Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Die Ausbildung ist mit Wintersemester 2018/2019 an die Fachhochschule gewandert.
Seit September 2016 gibt es die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten.
Pflegefachassistenten/-innen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Ärztinnen und Ärzte im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Ihre Aufgaben:
Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 3.200 Stunden. Die (Vollzeit)Ausbildung dauert 2 Jahre.
Nach absolvierter Ausbildung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit im Fachbereich und mündlicher kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Pflegefachassistenten/-innen ein Diplom, das zur Ausübung des Berufs berechtigt.
Angehörige der Pflegeassistenzberufe haben innerhalb von jeweils 5 Jahren 40 Stunden Fortbildung zu absolvieren.
Die Pflegefachassistenz-Ausbildung an oben genannten Krankenanstalten ist kostenlos. Die Auszubildenden sind kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten ein monatliches Taschengeld.
Pflegeassistenten/-innen sowie Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung nach den vor der Gesetzesnovelle 2016 geltenden Bestimmungen absolviert haben, können eine Weiterbildung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten absolvieren. Dasselbe gilt für Fach-Sozialbetreuer/-innen Altenarbeit und Behindertenarbeit sowie für Diplom-Sozialbetreuer/-innen Familienarbeit.
Aufschulungsanbieter sind etwa:
Pflegefachassistenten/-innen haben Zugang zur Berufsreifeprüfung und damit auch zum künftigen (Pflege-)Bachelorstudium.
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Pflegefachassistenten/-innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"
Personen, die im Ausland eine Pflegeassistenzausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Bahnhofplatz 1, 4021 Linz TEL: +43 732 7720 14252 |
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