Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Schüler/-innen eines Kollegs sind mindestens 18 Jahre alt und erhalten eine schulische Berufsausbildung einer berufsbildenden höheren Schule. Aufgrund der bereits vorhandenen Reifeprüfung oder anderen Vorbildung endet ein Kolleg als Tageskolleg nach 2 und als Abendkolleg nach 3 Jahren mit einer Diplomprüfung.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen:
Abendkolleg ........... = Unterricht am Abend
berufsbegleitend ... = Unterricht an einzelnen Tagen am Abend oder am Tag
Tageskolleg ............. = Unterricht am Tag
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