Alten­arbeit

Die genauen Berufsbezeichnungen lauten:

  • Fach-Sozialbetreuer/-in Altenarbeit
  • Diplom-Sozialbetreuer/-in Altenarbeit

Auf­gaben­bereiche

Umfassende, auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse abgestimmte Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen und deren Angehöriger sowie Durchführung pflegerischer Maßnahmen.

Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit entspricht dem der Fach-Sozialbetreuung, umfasst aber darüber hinaus auch planerische Aufgaben betreffend der Gestaltung und Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit, Koordinationsaufgaben und die fachliche Anleitung in Fragen der Altenarbeit.

Aus­bildungs­dauer

Ausbildung

Die Ausbildungsdauer zum Fach-Sozialbetreuer/zur Fach-Sozialbetreuerin Altenarbeit wird in Tagesform und berufsbegleitend angeboten und dauert mindestens 2 Jahre. Sie umfasst 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.200 Stunden Praxis und kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.

Im Anschluss daran kann die Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin Altenarbeit absolviert werden, die mindestens ein weiteres Jahr dauert und 600 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 600 Stunden Praxis umfasst.

Fortbildung

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/-innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.

TIPP

Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Aus­bildungs­voraus­setzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe (Ausnahmen möglich)
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufsausübung
  • Aufnahmetest und/oder Aufnahmegespräch
  • bei manchen Ausbildungsstätten zusätzlich 40 Stunden Schnupperpraktikum

Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.

Die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ (ABS) bietet mit dem 3-jährigen Lehrgang „Junge Pflege“ auch für Pflichtschulabgänger/-innen die Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit an. Informationen dazu auf der ABS-Website.

Aus­bildungs­stätten in OÖ

TIPP

Alle oö. Ausbildungsstätten und Altenheime finden Sie auch unter www.sinnstifter.at – einer Website der ARGE Alten- und Pflegeheime OÖ.

Förderung

Die Ausbildung Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit wird kostenlos angeboten.

Mögliche Förderungen:

Beachten Sie

 Berufsbegleitende Ausbildungsvarianten im Bereich Altenarbeit sind auch:

  • das Kombimodell „Ausbildung plus Anstellung“.
    Mehr dazu unter Sinnstifter.at 
  • die Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen.
    Mehr dazu unter AMS.at

Die Entlohnung von ausgebildeten Fach- beziehungsweise Diplom-Sozialbetreuern/-innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.

Hinweise & Tipps

Personen, die eine Ausbildung in Altenfachbetreuung gemäß oö Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz oder gemäß oö Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Fach-Sozialbetreuer/-in Altenarbeit zu führen.

Die Pflegeassistenz-Ausbildung ist Teil der Ausbildung Altenarbeit. Pflegeassistenten/-innen können sich daher durch Absolvierung eines Ergänzungsmoduls für den Bereich Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit qualifizieren.

Ein Wechsel in den Sozialberuf Behindertenarbeit ist im modularen Ausbildungssystem durch Absolvierung entsprechender Ausbildungsteile möglich.

Die Prüfung zur/zum Diplom-Sozialbetreuer/in gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.

Berufsinformationen zur Altenarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe - Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.

Berufs­aus­übung

Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Fach- und Diplom-Sozialbetreuern/-innen Altenarbeit im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“

Gleich­stellung und An­er­kennung

Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.

Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.

Wer ist für Anerkennung zuständig?

  • Im Inland absolvierte Ausbildungen
    Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind.

  • Im Ausland absolvierte Ausbildungen
    Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern.

    Ansprechpartner in Oberösterreich:
    Amt der OÖ Landesregierung
    Abteilung Soziales
    Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
    Tel: +43 732 7720 15221
    E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Links

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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