14 - was nun?
Bereits in der 8. Schulstufe muss man sich Gedanken machen: Steigt man in den Lehrberuf ein oder besucht man eine weiterführende Schule?
Der positive Abschluss der 8. Schulstufe ist für den Besuch der AHS beziehungsweise des ORG erforderlich.
Für den Besuch einer AHS beziehungsweise eines ORG mit sportlichem oder musischem Schwerpunkt ist eine Eignungsprüfung abzulegen.
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Schulplätze, es besteht kein Rechtsanspruch auf einen AHS-Schulplatz. Falls an einer AHS nicht alle Bewerber/-innen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, aufgenommen werden können, gelten gesetzliche Reihungskriterien (Schulerfolg, Wohnortnähe, Zahl der Geschwister in der Schule, ...). Zusätzlich können im Rahmen der Schulautonomie nähere Bestimmungen über die Reihung festgelegt werden.
* in Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Schulplätze, es besteht kein Rechtsanspruch auf einen ORG-Schulplatz. Falls an einem ORG nicht alle Bewerber/-innen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, aufgenommen werden können, gelten gesetzliche Reihungskriterien (Schulerfolg, Wohnortnähe, Zahl der Geschwister in der Schule, ...). Zusätzlich können im Rahmen der Schulautonomie nähere Bestimmungen über die Reihung festgelegt werden.
Manche ORGs führen eine 1-jährige Übergangsstufe für Absolventen/-innen der 8. Schulstufe, welche die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen. Der erfolgreiche Abschluss der Übergangsstufe berechtigt zum Eintritt in das ORG. Die Übergangsstufe zählt als Erfüllung der 9 Jahre Schulpflicht, aber nicht als 9. Schulstufe.
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