AMS Pflegestipendium
Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialberufen absolvieren, können jetzt das Pflegestipendium vom AMS beantragen.
Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten (PFA) gibt es seit 2016.
Pflegefachassistent:innen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Ärzt:innen im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil-)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Ihre Aufgabenbereiche, unter Anordnung, ohne Aufsicht:
Detaillierte Informationen zu den Kompetenzbereichen der Pflegefachassistent:innen findet man in der Broschüre des BMGSPK Gesundheitsberufe in Österreich 2023.
Im Anschluss an die Schulpflicht beziehungsweise den Pflichtschulabschluss können Jugendliche die Ausbildungen beginnen. In Pflegeausbildungen dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres medizinisch-pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchführen. Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zur Ausbildung während der Nachtzeit herangezogen werden, nicht aber an 2 aufeinanderfolgende Nächte.
Seit September 2023 ist der Lehrberuf Pflegefachassistenz mit einer Lehrzeit von 4 Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Nach Absolvierung der Schulpflicht und Start einer Lehrausbildung erfolgt die praktische Ausbildung in berechtigten Lehrbetrieben, zum Beispiel Einrichtungen der Langzeit- oder Akutpflege. Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsschule statt. Weitere Informationen zum Berufsbild und der Prüfungsordnung sind im LehrberufsABC nachlesbar.
Schüler:innen der 5-jährigen HLPS schließen die Ausbildung mit einer Matura und dem Berufsabschluss Pflegefachassistenz ab. Das ermöglicht den Zugang zu einem Studium oder den direkten Berufseinstieg.
Ausbildungsstätten in Oberösterreich:
In den Praktikumszeiten wird das OÖ. Pflegestipendium gewährt. Für den Schulbesuch kann Schul- und/oder Heimbeihilfe beantragt werden.
HINWEIS
Jugendliche können in Oberösterreich auch im Rahmen der Pflegestarter:in-Ausbildung, nach dem 2. Ausbildungsjahr und dem Abschluss Pflegeassistenz, das 3. Ausbildungsjahr mit dem Ziel Pflegefachassistenz beginnen.Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst insgesamt 3.200 Stunden. Als Vollzeitausbildung dauert diese 2 Jahre, in einer (berufsbegleitenden) Teilzeitvariante entsprechend länger.
HINWEIS
Pflegeassisten:innen mit positiv abgeschlossener Prüfung können in das 2. Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenz-Ausbildung einsteigen.Die Ausbildungen werden an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten:
Teilnehmer:innen, die die kostenlose Ausbildung an den genannten Krankenanstalten absolvieren sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Für die Ausbildung am BFI OÖ trägt das Land OÖ die Ausbildungskosten, wenn die Pflegefachassistent:innen anschließend in Oberösterreich in der Langzeitpflege tätig werden. Ansonsten sind die Kosten selber zu tragen. Kranken-, unfall- und pensionsversichert sind Teilnehmer:innen, die eine Förderung vom AMS erhalten. Taschengeldbezieher:in sind über das BFI OÖ unfallversichert.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich:
Nach einer kommissionellen Abschlussprüfung erhalten die Pflegefachassistent:innen ein Diplom, das zur Ausübung des Berufs und Berufsbezeichnung Pflegefachassistent:in berechtigt. Im NQR, Nationalen Qualifikationsrahmen, sind PFA auf Stufe V zugeordnet.
Pflegefachassistent:innen sind zur Berufsreifeprüfung zugelassen. Die Abschlussprüfung ersetzt die Fachbereichsprüfung der Berufsreifeprüfung.
Vor Berufsantritt müssen sich Pflegefachassistent:innen im Gesundheitsberuferegister registrieren lassen. Diese Berufsberechtigung ist alle 5 Jahre nach Registrierung zu verlängern.
PFA können im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Ärzt:innen, Primärversorgungszentren, sowie bei mobilen Einrichtungen tätig sein.
Weiters sind PFA gesetzlich verpflichtet 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinn des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Darüber hinaus sind PFA berechtigt Weiterbildungen zur Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu absolvieren. Diese sind in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung angeführt und haben mindestens 4 Wochen zu umfassen.
PFA können sich, durch Anrechnung relevanter einschlägiger beruflichen Qualifikation und der Zusatzprüfung Englisch B2, für die angebotenen Bachelor-Studien an der Fachhochschule Gesundheitsberufe OÖ bewerben.
Für das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege wird Pflegefachassistent:innen, mit der Zusatzprüfung Englisch B2, ein großer Teil aus dem 1. und 2. Semester angerechnet.
PFA können einerseits, nach Abschluss des Upgrade Pflegefachassistenz (berufsbegleitend, 3 Monate), in das 3. Semester des Bachelor-Studiums als ordentlich Studierende einsteigen.
Oder sie bewerben sich andererseits für das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege. Als außerordentlich Studierende absolvieren sie im 1. und 2. Semester die fehlenden Fächer, um dann das Studium als ordentlich Studierende im 3. Semester fortzusetzen.
Für ein ordentliches Studium kann Studienbeihilfe oder Studienbeihilfe nach Selbsterhalt bezogen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
HINWEIS
Letztmalige Möglichkeiten der verkürzten Ausbildung zur DGKP (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen (PA) und Pflegefachassistent:innen (PFA):
Die verkürzte Ausbildung zur DGKP kann durch das AMS-Pflegestipendium gefördert werden.
Krankenpflegepersonal mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen müssen, vor Start der Berufsausübung in Österreich, um Berufsanerkennung oder Nostrifikation ansuchen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Bahnhofplatz 1, 4021 Linz TEL: +43 732 7720 14252 |
AST – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz, bietet umfangreiche Beratungen und Informationen zur Anerkennung von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Drittstaaten an.
Die Berufsanerkennung beziehungsweise Nostrifikation ist kostenpflichtig. Sind aufgrund eines Bescheids zusätzliche Kompetenzen in Form von Prüfungen oder Praktika zu erwerben, bietet das BFI OÖ dazu Kurse an. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann das OÖ Pflegestipendium beantragt werden.
Der ÖIF – Österreichische Integrationsfonds kann Kosten der Anerkennung mit einer finanziellen Förderung unterstützen. Weiters werden kostenlose Online-Fachkurse „Deutsch lernen für die Pflege“ angeboten.
Vorbereitungskurse im Projekt migrants care unterstützen bei der Verbesserung der Deutschkenntnisse und informieren über die Ausbildungsmöglichkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich.
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