AK Reifeprüfungsbonus
Einmalige Beihilfe in der Höhe von 400 Euro fürs Nachholen der Matura an einer Abendschule.
Schüler:innen einer höheren Schule für Berufstätige können sich, mit Hilfe der besonderen Schulbeihilfe, unbelastet von beruflichem Stress auf die Reifeprüfung vorbereiten.
Die
besondere Schulbeihilfe kann bis zu 6 Monate bezogen
werden.
Sie kann aufgeteilt werden, wenn die Reifeprüfung in Teilen (Vor- und Hauptprüfung) absolviert wird.
Die Schülerin, der Schüler
Die besondere Schulbeihilfe kann unabhängig vom Alter der Schülerin beziehungsweise des Schülers bezogen werden.
HINWEIS
Besondere Schulbeihilfe kann auch beim Besuch eines Kollegs bezogen werden, sofern es sich um ein Kolleg für Berufstätige handelt und ausreichend Theorieunterricht erteilt wird. Dazu erteilt die jeweilige Schuldirektion Auskunft.
Für die Vorbereitung auf Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung besteht kein Anspruch auf besondere Schulbeihilfe.
Mit September 2024 wurde die Besondere Schulbeihilfe erhöht auf 1.117 Euro pro Monat für maximal 6 Monate.
Der Betrag erhöht sich:
Der Betrag vermindert sich:
TIPP
HINWEIS
Der Bezug der besonderen Schulbeihilfe schließt jedes Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus, auch eine Geringfügige Beschäftigung!
Der parallele Bezug von Weiterbildungsgeld aufgrund einer Bildungskarenz ist möglich, reduziert aber die Höhe der besonderen Schulbeihilfe – siehe Punkt: "Besondere Schulbeihilfe kombiniert mit Bildungskarenz".
Die besondere Schulbeihilfe ist bei der zuständigen Schulbeihilfenstelle vor Beginn der abschließenden Prüfung zu beantragen. Antragsformulare und Wegweiser-Merkblätter liegen in den Direktionen der höheren Schulen für Berufstätige auf. Die besondere Schulbeihilfe kann einmalig oder auf Antrag auch in 2 Teilbeträgen ausbezahlt werden, wenn die abschließende Prüfung in Vor- und Hauptprüfung getrennt erfolgt.
Folgende Punkte sind vor der Antragstellung zu erledigen:
ONLINE-TIPP
Den Online-Antrag auf besondere Schulbeihilfe mit Handysignatur zeitgerecht einbringen. Eine von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung ist hochzuladen.Gemäß
Schülerbeihilfengesetz haben Schüler:innen einer höheren Schule für
Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf besondere
Schulbeihilfe. Nicht geregelt durch das Schülerbeihilfengesetz wird das
Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.
Antragsteller:innen müssen daher mit ihren Arbeitgebern in jedem Fall
eine Vereinbarung über die Art und Weise der (vorübergehenden) Einstellung
ihrer Berufstätigkeit treffen. Möglichkeiten sind etwa eine Beurlaubung gegen
Entfall der Bezüge oder die Vereinbarung einer Bildungskarenz. Bei
Nichteinigung gibt es nur die Möglichkeit der Lösung des Dienstverhältnisses.
TIPP
Am besten klären Sie Ihre Fragen zur Einstellung der Berufstätigkeit mit Ihrem Betriebsrat/Ihrer Betriebsrätin oder mit den AK-Rechtsexpert:innen, die Ihnen unter +43 50 6906 1 gerne zur Verfügung stehen.
Als Bezieher:in von besonderer Schulbeihilfe sind Sie unfall-, nicht aber automatisch krankenversichert.
Jenen Personen, die ihr Arbeitsverhältnis gegen Entfall der Bezüge karenzieren,
empfehlen wir zur Sicherstellung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes
die Mitversicherung bei Eltern oder Partner:in beziehungsweise die Selbstversicherung in
der Krankenversicherung (Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage
stellen!) sowie gegebenenfalls die freiwillige Selbstversicherung in der Pensionsversicherung.
Personen mit Anspruch auf Arbeitslosen- oder Weiterbildungsgeld sind über die
Arbeitslosenversicherung versichert. Eine Mit- oder Selbstversicherung ist für
sie somit nicht erforderlich.
Für weitere Informationen zur Krankenversicherung
Österreichische Gesundheitskasse in OÖFür Informationen zur freiwilligen Pensionsversicherung
PensionsversicherungsanstaltTIPP
AK-Mitglieder, die eine Schule für Berufstätige besuchen, werden mit dem AK-Reifeprüfungsbonus unterstützt.
Manche
Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg zum Beispiel die Matura absolvierten.
Nachfragen kann sich lohnen.
Parallel
zur vereinbarten Bildungskarenz kann auch eine
reduzierte besondere Schulbeihilfe bezogen werden.
Die Kürzung der besonderen Schulbeihilfe wird berechnet, indem die Höhe der
monatlichen besonderen Schulbeihilfe halbiert (558,80 Euro) und vom
Weiterbildungsgeld abgezogen wird. Um den so ermittelten Differenzbetrag ist nun
die besondere Schulbeihilfe zu kürzen.
Beispiel
monatlich 900 Euro Weiterbildungsgeld für Bildungskarenz:
900,00 Euro | Weiterbildungsgeld, monatlich | |
- | 558,50 Euro | Hälfte der besonderen Schulbeihilfe (fixer Betrag) |
= | 341,50 Euro | um diesen Betrag wird besondere Schulbeihilfe gekürzt |
1.117,00 Euro | besondere Schulbeihilfe, monatlich | |
- | 341,50 Euro | um diesen Betrag wird besondere Schulbeihilfe gekürzt |
= | 775,50 Euro | Ergebnis: reduzierte besondere Schulbeihilfe, monatlich |
Parallel zur besonderen Schulbeihilfe können Schüler:innen bis zum 24. Lebensjahr (in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr) Familienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.
HINWEIS
Familienbeihilfe kann auch bezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst oder karenziert wurde und Arbeitslosen- beziehungsweise Weiterbildungsgeld bezogen wird. Beide Bezüge sind steuerfrei und zählen nicht zum Einkommen.
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