Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) - der Ansprechpartner für Arbeitsuchende - unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aus- und Weiterbildung. Mit der Corona-Joboffensive und der OÖ Zukunftsstiftung wurden die Fördermittel in diesem Bereich nun massiv ausgebaut. In diesem Artikel finden Sie Erstinformationen dazu.
Arbeitsuchende Personen wenden sich am besten direkt an das AMS.
Die Zukunftsstiftung OÖ - Zielgruppenstiftung ist eine sozialpartnerschaftlich getragene Arbeitsstiftung für Beschäftigte aus Klein- und Mittelbetrieben, die durch die Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben und die nun an beruflicher Neuorientierung interessiert sind. Die Zukunftsstiftung OÖ - Insolvenzstiftung richtet sich an ehemalige Mitarbeiter/-innen von oö. Klein- und Mittelbetrieben (bis 249 Beschäftigte), die ab dem 16.3.2020 aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet haben. Als innovatives arbeitsmarktpolitisches Instrument soll die OÖ Zukunftsstiftung helfen, Arbeit und Beschäftigung in unserem Bundesland zu sichern.
Holen Sie sich Unterstützung mit der
Für ehemalige Beschäftigte von Klein- und Mittelbetrieben
Für Beschäftigte von Klein- und Mittelbetrieben
Die Corona-Joboffensive ist ein bundesweites Sonderförderprogramm und besteht aus einem Bündel verschiedener AMS-Qualifizierungsförderungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Angebote im Rahmen der Corona-Joboffensive des AMS OÖ. Bundesweit gelten:
Für bestimmte Ausbildungen, die vor dem 31.12.2022 beginnen, kann das Fachkräftestipendium beantragt werden.
Das AMS OÖ kann Arbeitsuchenden ohne Berufsausbildung die Teilnahme am Projekt Du kannst was! ermöglichen und sie so beim Nachholen eines Lehrabschlusses unterstützen. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Das AMS OÖ unterstützt mit dieser Beihilfe Arbeitgeber, die in die Weiterbildung ihrer gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer/-innen investieren.
Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte auf der AMS-Website.
Das AMS OÖ fördert Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer/-innen Ausbildungen und Höherqualifizierungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Elementarpädagogik ermöglichen. Ziel dieser Förderung ist es, den Fachkräftebedarf zu decken.
Nähere Informationen und die Liste der förderbaren Ausbildungen auf der AMS-Website.
Arbeitnehmer/-innen können im Einvernehmen
mit ihrem Arbeitgeber ihr Dienstverhältnis zu Weiterbildungszwecken
karenzieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren.
Mehr dazu in den Artikeln Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS vorgemerkten
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen vor Beginn der Ausbildung gebunden und wird in Form eines monatlichen Zuschusses zu den Kosten der Lehrausbildung ausbezahlt.
Nähere Informationen auf der AMS-Website und bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Arbeitsstiftungen sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Lösung regionaler und struktureller Probleme am Arbeitsmarkt. Zu unterscheiden sind:
Stiftungsteilnehmer/-innen erhalten während der Ausbildung Schulungsarbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss zu den Ausbildungskosten (Stipendium) vom Stiftungsträger.
Nähere Informationen zur Implacementstiftung erhalten Sie auf der AMS-Website und bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Mit der Arbeitsplatznahen Qualifizierung erhalten Arbeitslose (ab 18 Jahre) ohne verwertbare Ausbildung die Chance auf praxisnahe Aus- und Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb, der zur Mitfinanzierung bereit ist. Kooperationspartner des AMS erstellen die Ausbildungspläne. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden von den Kooperationspartnern begleitet und unterstützt.
Die Arbeitsplatznahe Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Theorieteil muss bei Ausbildungen ohne Lehrabschlussprüfung mindestens ein Drittel der Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung, die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer im Regelfall auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im betreffenden Beruf festgelegt.
Teilnehmer/-innen erhalten während der Ausbildung vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (mindestens in Höhe ihres AMS Bezuges) und zusätzlich einen Zuschuss von knapp 200 Euro im Monat.
Nähere Informationen zur Arbeitsplatznahen Qualifizierung auf der AMS-Website und bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Das Programm FiT ist ein spezielles AMS-Angebot für Frauen, die sich für einen technischen Berufsabschluss interessieren.
FiT ist modular aufgebaut und umfasst:
Details und Anmeldung in Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.
Mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Beihilfe zu den Kurskosten und der Beihilfe zu den Kursnebenkosten (um Beispiel Prüfungsgebühren, Fahrtkosten) unterstützt das Arbeitsmarktservice die Qualifizierung und Berufsorientierung von arbeitslosen Personen. Zielsetzung dabei ist die Erhöhung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen AMS-Berater/-in vor Beginn des Kurses gebunden.
Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Ausbildung und Studium sind kein Hindernis mehr für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine maximal 3-monatige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie weiterhin der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen. Das bedeutet, sie müssen jederzeit bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen und die Ausbildung gegebenenfalls zu unterbrechen.
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine länger als 3 Monate dauernde Ausbildung (zum Beispiel einStudium) absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie:
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