Aufnahmeregelungen
An Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind die Aufnahmeverfahren unterschiedlich geregelt.
Studienanfänger:innen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Aufnahmeregelungen an einer Universität beginnen oder ein Studium wechseln, müssen nach einer Online-Voranmeldung, für die Zulassung zum Studium folgende Inskriptionsfristen beachten:
Semester | Inskriptionsfrist bis ... | Ausnahmsweise Verlängerung*) |
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Winter-Semester | 1. September | 31. Oktober |
Sommer-Semester | 1. Februar | 31. März |
Auch Studieninteressierte mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen jedenfalls innerhalb der besonderen Zulassungsfrist die Zulassung an einer Universität beantragen. Für sie gilt die Nachinskriptionsfrist nicht.
Semester | Inskriptionsfrist bis ... | Ausnahmsweise Verlängerung |
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Winter-Semester | 5. September | keine |
Sommer-Semester | 5. Februar | keine |
Für Universitätsstudien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmeregelungen oder Eignungstests gelten andere Fristen, auch für Studien an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen.
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