Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn ein Kind schulfähig ist aber dem Unterricht nicht folgend kann, dann muss geprüft werden, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Schulpflichtige Kinder müssen von den Eltern beziehungsweise den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden (Schuleinschreibung).
Das schulpflichtige Kind ist zur Schuleinschreibung unbedingt mitzunehmen, da sich der Schuldirektor/die Schuldirektorin einen ersten Eindruck vom Kind verschaffen kann und feststellt, ob dieses die Schulreife besitzt. Außerdem hat das Kind so die Möglichkeit, die Schule schon etwas kennen zu lernen.
Bei der Anmeldung an einer Privatschule gibt es zusätzliche Dinge (Zahlungsmodus, etc.) zu beachten (siehe unter www.oesterreich.gv.at).
Für die Schuleinschreibung gibt es Einschreibfristen, die von der zuständigen Bildungsdirektion bestimmt werden. In Oberösterreich findet die Schuleinschreibung für das jeweils folgende Schuljahr im November statt. Die genauen Termine für die Schuleinschreibungen werden von der Bildungsdirektion bis spätestens 15. Oktober festgelegt, müssen mindestens 1 bis 3 Tage umfassen und erfolgen entweder durch öffentliche Bekanntgabe (Aushang am Schultor) und/oder durch Verständigung der Erziehungsberechtigten.
Die erforderlichen Unterlagen werden von der jeweiligen Bildungsdirektion festgelegt, in Oberösterreich sind laut Verordnung folgende Dokumente mitzunehmen:
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