Sozialberufegesetz
Das Sozialberufegesetz regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe. Die Basis bildet eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel der bundesweit einheitlichen Harmonisierung von Berufsbildern und Qualitätsstandards sowie die Schaffung eines modularen Ausbildungssystems. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der Sozialberufe wurden dadurch Um- und Aufschulungen und generell die Mobilität am Arbeitsmarkt erleichtert.
In Oberösterreich sind die Sozialberufe-Ausbildungen durch das oö Sozialberufegesetz geregelt, welches im Juli 2021 ergänzt wurde.
Sozialberufe im Sinne des oö Sozialberufegesetzes sind:
- Heimhilfe
- Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit
- Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
- Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
- Diplom-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
- Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit
Zusätzlich werden in Oberösterreich durch das oö Sozialberufegesetz noch folgende landesspezifische Berufsbilder geregelt:
- Persönliche Assistenz
- Frühförderung
- Sehfrühförderung
- Frühe Kommunikationsförderung
- Alltagsbegleitung
- Peer-Beratung
- Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Jugendwohlfahrt