Vorschule
Die Vorschule soll den Kindern, die noch nicht schulreif eingeschätzt worden sind, den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule erleichtern.
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Damit alle Kinder für ihre Entfaltung ausreichend Zeit bekommen, wird deren Schulreife überprüft. Das heißt, es wird kontrolliert, ob das Kind schon körperlich, sozial, emotional und geistig „reif“ für die Schule ist oder noch etwas Zeit benötigt.
Gibt es bei der Schuleinschreibung Bedenken, ob ein Kind schulreif ist oder noch nicht oder falls die Eltern eine Überprüfung der Schulreife verlangen, entscheidet der Schuldirektor/die Schuldirektorin darüber, ob das Kind die Schulreife besitzt oder nicht.
Über die Entscheidung hinsichtlich Schulreife sind die Eltern schriftlich zu informieren. Die Feststellung einer mangelnden Schulreife ist zu begründen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen ein Berufungsantrag eingebracht werden.
Manchmal zeigt sich erst während des 1. Schuljahres, dass ein Kind doch noch nicht schulreif ist.
Mehr Infos dazu unter www.oesterreich.gv.at
Achtung
Mangelnde Deutschkenntnisse sind keine Begründung für mangelnde Schulreife. Diese können jedoch zur Einstufung des Kindes als außerordentlicher Schüler/außerordentliche Schülerin führen.
Für Kinder, die noch nicht schulreif sind, gibt es die sogenannte Vorschule, die die Kinder spielerisch auf die Schule vorbereitet. Es ist auch möglich, dass ein Kind während des Schuljahres von der Volksschule in die Vorschule wechselt. Das ist dann der Fall, wenn die Lehrer/-innen (Pädagogen/-innen) während des laufenden Schuljahres den Eindruck haben, dass ein Kind doch zu früh mit der Schule begonnen hat und noch Zeit braucht, um mit den Anforderungen fertig zu werden. Das hat nicht immer mit der intellektuellen Reife zu tun, oft ist ein Kind auch sozial und emotional noch nicht reif genug für die Volkschule und braucht noch etwas Zeit für seine sozio-emotionale Entwicklung.
TIPP
Falls Ihr Kind bei der Schuleinschreibung noch nicht als schulreif eingestuft wird, vereinbaren Sie mit dem Schuldirektor/der Schuldirektorin einen weiteren Termin im Frühjahr. Die Schuleinschreibung und Feststellung der Schulreife können an unterschiedlichen Terminen erfolgen und in ein paar Monaten kann in der Entwicklung eines Kindes viel geschehen.
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