Aufnahmeregelungen
An Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind die Aufnahmeverfahren unterschiedlich geregelt.
Studienanfänger:innen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Aufnahmeregelungen an einer Universität beginnen oder ein Studium wechseln, müssen nach einer Online-Voranmeldung, für die Zulassung zum Studium folgende Inskriptionsfristen beachten:
| Semester | Inskriptionsfrist bis ... | Ausnahmsweise Verlängerung*) |
|---|---|---|
| Winter-Semester | 5. September | 31. Oktober |
| Sommer-Semester | 5. Februar | 31. März |
Auch Studieninteressierte die Nicht EU/EWR-Bürger:in sind, die nicht in die Personengruppenverordnung fallen bzw. die staatenlos sind, müssen jedenfalls innerhalb der besonderen Zulassungsfrist die Zulassung an einer Universität beantragen. Für sie gilt die Nachinskriptionsfrist nicht.
| Semester | Inskriptionsfrist bis ... | Ausnahmsweise Verlängerung |
|---|---|---|
| für Studienbeginn im Winter-Semester | 31. März | keine |
| für Studienbeginn im Sommer-Semester | 31. Oktober | keine |
Für Universitätsstudien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmeregelungen oder Eignungstests gelten andere Fristen, auch für Studien an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen.
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