Ferialjob
Wer in den Ferien arbeitet, hat in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie „normale“ Arbeitnehmer:innen.
Ein Volontariat ist KEIN Arbeitsverhältnis. Bei einem Volontariat sollen wie bei einem Pflichtpraktikum ebenfalls fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden.
Ein typischer Volontär/ eine typische Volotärin darf mit Erlaubnis des Betriebsinhabers die Betriebseinrichtungen kennenlernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Es besteht aber weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch (fallweise wird allerdings ein "Taschengeld" bezahlt). Dass heißt, der/die Volontär/-in ist an keine Arbeitszeiten gebunden, es besteht kein Weisungsrecht des Betriebsinhabers und keine Eingliederung in den Betrieb.
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0