Pflege­fach­assiste­nz

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten gibt es seit 2016.

HINWEIS

Neu seit September 2023 ist der Lehrberuf Pflegefachassistenz. Dabei handelt es sich um einen Ausbildungsversuch, der in den Pilotregionen Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg durchgeführt wird.

Informationen zu dieser 4-jährigen Lehrausbildung gibt es im Lehrberufs-ABC.

Im Folgenden Informationen zur kürzeren zweijährigen schulischen Ausbildung für Personen mit einem Mindestalter von 17 Jahren.

Was machen Pflege­fach­assistenten?

Pflegefachassistent:innen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Ärztinnen und Ärzte im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen. 

Ihre Aufgaben:

  • Sie führen eigenverantwortlich pflegerische Aufgaben durch, die ihnen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen übertragen wurden.
  • Sie handeln in Notfällen.
  • Sie führen eigenverantwortlich Aufgaben durch, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Diagnostik und Therapie übertragen wurden.
  • Sie unterweisen Auszubildende und leiten diese an.

TIPP

Mehr Infos zum Aufgabenbereich von Pflegefachassistent:innen finden Sie im AK Pocketguide

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 3.200 Stunden. Die (Vollzeit)Ausbildung dauert 2 Jahre.

BEACHTEN SIE

Das Klinikum Wels-Grieskirchen und die Oberösterreichische Gesundheitsholding bieten die Pflegefachassistenz-Ausbildung auch in einer Teilzeit-Variante an. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dadurch bis zu einem Jahr.

Nach absolvierter Ausbildung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit im Fachbereich und mündlicher kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Pflegefachassistent:innen ein Diplom, das zur Ausübung des Berufs berechtigt.

Angehörige der Pflegeassistenzberufe haben innerhalb von jeweils 5 Jahren 40 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Diese Voraus­setzungen müssen Sie er­füllen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Abschluss der 10. Schulstufe (Ausnahmen möglich) oder eine Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz
  • gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
  • entsprechende Deutschkenntnisse
  • Aufnahmetest und/oder Aufnahmegespräch

Aus­bildungs­stätten in OÖ

So finanzieren Sie Ihre Aus­bildung

Die Pflegefachassistenz-Ausbildung an oben genannten Krankenanstalten ist kostenlos. Die Auszubildenden sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Mögliche Förderungen

Tipps

Pflegeassistent:innen sowie Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung vor der Gesetzesnovelle 2016 absolviert haben, können eine Weiterbildung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten absolvieren. Dasselbe gilt für Fach-Sozialbetreuer:innen Altenarbeit und Behindertenarbeit sowie für Diplom-Sozialbetreuer:innen Familienarbeit.

Aufschulungsanbieter:

Weiter­bildungs­möglich­keiten für Pflege­fach­assistenten

Pflegefachassistent:innen haben Zugang zur Berufsreifeprüfung. 

Darüber hinaus können Pflegefachassistent:innen ins Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege einsteigen– auch ohne Matura und unter Anrechnung bereits erworbener Kenntnisse. Nötig ist nur die Ablegung einer Zusatzprüfung in Englisch auf Niveau B 2.

Mehr Infos zu den Zugangsvoraussetzungen zum Studium finden Sie auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.

Berufs­aus­übung

Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Registrierung von Pflegefachassistent:innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"

Berufs­anerkennung und Nostrifikation aus­ländischer Aus­bildungen

Personen, die im Ausland eine Pflegeassistenzausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.

PersonengruppeAnsprechpartner
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder
EWR-Staat oder in der Schweiz

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige
Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder
in der Schweiz

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
noch keine Anerkennung in einem EU
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
TEL: +43 732 7720 14252

Eine weitere Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen: AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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