Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist Ansprechpartner für Arbeitsuchende und unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aus- und Weiterbildung.
Arbeitsuchende Personen wenden sich am besten direkt an das AMS.
Seit 01.01.2023 kann für bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen das AMS-Pflegestipendium beim AMS beantragt werden.
Für bestimmte Ausbildungen, die vor dem 31.12.2025 beginnen, kann das Fachkräftestipendium beantragt werden.
Das AMS OÖ kann Arbeitsuchenden ohne Berufsausbildung die Teilnahme am Projekt Du kannst was! ermöglichen und sie so beim Nachholen eines Lehrabschlusses unterstützen.
Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Das AMS OÖ unterstützt mit dieser Beihilfe Arbeitgeber, die in die Weiterbildung ihrer gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer:innen investieren.
Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte auf der AMS-Website.
Das AMS OÖ fördert Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer:innen Ausbildungen und Höherqualifizierungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Elementarpädagogik ermöglichen. Ziel dieser Förderung ist es, den Fachkräftebedarf zu decken.
Nähere Informationen und die Liste der förderbaren Ausbildungen auf der AMS-Website.
Arbeitnehmer:innen können im Einvernehmen
mit ihrem Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis zu Weiterbildungszwecken
karenzieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren.
Mehr dazu in den Artikeln Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS vorgemerkten
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen vor Beginn der Ausbildung gebunden und wird in Form eines monatlichen Zuschusses zu den Kosten der Lehrausbildung ausbezahlt.
Nähere Informationen auf der AMS-Website und bei der zuständigen Regional-Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Arbeitsstiftungen sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Lösung regionaler und struktureller Probleme am Arbeitsmarkt. Zu unterscheiden sind:
Mit der "Arbeitsplatznahen Qualifizierung" erhalten Arbeitslose (ab 18 Jahre) ohne verwertbare Ausbildung die Chance auf praxisnahe Aus- und Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb, der zur Mitfinanzierung bereit ist. Kooperationspartner des AMS erstellen die Ausbildungspläne. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden von den Kooperationspartnern begleitet und unterstützt.
Die "Arbeitsplatznahe Qualifizierung" besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Theorieteil muss bei Ausbildungen ohne Lehrabschlussprüfung mindestens ein Drittel der Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung, die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer im Regelfall auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im betreffenden Beruf festgelegt.
Teilnehmer:innen erhalten während der Ausbildung vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (mindestens in Höhe ihres AMS Bezuges inklusive des zustehenden Schulungszuschlags) und üblicherweise eine vom Ausbildungsbetrieb finanzierte Zuschussleistung.
Nähere Informationen zur "Arbeitsplatznahen Qualifizierung" auf der AMS-Website und bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Das Programm FiT ist ein spezielles AMS-Angebot für Frauen, die sich für einen technischen Berufsabschluss interessieren.
FiT ist modular aufgebaut und umfasst:
Details und Anmeldung in Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.
Mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Beihilfe zu den Kurskosten und der Beihilfe zu den Kursnebenkosten (zum Beispiel Prüfungsgebühren, Fahrtkosten) unterstützt das Arbeitsmarktservice die Qualifizierung und Berufsorientierung von arbeitslosen Personen. Zielsetzung dabei ist die Erhöhung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch mit den zuständigen AMS Berater:innen vor Beginn des Kurses gebunden.
Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Arbeitslose Personen, die nach dem 1.1.2024 eine AMS-Schulung beginnen, haben zusätzlich zum Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. DLU-Beihilfe) Anspruch auf einen Schulungszuschlag. Die Höhe des Schulungszuschlags ist abhängig von der Dauer der Schulung, vom Leistungsbezug und von der Art der Schulung (zum Beispiel kein Anspruch bei Ausbildungen im Rahmen von Arbeitsstiftungen).
Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
Ausbildung und Studium sind kein Hindernis mehr für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine maximal 3-monatige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie weiterhin der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen. Das bedeutet, sie müssen jederzeit bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen und die Ausbildung gegebenenfalls zu unterbrechen.
Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine länger als 3 Monate dauernde Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie:
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