Kindergarten
Mit 3 Jahren darf ein Kind in den Kindergarten gehen. Spätestens 1 Jahr vor Schulbeginn muss Ihr Kind einen Kindergarten besuchen.
Durch Anklicken auf der Landkarte erfahren Sie, ob es in Ihrer Gemeinde eine institutionelle Betreuung für Kinder unter 3 Jahren, einen Kindergarten und/oder eine Betreuung für Volksschulkinder mit passenden Öffnungszeiten gibt. Zusätzlich können Sie sehen, wie sich das Angebot seit dem Jahr 2000 entwickelt hat.
>> Zum AK-Kinderbetreuungsatlas 2.0
Zusätzlich kommt seit 2010 mit dem Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) ein Instrument für die Bewertung der Kindergärten hinzu.
Dem Wunsch einzelner Gemeinden, das Vorhandensein eines entsprechenden, ungedeckten "Bedarfs" als Kriterium für die Versorgungssituation in einer Gemeinde heranzuziehen, können wir aus 2 Gründen nicht entsprechen:
Was wir wollen, ist einen objektiven Überblick zu geben über die Situation in Oberösterreichs Gemeinden und die Möglichkeit zu bieten, vergleichbare Gemeinden gegenüberzustellen.
Bei den Öffnungszeiten haben wir in Gemeinden mit mehreren Kindergärten immer die längste Öffnungszeit in unsere Liste aufgenommen.
Ermöglicht eine Gemeinde für ihre Bewohner/-innen den Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten in Nachbargemeinden, so wird das Angebot der Kooperationsgemeinde mit der besten Kategorie als Bewertung herangezogen.
Das Vorhandensein von Tagesmüttern in einer Gemeinde haben wir ebenfalls erfasst, aber nicht in die Bewertung miteinbezogen.
Die Daten basieren auf einer zwischen Juni und November 2018 durchgeführten Erhebung bei den Gemeindeämtern beziehungsweise den Einrichtungen direkt.
Jene Gemeinden, die eine Datenweitergabe zur Kinderbetreuung an die Arbeiterkammer Oberösterreich verweigert haben, sind in der tabellarischen Darstellung mit einem "?" besonders gekennzeichnet. In der Landkarte sind diese Gemeinden auf weißem Hintergrund mit grauem Fragezeichen gekennzeichnet.
Wir haben – wie in den Vorjahren – entsprechend dem Umfang der Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen 5 Kategorien von Gemeinden gebildet.
Kategorie | Beschreibung |
---|---|
1A | 88 Gemeinden bzw. 20,0 Prozent der Gemeinden Gemeinden, welche eine Betreuung für Unter-3-Jährige und für Volksschulkinder anbieten, sowie einen Kindergarten, der die VIF-Kriterien erfüllt: Kindergarten mit mindestens 45 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit (werktags Montag bis Freitag), an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot Mittagessen, maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen. |
A | 169 Gemeinden bzw. 38,4 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die alle 4 Kriterien - Kindergarten mit 8 Stunden oder mehr durchgehender täglicher Öffnungszeit Montag bis Donnerstag, Mittagstisch Mo-Do im Kindergarten, Betreuungsangebot für Unter-3-Jährige, Betreuungsangebot für Volksschulkinder - erfüllen. |
B | 51 Gemeinden bzw. 11,6 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die 3 der 4 Kriterien - Kindergarten mit 8 Stunden oder mehr durchgehender täglicher Öffnungszeit Montag bis Donnerstag, Mittagstisch Mo-Do im Kindergarten, Betreuungsangebot für Unter-3-Jährige, Betreuungsangebot für Volksschulkinder - erfüllen. |
C | 52 Gemeinden bzw. 11,8 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die 2 der 4 Kriterien - Kindergarten mit 8 Stunden oder mehr täglicher Öffnungszeit Montag bis Donnerstag, Mittagstisch Mo-Do im Kindergarten, Betreuungsangebot für Unter-3-Jährige, Betreuungsangebot für Volksschulkinder - erfüllen. |
D | 37 Gemeinden bzw. 8,4 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die 1 der 4 Kriterien - Kindergarten mit 8 Stunden oder mehr täglicher Öffnungszeit Montag bis Donnerstag, Mittagstisch Mo-Do im Kindergarten, Betreuungsangebot für Unter-3-Jährige, Betreuungsangebot für Volksschulkinder - erfüllen. |
E | 13 Gemeinden bzw. 3,0 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die kein einziges der 4 Kriterien - Kindergarten mit 8 Stunden oder mehr täglicher Öffnungszeit Montag bis Donnerstag, Mittagstisch Mo-Do im Kindergarten, Betreuungsangebot für Unter-3-Jährige, Betreuungsangebot für Volksschulkinder - erfüllen. |
? | 31 Gemeinden bzw. 7,1 Prozent der Gemeinden Gemeinden, die keine Daten an die Arbeiterkammer Oberösterreich weitergegeben haben. |
Betreuung Unter-3-Jährige bedeutet, dass an mindestens 4 Tagen (Mo bis Do) eine Betreuung in einer Krabbelstube und / oder Mitbetreuung im Kindergarten angeboten wird. Sonderformen mit kürzeren Öffnungszeiten werden unter "weitere Infos" näher beschrieben.
Kindergarten Öffnungszeiten:
< 4 mal 8 Stunden täglich, variierend | Montag bis Donnerstag weniger als 8 Stunden tägliche Öffnungszeit zw. variierende Öffnungszeiten mit langen / kurzen Tagen z.B. Montag 6 Stunden, Dienstag 9 Stunden, usw. |
≥ 4 mal 8 Stunden täglich | Montag bis Donnerstag 8 Stunden und mehr durchgehende tägliche Öffnungszeit. |
≥ 4 mal 9,5 Stunden | 4 mal wöchentlich mindestens 9,5 Stunden tägliche Öffnungszeit. |
≥ 45 Stunden pro Woche | Montag bis Freitag in Summe mindestens 45 Stunden Öffnungszeit. |
Mittagessen bedeutet, dass mindestens Montag bis Donnerstag ein Mittagessen im Kindergarten angeboten wird.
Sommerbetreuung bedeutet, dass entweder von der eigenen Gemeinde oder in Kooperation mit anderen Gemeinden eine Betreuung im Sommer angeboten wird. Nicht dazu zählen Ferienpassaktionen, Tagesangebote oder Angebote von privaten Anbietern/-innen.
NM-Betreuung für VS-Kinder bedeutet, es gibt an 4 Tagen pro Woche eine institutionelle Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder bis mindestens 15:00 Uhr. Es wird dabei nicht zwischen Hort, ganztägiger Volksschule, Lerngruppe oder Mitbetreuung im Kindergarten unterschieden.
Tagesmütter bedeutet, dass es in der Gemeinde eine Tagesmutter / einen Tagesvater gibt.
Weitere Infos: Hier sind die Kooperationsgemeinden, die zur Bewertung herangezogen wurden, ersichtlich. Auch die Sonderformen zur Betreuung der Unter-3-Jährigen, NM-Betreuung für VS-Kinder und Mittagessen werden dargestellt.
Der Kinderbetreuungsatlas 2018 zeigt einmal mehr, dass von einem "forcierten Ausbau" der Kinderbetreuungseinrichtungen keine Rede sein kann.
Von Wahlfreiheit für die Eltern kann da keine Rede sein, ein Vollzeitjob geht sich nicht aus.
Mit der Kindergarten-Pflicht für 5-Jährige und dem Gratis-Kindergarten sind wichtige AK-Forderungen erfüllt worden. Mit der Wiedereinführung von Elternbeiträgen für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten wurde ein wichtiger Fortschritt allerdings wieder rückgängig gemacht. Noch gar nicht anzusehen sind die Auswirkungen des 12-Stunden-Tages.
Plakat
Bezirksergebnisse inkl. Grafiken
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