreter/-innen über innerschulische Angelegenheiten, die die Schule als Ganzes betreffen. Eltern haben die Möglichkeit bei der Gestaltung des Schulgebäudes, bei Klassenausflügen, Schulveranstaltungen und Unterrichtsinhalten mitzubestimmen.

Ein Schulforum wird in den Volksschulen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen (die nicht nach dem polytechnischen Lehrplan geführt werden) eingerichtet.

Zusammensetzung

Das Schulforum besteht aus der Schulleiterin/dem Schulleiter, allen Klassenvorständen und allen Klassenelternvertretern/-innen. Die Direktorin/Der Direktor führt den Vorsitz. Das Schulforum kann aber ersetzt werden durch einen sogenannten Ausschuss. Der Ausschuss übernimmt die Agenden des Schulforums.

Stimmrecht

Im Schulforum sind die Klassenelternvertreter/-innen sowie die Klassenvorstände stimmberechtigt. Stimmenthaltung sowie Stimmrechtsübertragung an eine andere Person ist nicht erlaubt. Wenn die Direktorin/der Direktor nicht auch Klassenvorstand ist, so hat sie/er nur eine beratende Stimme. Die Schülervertretung (Vertreter/-in der Klassensprecher) hat ebenfalls nur beratendes Stimmrecht.

Einberufung

Die Direktorin/Der Direktor ist dazu verpflichtet innerhalb der ersten 9 Schulwochen ein Schulforum einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens 2 Wochen vor der Sitzung zu erfolgen. Alle Mitglieder sind dazu berechtigt ein Schulforum einzuberufen, sofern mindestens ein Drittel der „Kurie“ zustimmt. Es muss pro Schuljahr mindestens ein Schulforum stattfinden.

Kompetenzen

Das Schulforum (Klassenforum in Angelegenheiten, die nur eine Klasse betreffen) entscheidet unter anderem über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern/-innen an Veranstaltungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend Schulgesundheitspflege
  • Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • Schulautonome Schulzeitregelungen
  • Festlegung der Ausstattung der Schüler/-innen mit Unterrichtsmitteln
  • Festlegung einer alternativen Form der Beurteilung der Leistungen
  • Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen
  • etc.

Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ebenso, wie das Klassenforum und das Schulforum ein Organ der Schule, das sowohl Entscheidungs-, als auch Beratungsfunktion ausübt. Der SGA wird in den Polytechnischen Schulen, Sonderschulen (die nach dem polytechnischen Lehrplan geführt werden), Berufsschulen, mittleren und höheren Schulen eingerichtet.

Die Beschlüsse des SGA gelten für die Unterstufe ebenso wie für die Oberstufe. Im SGA haben Eltern die Möglichkeit bei Schulversuchen, Hausordnung, Lehrinhalten und Schulveranstaltungen mitzubestimmen. So kann der SGA im Rahmen der Schulautonomie z.B. Lehrplanänderungen, autonome Schwerpunkte, Eröffnungs- und Teilungszahlen für die einzelnen Klassen, sowie einzelne unterrichtsfreie Tage definieren. Im SGA haben auch die Schüler/-innen eine beschließende Stimme.

Zusammensetzung

Dem SGA gehören 3 Vertreter/-innen der im Ausschuss vertretenen Gruppen (3 Lehrer/-innen, 3 Schüler/-innen, 3 Erziehungsberechtigte) an (ACHTUNG: Ausnahme Berufsschulen). Die Schülervertretung wird in einer geheimen direkten Wahl von allen Schülern/-innen der Oberstufe einer Schule gewählt. Die Schulsprecherin/Der Schulsprecher und die 2 Stellvertreter/-innen haben eine beschließende Stimme im SGA. Lehrervertreter/-innen werden bei der Lehrerkonferenz ebenso mittels einer geheimen Wahl gewählt. Elternvertreter/-innen sind von den Eltern zu wählen. Den Vorsitz führt die Schulleitung, sie hat keine beschließende Stimme. 

Einberufung

In jedem Schuljahr müssen mindestens 2 SGA-Sitzungen stattfinden (in Berufsschulen mindestens eine Sitzung). Sie werden einberufen durch die Schulleiterin/den Schulleiter oder durch ein Drittel der Mitglieder des SGA. Die erste Sitzung findet spätestens 2 Wochen nach der Wahl der Mitglieder statt.

Kompetenzen

Der SGA entscheidet unter anderem über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern/-innen an Veranstaltungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend Schulgesundheitspflege
  • Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • Schulautonome Schulzeitregelungen
  • Festlegung der Ausstattung der Schüler/-innen mit Unterrichtsmitteln
  • Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen
  • etc.

Schüler- und Schülerinnenvertretung 

Schüler/-innen einer Schule haben das Recht durch Interessensvertreter/-innen das Schulleben mitzugestalten. Die Schülervertretung hat das Recht auf Anhörung, das Recht auf Informationen über alle Angelegenheiten, die die Schüler/-innen allgemein betreffen, das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen, das Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen oder das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts. Diese Rechte sind ab der 9. Schulstufe vorgesehen.  

Zusammensetzung und Wahl

Schülervertreter/-innen sind gewählte Klassensprecher/-innen, Abteilungssprecher/-innen (an Schulen mit Fachabteilungen) und die Schulsprecher/-innen.

An allen Schulen (ausgenommen 1. - 4. Schulstufe) können Interessensvertreter/-innen gewählt werden. Schülervertreter/-innen und ihre Stellvertreter/-innen werden von den Schülern/-innen in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl gewählt. Die Wahl sollte innerhalb der ersten 5 Wochen des Schuljahres stattfinden. Zur Schülervertreterin/Zum Schülervertreter ist gewählt, wer auf mehr als der Hälfte der Stimmzettel an 1. Stelle gereiht wurde. 

Kontakt

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