Lehr­abschluss­prüfung: Ausnahms­weise Zu­lassung

Erwachsene ohne Berufsausbildung haben verschiedene Möglichkeiten, zum Lehrabschluss zu kommen. Eine davon ist die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung. Sie wird auch immer öfter genutzt.


Wer kann ausnahms­­weise zur Lehr­­abschluss­­prüfung zu­­ge­­lassen werden ?

Das Berufsausbildungsgesetz regelt die Lehrausbildung in Österreich und sieht unter anderem die Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung für 4 Gruppen von Personen vor:

  • Personen ab 18 Jahren,
    die durch Anlerntätigkeit, durch sonstige praktische Tätigkeit und/oder durch Kursbesuch die im jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.

  • Personen jeden Alters,
    die im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation in einem Beruf ausgebildet wurden.

  • Schüler:innen am Ende der 12. Schulstufe,
    wenn sie eine Schule mit systematischer Ausbildung in einem Lehrberuf besuchen und auf Grund der fachlichen Ausbildung eine erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung erwartet werden kann.

  • Lehrlinge,
    die nach Auflösung des Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle finden und bereits mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben. Der früheste Prüfungsantritt für diese Gruppe ist der Zeitpunkt, an dem der Antritt bei weiterhin aufrechtem Lehrverhältnis möglich gewesen wäre. Der weitere Besuch der Berufsschule als ordentlicher Schüler/ordentliche Schülerin ist möglich.

TIPP

Welche speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten die einzelnen Lehrberufe umfassen, ist in den gesetzlich geregelten Berufsbildern festgelegt und im Lehrberufs-ABC nachzulesen.

Vor­­bereitung auf die Prüfung

Für einige (wenige) Lehrberufe bieten Berufsförderungsinstitut (BFI), WIFI  und Bauakademie kostenpflichtige Vorbereitungskurse auf die theoretische Lehrabschlussprüfung an.

Gibt es für einen bestimmten Lehrberuf keinen Vorbereitungskurs, können eventuell Fragenkataloge und kostenpflichtige Lernunterlagen die gezielte Prüfungsvorbereitung im Selbststudium unterstützten. Die jeweils aktuellen Fachbücher können bei den Berufsschulen erfragt werden.

Gibt es weder Vorbereitungskurs, keinen Fragenkatalog oder keine Lernunterlagen, bleibt zumindest die Möglichkeit des Gesprächs mit den für den jeweiligen Beruf zuständigen Prüfungsmanager:innen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Prüfungsmanagement der Lehrlingsstelle.

Beachten Sie

Auch der (kostenpflichtige) Besuch der letzten Klasse Berufsschule als außerordentlicher Schüler/außerordentliche Schülerin ist nach Zustimmung der jeweiligen Berufsschul-Direktion eventuell eine Möglichkeit. Vorteil dabei: Entfall des theoretischen Teils der Lehrabschlussprüfung nach Vorlage des positiven Schulabschlusses beim Lehrlings- und Prüfungsservice.

Sollten Sie die Prüfung trotz guter Vorbereitung nicht auf Anhieb schaffen: Zur Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft angetreten werden! Am Prüfungszeugnis scheint der wiederholte Antritt nicht auf.

Finanzielle Unter­­stützung

Förderung durch Arbeiterkammer OÖ

AK-Mitglieder erhalten für den Besuch von Vorbereitungskursen am Berufsförderungsinstitut Oberösterreich (BFI OÖ) 25 Prozent oder maximal 230 Euro Leika-Rabatt sowie zusätzlich den AK Bildungsbonus im Wert von bis zu 130 Euro.

Unterstützung vom Land OÖ

Darüber hinaus wird der Besuch von Vorbereitungskursen bei BFI, Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Bauakademie über das Bildungskonto des Landes OÖ mit bis zu 60 Prozent der Kurskosten (maximal 2.700 Euro) unterstützt.

Steuerbegünstigung bei Arbeitnehmerveranlagung

Ausgaben für Lernunterlagen, Fachbücher und Fahrten zum Kursort können im Zuge der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Antrag­­stellung

Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss mittels Formular bei der zuständigen Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer beantragt werden.

Ansprechpartnerin für die land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe ist die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Beachten Sie

  • Wenn Sie über einschlägige berufliche Vorbildung verfügen (zum Beispiel auf Grund eines Fachschulbesuchs im In- oder Ausland) können Sie im Zuge der Beantragung der ausnahmsweisen Zulassung auch einen Antrag auf Anrechnung der bereits vorhandenen Kenntnisse stellen. Im Idealfall hat das einen Entfall des theoretischen Teils der Lehrabschlussprüfung zur Folge.

  • Verfügen Sie bereits über mehrjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Beruf, dann ist für Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Projekt „Du kannst was!“ ein weiterer Weg zum Lehrabschluss.

  • Lehrbetriebe, die Erwachsene in einem Lehrberuf ausbilden und wie Hilfskräfte entlohnen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine AMS-Förderung. Ist eine AMS-Förderung nicht möglich, können Lehrbetriebe eine Unterstützung von der Wirtschaftskammer erhalten. Mehr dazu im Merkblatt Lehre für Erwachsene.

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Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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