Kindergarten
Mit 3 Jahren darf ein Kind in den Kindergarten gehen. Spätestens 1 Jahr vor Schulbeginn muss Ihr Kind einen Kindergarten besuchen.
Durch Anklicken auf der Landkarte erfahren Sie, ob es in Ihrer Gemeinde eine institutionelle Betreuung für Kinder unter 3 Jahren, einen Kindergarten und/oder eine Betreuung für Volksschulkinder mit passenden Öffnungszeiten gibt.
Zum AK-Kinderbetreuungsatlas 2.0
Je nach Versorgungsumfang mit Kinderbetreuungseinrichtungen wurden die Gemeinden in folgende Kriterien eingeteilt:
Unter-Dreijährige
Drei- bis Sechs-Jährige
Volksschüler/-innen (VS-Kinder)
Für die Bewertung der Krabbelstuben und Kindergärten kommt mit dem Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) ein weiteres Instrument hinzu. Falls neben den anderen Kriterien auch dieses erfüllt wird, erhält die Gemeinde die Kategorie 1A.
Die VIF-Kriterien sind:
Dem Wunsch, einen ungedeckten „Bedarf“ als Kriterium für die Versorgungssituation in einer Gemeinde heranzuziehen, können wir aus Gründen nicht berücksichtigten.
Erstens stellt sich der tatsächliche Bedarf erfahrungsgemäß erst nach einer gewissen Dauer eines erweiterten Angebots heraus.
Zweitens sind wir nicht in der Lage, die komplexe örtliche Situation nachvollziehen zu können.
Mit dem Kinderbetreuungsatlas wollen wir einen objektiven Überblick über die Situation in Oberösterreichs Gemeinden geben. Gleichzeitig wollen wir die Möglichkeit bieten, vergleichbare Gemeinden gegenüberzustellen.
Bei den Öffnungszeiten haben wir in Gemeinden mit mehreren Einrichtungen (Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige und VS-Kinder) immer die längste Öffnungszeit in unsere Liste aufgenommen.
Ermöglicht eine Gemeinde Eltern durch Kooperationen bzw. Gastbeitragsvereinbarungen den Zugang zu Einrichtungen in Nachbargemeinden, so wird das beste Angebot für die Kategorienbildung herangezogen.
Gibt es in einer Gemeinde die Möglichkeit Unter-Dreijährige in einer altersgemischten Gruppe im Kindergarten betreuen zu lassen, wird die längste Öffnungszeit als Endzeit angegeben und für die Kategorienbildung bei den Unter-Dreijährigen herangezogen.
Die Daten basieren auf einer durchgeführten Erhebung durch IFES und AKOÖ bei den oberösterreichischen Gemeindeämtern. Dazu wurden allen oberösterreichischen Bürgermeistern/-innen die Erhebungsblätter per Post übermittelt.
Gemeinden, die eine Datenweitergabe an die Arbeiterkammer Oberösterreich verweigert haben, sind in den Tabellen mit „?“ gekennzeichnet. In der Landkarte sind sie mit einem grauen Fragezeichen auf weißem Hintergrund dargestellt.
1A-Kategorie (rot)
A-Kategorie (rosa)
B-Kategorie (gelb)
C-Kategorie (grün)
D-Kategorie (grau)
E-Kategorie (weiß)
36 Gemeinden (8,2 %) stellten keine Daten zur Verfügung.
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