Außerordentliche Schüler/-innen

"A.o." ist die Abkürzung für „außerordentlich“. Wenn ein Kind den "a.o. Status" bekommt, dann ist das Kind ein außerordentlicher Schüler/eine außerordentliche Schülerin.

Schulleiter-/innen vergeben diesen Status dann, wenn sie glauben, dass ein Kind dem Unterricht noch nicht folgen kann, etwa weil es noch nicht gut genug die Unterrichtsprache Deutsch spricht. Solange ein Kind den "a.o. Status" hat, wird es in dieser Zeit nur in jenen Gegenständen benotet, in denen es positive Leistungen erbringen kann. In Gegenständen, in denen aufgrund noch nicht ausreichender Deutschkenntnisse keine positive Benotung möglich ist, erhält es keine Note.

Schulen erhalten Mittel um zusätzliche Förderangebote  für Kinder mit „a.o. Status“ anbieten zu können. Ein Kind kann nicht länger als 2 Jahre als außerordentlicher Schüler/außerordentliche Schülerin eingestuft werden. Der Status "a.o" kann vielen Kinder das Gefühl geben, einen Stempel aufgedrückt zu bekommen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich seit langem für die Gleichstellung aller Kinder und die Chancengerechtigkeit im Schulsystem ein. Für eine Schule ohne Stigma und aufgedrücktem Stempel.

Achtung

Mangelnde Deutschkenntnisse sind keine Begründung für mangelnde Schulreife. Diese können jedoch zur Einstufung des Kindes als „a.o. Schüler/-in“ führen.


Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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Wenn ein Kind schulfähig ist aber dem Unterricht nicht folgend kann, dann muss geprüft werden, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

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