Neue Regelungen beim Studium zur Weiterbildung
Berufstätige, die sich weiterqualifizieren möchten, stehen vor einer Fülle an Angeboten von (Fern-)Lehrgängen und Studien im In- und Ausland. Zur Weiterbildung können österreichische Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten, neben ordentlichen Studien (Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorats- PhD-Studium) auch Kurse, Seminare, Universitäts- beziehungsweise Hochschullehrgänge anbieten.Nach Abschluss eines Universitäts-/Hochschullehrgangs mit mehr als 60 ECTS kann die Bezeichnung "Akademische:r (Fachbezeichnung)" verliehen werden.
Einheitliche Regelung für außerordentliche Studien
Seit 1. Oktober 2023 gelten neue Regelungen für Universitäts-/Hochschullehrgänge, die auch als außerordentliche (= a.o.) Bachelor- oder Master-Studien eingerichtet werden können. Für berufserfahrene Studierende bieten diese neue Studienformen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Diese a.o. Studien sind gleichwertig mit ordentlichen Studien und an die Bologna-Struktur (Bachelor - Master - PhD) angepasst. Eine Durchlässigkeit zwischen den ordentlichen und den, nach 1. Oktober 2023 eingerichteten a.o. Studien ist gegeben, sogar bis zu einem Doktorats- beziehungsweise PhD-Studium. A.o. Bachelor-Studien umfassen 180 ECTS, a.o. Master-Studien 120 ECTS, in bestimmten Ausnahmefällen auch weniger.
Gesetzlich wurden auch die Zugangsvoraussetzungen und akademischen Grade, sprich Titel, für österreichische Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten einheitlich geregelt. Für die neuen a.o. Bachelor-Studien ist unter anderem eine mehrjährige Berufserfahrung erforderlich.
Mit einem fachlich in Frage kommenden abgeschlossenen ordentlichen oder a.o. Bachelor-Studium und mehrjähriger Berufserfahrung kann sowohl ein ordentliches als auch ein a.o. Master-Studium begonnen werden. Die a.o. Studien werden mit dem Zusatz „Continuing Education“, kurz CE, zum akademischen Grad versehen.
Werden a.o. Studien an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten in Kooperation mit außeruniversitären Bildungseinrichtungen angeboten, wird nach Abschluss des Studiums der Titel „Bachelor Professional“ beziehungsweise „Master Professional“ verliehen.
Zugangs-Voraussetzungen und akademischer Grad
Dieser Überblick informiert über die Voraussetzungen zur Zulassung und den vorgesehenen akademischen Graden der neu geschaffenen a.o. Studien seit 1. Oktober 2023:
Zulassungsvoraussetzungen, gesetzlich geregelt | Abschluss, akademischer Grad |
---|---|
Allgemeine Universitätsreife, Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung UND mehrjährige Berufserfahrung | Bachelor of Arts Bachelor of Science |
Einschlägige berufliche Qualifikation ODER mehrjährige einschlägige Berufserfahrung | Bachelor Professional, kurz BPr |
einschlägige berufliche Qualifikation UND mehrjährige einschlägige Berufserfahrung | Executive Master of Business Administration, kurz EMBA 1) |
Abgeschlossenes (fachlich in Frage kommendes) Bachelor-Studium UND mehrjährige Berufserfahrung | Master of Arts Master of Science Master Professional, Master of Business Administration, Master of Laws, |
Für absolvierte Prüfungen können bis zu 60 ECTS angerechnet werden. Für die beruflich oder außerberufliche Qualifikation können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zu 60 ECTS anerkannt werden. Für beide zusammen bis zu einem Höchstausmaß von 90 ECTS. In den Satzungen der Bildungseinrichtungen sind Regelungen und Standards zum Verfahren der Validierung der Lernergebnisse festzugelegt.
Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können auch Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Die Entscheidungen liegen bei den jeweiligen Studienanbieter:innen.
HINWEIS
In Übergangsregelungen ist gesetzlich festgelegt, bis wann Studierende, die vor 30. September 2023 ein a.o. Master-Studium begonnen haben, dieses nach den bisher geltenden Bestimmungen abschließen können. Studierende dieser a.o. Master-Lehrgänge haben den Universitäts-/Hochschullehrgang binnen der 3-fachen Dauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer abzuschließen.Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihren Studienanbieter:innen.
Studienbeiträge und Förderungen
Für a.o. Studien sind Lehrgangsbeiträge und auch der ÖH-Beitrag zu entrichten. Gesetzlich sind die Studienanbieter:innen verpflichtet, die Universitäts-/Hochschullehrgänge kostendeckend zu führen.
Im Gegensatz zu ordentlichen Studien können Studierende eines a.o. Bachelor- oder Master-Studiums keine Studienbeihilfe, kein Stipendium nach Selbsterhalt und auch kein Studienabschlussstipendium beantragen.
TIPP
- Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Bildungskosten steuerlich abgeschrieben werden.
- Ist es möglich mit der/dem Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu vereinbaren, kann man sich intensiver auf die Aus- und Weiterbildung konzentrieren.
Diese neuen Regelungen betreffen nicht außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, die mit ausländischen Universitäten und Hochschulen kooperieren.
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