Fristen für die erst­malige Zu­lassung

Studienanfänger:innen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Aufnahmeregelungen an einer Universität beginnen oder ein Studium wechseln, müssen nach einer Online-Voranmeldung, für die Zulassung zum Studium folgende Inskriptionsfristen beachten:

Fristen für die erstmalige Zulassung
SemesterInskriptionsfrist
bis ...
Ausnahmsweise
Verlängerung*)
Winter-Semester1. September31. Oktober
Sommer-Semester1. Februar31. März
*) In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der Hochschule auf.

Studierende von Nicht-EU-Mitgliedsländern und des EWR

Auch Studieninteressierte mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen jedenfalls innerhalb der besonderen Zulassungsfrist die Zulassung an einer Universität beantragen. Für sie gilt die Nachinskriptionsfrist nicht.

Besondere Zulassungsfristen
SemesterInskriptionsfrist
bis ...
Ausnahmsweise
Verlängerung
Winter-Semester5. Septemberkeine
Sommer-Semester5. Februarkeine

ACHTUNG!

Für Universitätsstudien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmeregelungen oder Eignungstests gelten andere Fristen, auch für Studien an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen.

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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