AK Reifeprüfungsbonus
Einmalige Beihilfe in der höhe von 300 Euro fürs Nachholen der Matura an einer Abendschule.
Schüler/-innen, die eine höhere Schule für Berufstätige besuchen, können sich, mit Hilfe der besonderen Schulbeihilfe, unbelastet von beruflichem Stress, auf die Reifeprüfung vorbereiten.
Die
besondere Schulbeihilfe kann längstens für die Dauer von 6 Monaten bezogen
werden.
Eine Inanspruchnahme in Teilen ist auf Antrag möglich, wenn die
Prüfungsvorschrift die Ablegung der Reifeprüfung in Teilen (Vor- und
Hauptprüfung) zu verschiedenen Terminen vorsieht.
Die Schülerin, der Schüler
Die besondere Schulbeihilfe kann unabhängig vom Alter der Schülerin beziehungsweise des Schülers bezogen werden.
Besondere
Schulbeihilfe kann auch beim Besuch eines Kollegs bezogen werden, sofern es
sich um ein Kolleg für Berufstätige handelt und ausreichend Theorieunterricht
erteilt wird (Auskunft Schuldirektion).
Für die Vorbereitung auf Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung besteht
kein Anspruch auf besondere Schulbeihilfe.
Beihilfe pro Monat | Dauer |
---|---|
715 Euro | für maximal 6 Monate |
Der Betrag erhöht sich ...
Der Betrag vermindert sich ...
Der Bezug der besonderen Schulbeihilfe schließt jedes Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus, auch eine Geringfügige Beschäftigung! Der parallele Bezug von Weiterbildungsgeld aufgrund einer Bildungskarenz ist möglich, reduziert aber die Höhe der besonderen Schulbeihilfe – siehe weiter unten: "Besondere Schulbeihilfe kombiniert mit Bildungskarenz".
Die besondere Schulbeihilfe ist bei der zuständigen Schulbeihilfenstelle vor Beginn der abschließenden Prüfung zu beantragen. Antragsformulare und Wegweiser-Merkblätter liegen in den Direktionen der höheren Schulen für Berufstätige auf. Die besondere Schulbeihilfe kann einmalig oder auf Antrag auch in 2 Teilbeträgen ausbezahlt werden, wenn die abschließende Prüfung in Vor- und Hauptprüfung getrennt erfolgt.
Folgende Punkte sind vor der Antragstellung zu erledigen:
Gemäß
Schülerbeihilfengesetz haben Schüler/-innen einer höheren Schule für
Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf besondere
Schulbeihilfe. Nicht geregelt durch das Schülerbeihilfengesetz wird das
Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen.
Antragsteller/-innen müssen daher mit ihren Arbeitgeber/-innen in jedem Fall
eine Vereinbarung über die Art und Weise der (vorübergehenden) Einstellung
ihrer Berufstätigkeit treffen. Möglichkeiten sind etwa eine Beurlaubung gegen
Entfall der Bezüge oder die Vereinbarung einer Bildungskarenz. Bei
Nichteinigung gibt es nur die Möglichkeit der Lösung des Dienstverhältnisses.
Am besten klären Sie Ihre Fragen zur Einstellung der Berufstätigkeit mit Ihrem Betriebsrat/Ihrer Betriebsrätin oder mit den AK-Rechtsexperten/-innen, die Ihnen unter +43 50 6906 1 gerne zur Verfügung stehen.
Als
Bezieher/-in von besonderer Schulbeihilfe sind Sie unfall-, nicht aber
automatisch krankenversichert.
Jenen Personen, die ihr Arbeitsverhältnis gegen Entfall der Bezüge karenzieren,
empfehlen wir zur Sicherstellung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes
die Mitversicherung bei Eltern oder Partner/-in beziehungsweise die Selbstversicherung in
der Krankenversicherung (Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage
stellen!) sowie gegebenenfalls die freiwillige Selbstversicherung in der Pensionsversicherung.
Personen mit Anspruch auf Arbeitslosen- oder Weiterbildungsgeld sind über die
Arbeitslosenversicherung versichert. Eine Mit- oder Selbstversicherung ist für
sie somit nicht erforderlich.
AK-Mitglieder, die eine Schule für Berufstätige besuchen, werden mit dem AK-Reifeprüfungsbonus unterstützt.
Manche Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg z.B. die Matura absolvierten. Nachfragen kann sich lohnen.
Parallel
zur vereinbarten Bildungskarenz kann auch eine
reduzierte besondere Schulbeihilfe bezogen werden.
Die Kürzung der besonderen Schulbeihilfe wird berechnet, indem die Höhe der
monatlichen besonderen Schulbeihilfe halbiert (357,50 Euro) und vom
Weiterbildungsgeld abgezogen wird. Um den so ermittelten Differenzbetrag ist nun
die besondere Schulbeihilfe zu kürzen.
monatlich 900 Euro Weiterbildungsgeld für Bildungskarenz:
900,00 Euro | Weiterbildungsgeld, monatlich | |
- | 357,50 Euro | Hälfte der besonderen Schulbeihilfe (fixer Betrag) |
= | 542,50 Euro | um diesen Beitrag wird besondere Schulbeihilfe gekürzt |
715,00 Euro | besondere Schulbeihilfe, monatlich | |
- | 542,50 Euro | um diesen Betrag wird besondere Schulbeihilfe gekürzt |
= | 172,50 Euro | Ergebnis: reduzierte besondere Schulbehilfe, monatlich |
Parallel zur besonderen Schulbeihilfe können Schüler/-innen bis zum 24. Lebensjahr (in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr) Familienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.
Familienbeihilfe kann auch bezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst oder karenziert wurde und Arbeitslosen- beziehungsweise Weiterbildungsgeld bezogen wird. Beide Bezüge sind steuerfrei und zählen nicht zum Einkommen.
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