Aufnahmeregelungen
An Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind die Aufnahmeverfahren unterschiedlich geregelt.
Studienanfänger/-innen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Aufnahmeregelungen an einer Universität beginnen oder ein Studium wechseln, müssen nach einer Online-Voranmeldung, für die Zulassung zum Studium folgende Inskriptionsfristen beachten:
Semester | Inskriptionsfrist bis ... | Nachfrist* |
---|---|---|
Winter-Semester | 5. September | 30. November |
Sommer-Semester | 5. Februar | 30. April |
* In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Inskription bis zum Ende der Nachfrist (30. November im Wintersemester, 30. April im Sommersemester) möglich. Informationen dazu, sowie zum Beginn der Inskriptionsfrist an den einzelnen Universitäten, finden Sie unter www.studiversum.at.
Auch Studieninteressierte mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen jedenfalls innerhalb der besonderen Zulassungsfrist (5. September für das Wintersemester, 5. Februar für das Sommersemester) die Zulassung an einer Universität beantragen. Für sie gilt die Nachinskriptionsfrist nicht.
Für Universitätsstudien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmeregelungen oder Eignungstests gelten andere Fristen, auch für Studien an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen.
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