AMS Pflegestipendium
Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialberufen absolvieren, können jetzt das Pflegestipendium vom AMS beantragen.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen werden künftig nur mehr an Fachhochschulen ausgebildet und schließen ihr Studium als Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. In Oberösterreich startete dieses Ausbildungssystem bereits mit Wintersemester 2018/2019 an den Standorten Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck und Ried. Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.
TIPP
Letztmalige Möglichkeit der verkürzten Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen:
Beachten Sie
Egal, welchen der Ausbildungswege Sie absolvieren, die Absolventinnen und Absolventen tragen die gleiche Berufsbezeichnung, sind berufsrechtlich gleich gestellt und haben gleiche Rechte und Pflichten!
Sie tragen die Verantwortung für die Pflege kranker Menschen aller Altersstufen und sind im Bereich Gesundheitsvorsorge aktiv. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung; freiberuflich und/oder angestellt.
Mehr zu den Kompetenzbereichen Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger:innen auf der Website des Gesundheitsministeriums und im AK Pocketguide.
Für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen gibt es nun eine „generalistische“ Grundausbildung im Ausmaß von 4.600 Stunden beziehungsweise 180 ECTS und die Möglichkeit zur späteren Spezialisierung.
Das Bachelor-Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ wird an folgenden Standorten angeboten:
Die nächsten Studiengänge starten am 27. Februar 2023 und am 18. September 2023. Weitere Details zu Ausbildung und Bewerbung auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.
Die berufsbegleitende Ausbildung am Berufsförderungsinstitut ist für die Krankenpflegeschüler:innen kostenlos.
Für die Ausbildung an der FH Gesundheitsberufe OÖ müssen Studierende Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen.
Studierende mit einem Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe bekommen diese Gebühren in voller Höhe rückerstattet. Jene, die auf Grund des elterlichen Einkommens gerade keine Studienbeihilfe erhalten, können einen Studienzuschuss von jährlich wenigstens 120 Euro erhalten. Infos dazu auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.
TIPP
Ob Sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfen!
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Studierende bis zur Vollendung des 24. (in Ausnahmefällen des 25.) Lebensjahres Familienbeihilfe in Anspruch nehmen und sich bis zum 27. Lebensjahr kostenlos bei der Krankenversicherung der Eltern mitversichern.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen haben eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung; sie müssen innerhalb von 5 Jahren 60 Stunden absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Darüber hinaus steht ihnen natürlich freiwillige Weiterbildung zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse offen.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die ihr Tätigkeitsfeld erweitern und zusätzliche Berufsberechtigungen erwerben möchten, müssen – innerhalb von 5 Jahren ab Aufnahme der speziellen Tätigkeit – Sonderausbildungen beziehungsweise Spezialisierungen in einem gesetzlich vorgegebenen Ausmaß von 90 ECTS absolvieren. Darüber hinaus wird es fachspezifische sowie management- und pädagogikorientierte Master-Studienangebote und die Möglichkeit geben, ein Doktorats-Studium zu absolvieren.
Mögliche Spezialisierungen:
Wurde eine der angeführten Spezialisierungen oder wurde bereits in der Vergangenheit eine spezielle Grundausbildung absolviert, dann darf eine in Klammer gestellte Zusatzbezeichnung geführt werden. Zum Beispiel: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinder- und Jugendlichenpflege).
Beachten Sie
Eine Aufschulung für Absolvent:innen der Ausbildung „alt“ an einer Krankenpflegeschule ist wegen der berufsrechtlichen Gleichstellung nicht nötig. Bachelorabsolvent:innen haben nicht mehr Kompetenzen!
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist seit 2018 die Registrierung von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"
Personen, die im Ausland eine Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
---|---|
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | FH Gesundheitsberufe OÖ |
Eine weitere Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen: AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0