Diplomierte Gesund­heits- und Kranken­pflege

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen werden künftig nur mehr an Fachhochschulen ausgebildet und schließen ihr Studium als Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. In Oberösterreich startete dieses Ausbildungssystem bereits mit Wintersemester 2018/2019 an den Standorten Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck und Ried. Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.

TIPP

Letztmalige Möglichkeit der verkürzten Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen:

Beachten Sie

Egal, welchen der Ausbildungswege Sie absolvieren, die Absolventinnen und Absolventen tragen die gleiche Berufsbezeichnung, sind berufsrechtlich gleich gestellt und haben gleiche Rechte und Pflichten!

Was machen Diplomierte Gesund­heits- und Kranken­pfleger:innen?

Sie tragen die Verantwortung für die Pflege kranker Menschen aller Altersstufen und sind im Bereich Gesundheitsvorsorge aktiv. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung; freiberuflich und/oder angestellt.

Ihre Kompetenzbereiche:

  • pflegerische Kernkompetenzen
  • Kompetenz bei Notfällen
  • Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
  • Weiterverordnung von Medizinprodukten
  • Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam

Mehr zu den Kompetenzbereichen Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger:innen auf der Website des Gesundheitsministeriums und im AK Pocketguide.

Die Vollzeit­aus­bildung dauert 3 Jahre

Für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen gibt es nun eine „generalistische“ Grundausbildung im Ausmaß von 4.600 Stunden beziehungsweise 180 ECTS und die Möglichkeit zur späteren Spezialisierung.

Diese Voraus­setzungen müssen Sie er­füllen

Ausbildung "alt" an einer Krankenpflegeschule

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Abschluss der 10. Schulstufe (Ausnahmen möglich)
  • gesundheitliche Eignung
  • Aufnahmetest und/oder Aufnahmegespräch

Ausbildung "neu" an einer Fachhochschule

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder
    einschlägige berufliche Qualifikation
  • gesundheitliche Eignung
  • Bewerbungsverfahren

Aus­bildungs­stätte in OÖ 

Das Bachelor-Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ wird an folgenden Standorten angeboten:

  • Med Campus VI in Linz
  • Campus Gesundheit am Ordensklinikum Linz
  • Campus Gesundheit am KH der Barmherzigen Schwestern Ried
  • Campus Gesundheit am Campus Gesundheit am Pyhrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr
  • Campus Gesundheit am Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
  • Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen

Die nächsten Studiengänge starten am 27. Februar 2023 und am 18. September 2023. Weitere Details zu Ausbildung und Bewerbung auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.

So finanzieren Sie Ihre Aus­bildung

Die berufsbegleitende Ausbildung am Berufsförderungsinstitut ist für die Krankenpflegeschüler:innen kostenlos.

Mögliche Förderungen

Für die Ausbildung an der FH Gesundheitsberufe OÖ müssen Studierende Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen.

Studierende mit einem Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe bekommen diese Gebühren in voller Höhe rückerstattet. Jene, die auf Grund des elterlichen Einkommens gerade keine Studienbeihilfe erhalten, können einen Studienzuschuss von jährlich wenigstens 120 Euro erhalten. Infos dazu auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.

TIPP

Ob Sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfen!

Familienbeihilfe und Versicherung

Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Studierende bis zur Vollendung des 24. (in Ausnahmefällen des 25.) Lebensjahres Familienbeihilfe in Anspruch nehmen und sich bis zum 27. Lebensjahr kostenlos bei der Krankenversicherung der Eltern mitversichern.

Höher­qualifizierung und Weiter­bildung

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen haben eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung; sie müssen innerhalb von 5 Jahren 60 Stunden absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Darüber hinaus steht ihnen natürlich freiwillige Weiterbildung zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse offen.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die ihr Tätigkeitsfeld erweitern und zusätzliche Berufsberechtigungen erwerben möchten, müssen – innerhalb von 5 Jahren ab Aufnahme der speziellen Tätigkeit – Sonderausbildungen beziehungsweise Spezialisierungen in einem gesetzlich vorgegebenen Ausmaß von 90 ECTS absolvieren. Darüber hinaus wird es fachspezifische sowie management- und pädagogikorientierte Master-Studienangebote und die Möglichkeit geben, ein Doktorats-Studium zu absolvieren.

Mögliche Spezialisierungen:

  • Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
  • Intensivpflege
  • Anästhesiepflege
  • Pflege bei Nierenersatztherapie
  • Pflege im Operationsbereich
  • Krankenhaushygiene
  • Neu: Wundmanagement und Stomaversorgung
    (Curriculum derzeit noch in Entwicklung)
  • Neu: Hospiz- und Palliativversorgung
    (Curriculum derzeit noch in Entwicklung)
  • Neu: Psychogeriatrische Pflege
    (Curriculum derzeit noch in Entwicklung)
  • Lehraufgaben
  • Führungsaufgaben

Wurde eine der angeführten Spezialisierungen oder wurde bereits in der Vergangenheit eine spezielle Grundausbildung absolviert, dann darf eine in Klammer gestellte Zusatzbezeichnung geführt werden. Zum Beispiel: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinder- und Jugendlichenpflege).

Beachten Sie

Eine Aufschulung für Absolvent:innen der Ausbildung „alt“ an einer Krankenpflegeschule ist wegen der berufsrechtlichen Gleichstellung nicht nötig. Bachelorabsolvent:innen haben nicht mehr Kompetenzen! 

Berufs­ausübung

Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist seit 2018 die Registrierung von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"

Berufs­an­er­kennung und Nostrifikation aus­ländischer Aus­bildungen

Personen, die im Ausland eine Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.

Personengruppe   Ansprechpartner
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder
in der Schweiz 

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

 
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige
Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder
in der Schweiz  

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

 
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
noch keine Anerkennung in einem EU

FH Gesundheitsberufe OÖ
Semmelweisstraße 34
4020 Linz
TEL: +43 50 344 20000

Eine weitere Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen: AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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