AMS Bildungsförderungen
Um auch in Zukunft Arbeitsplätze und Beschäftigung zu sichern, hat das AMS die Fördermittel erhöht. Holen Sie sich einen Bildungsbonus!
Die genauen Berufsbezeichnungen lauten:
Umfassende, auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse abgestimmte Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen und deren Angehöriger sowie Durchführung pflegerischer Maßnahmen.
Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit entspricht dem der Fach-Sozialbetreuung, umfasst aber darüber hinaus auch planerische Aufgaben betreffend der Gestaltung und Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit, Koordinationsaufgaben und die fachliche Anleitung in Fragen der Altenarbeit.
Die Ausbildungsdauer zum Fach-Sozialbetreuer/zur Fach-Sozialbetreuerin Altenarbeit wird in Tagesform und berufsbegleitend angeboten und dauert mindestens 2 Jahre. Sie umfasst 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.200 Stunden Praxis und kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.
Im Anschluss daran kann die Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin Altenarbeit absolviert werden, die mindestens ein weiteres Jahr dauert und 600 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 600 Stunden Praxis umfasst.
Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/-innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.
TIPP
Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ (ABS) bietet mit dem 3-jährigen Lehrgang „Junge Pflege“ auch für Pflichtschulabgänger/-innen die Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit an. Informationen dazu auf der ABS-Website.
TIPP
Alle oö. Ausbildungsstätten und Altenheime finden Sie auch unter www.sinnstifter.at – einer Website der ARGE Alten- und Pflegeheime OÖ.Die Ausbildung Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit wird kostenlos angeboten.
Mögliche Förderungen:
Beachten Sie
Berufsbegleitende Ausbildungsvarianten im Bereich Altenarbeit sind auch:
Die Entlohnung von ausgebildeten Fach- beziehungsweise Diplom-Sozialbetreuern/-innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
Personen, die eine Ausbildung in Altenfachbetreuung gemäß oö Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz oder gemäß oö Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Fach-Sozialbetreuer/-in Altenarbeit zu führen.
Die Pflegeassistenz-Ausbildung ist Teil der Ausbildung Altenarbeit. Pflegeassistenten/-innen können sich daher durch Absolvierung eines Ergänzungsmoduls für den Bereich Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit qualifizieren.
Ein Wechsel in den Sozialberuf Behindertenarbeit ist im modularen Ausbildungssystem durch Absolvierung entsprechender Ausbildungsteile möglich.
Die Prüfung zur/zum Diplom-Sozialbetreuer/in gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.
Berufsinformationen zur Altenarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe - Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Fach- und Diplom-Sozialbetreuern/-innen Altenarbeit im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“
Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.
Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
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