Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (kurz DGKP) werden seit 2018 an Fachhochschulen ausgebildet und schließen ihr Studium als Bachelor of Science (BSc) ab.
Bis 31. Dezember 2026 enden alle bisherigen DGKP-Ausbildungen an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Nach der schriftlichen Fachbereichsarbeit und einer kommissionellen Diplomprüfung erhalten die Absolvent:innen ein Diplom, mit dem sie zur Berufsreifeprüfung zugelassen sind. Die Diplomprüfung ersetzt die Fachbereichsprüfung der Berufsreifeprüfung.
TIPP
Letztmalige Möglichkeiten der verkürzten Ausbildung zur DGKP (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen (PA) und Pflegefachassistent:innen (PFA):
- TAU-Kolleg am Krankenhaus St. Josef, Braunau
(PA: September 2024; PFA: Juli 2025)
Die verkürzte Ausbildung zur DGKP kann durch das AMS-Pflegestipendium gefördert werden.
Aufgabenbereiche
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die die Ausbildung an einer Schule für Gesundheits -und Krankenpflege oder das Studium an einer Fachhochschule absolviert haben, tragen die Verantwortung für die Pflege kranker Menschen aller Altersstufen und sind im Bereich Gesundheitsvorsorge aktiv. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil-)stationären Versorgung; angestellt und/oder freiberuflich.
Ihre Kompetenzbereiche:
- pflegerische Kernkompetenzen
- Kompetenz bei Notfällen
- Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
- Weiterverordnung von Medizinprodukten
- Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
Detaillierte Informationen zu den Kompetenzbereichen der DGKP findet man in der Broschüre des BMGSPK Gesundheitsberufe in Österreich 2023.
Absolvent:innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Absolvent:innen des Bachelor-Studiums Gesundheits- und Krankenpflege sind berufsrechtlich gleich gestellt und haben gleiche Rechte und Pflichten.
Ausbildung und Ausbildungsdauer
Das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege dauert 6 Semester in Vollzeit.
Geplant ist, dass es ab Sommersemester 2026 auch ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ geben soll.
Ausbildungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder einschlägige berufliche Qualifikation
- gesundheitliche Eignung
- Bewerbungsverfahren
Detaillierte Informationen zur Studienberechtigungsprüfung und zum Zugang mit einschlägiger beruflicher Qualifikation finden Sie auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.
Pflegefachassistent:innen mit der Zusatzprüfung Englisch B2 wird ein großer Teil aus dem 1. und 2. Semester des Bachelor-Studiums Gesundheits- und Krankenpflege angerechnet.
PFA können einerseits, nach Abschluss des Upgrade Pflegefachassistenz (berufsbegleitend, 3 Monate), in das 3. Semester des Bachelor-Studiums als ordentlich Studierende einsteigen.
Oder sie bewerben sich andererseits für das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege. Als außerordentlich Studierende absolvieren sie im 1. und 2. Semester die fehlenden Fächer, um dann das Studium als ordentlich Studierende im 3. Semester fortzusetzen.
DGKP, die eine Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege absolviert haben, können, nach Besuch des Hochschullehrgangs Bachelor-Upgrade, den Abschluss Bachelor of Sience (BSc) erwerben. Englischkenntnisse auf Niveau B2 werden vor dem Start des Lehrgangs empfohlen. Dieser berufsbegleitende Hochschullehrgang dauert 2 Semester und ist kostenpflichtig.
Ausbildungsstätten in Oberösterreich
Das Bachelor-Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ wird an folgenden Standorten angeboten:
- Med Campus VI in Linz
- Campus Gesundheit am Ordensklinikum Linz - Elisabethinen
- Campus Gesundheit am KH der Barmherzigen Schwestern Ried
- Campus Gesundheit am Pyhrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr
- Campus Gesundheit am Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
- Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen
Großteils starten die Studiengänge im September, vereinzelt auch im Februar. Ende Jänner findet an allen Standorten ein Tag der offenen Tür statt. Weitere Details zu Ausbildung und Bewerbung auf der Website der FH Gesundheitsberufe OÖ.
Kosten
Für das Bachelor-Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ sind eine Studiengebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester und der ÖH-Beitrag zu bezahlen.
Förderungen
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich.
- Studienbeihilfe
(nicht für außerordentlich Studierende und Hochschullehrgänge) - Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
(nicht für außerordentlich Studierende und Hochschullehrgänge) - Familienbeihilfe
- OÖ. Pflegestipendium
- AMS-Pflegestipendium (NUR für Studienstart ab Herbst 2024
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Bildungskonto des Landes OÖ (für Bachelor-Upgrade)
- Bildungskosten abschreiben
Abschluss und Berufsausübung
Personen, die entweder das Bachelor-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (BSc) oder die Diplomausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege abgeschlossen haben, erhalten die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und führen die Berufsbezeichnung Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger. Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), sind DGKP in Stufe VI zugeordnet.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen müssen sich vor Berufsantritt im Gesundheitsberuferegister registrieren lassen. Diese Berufsberechtigung ist alle 5 Jahre nach der Registrierung zu verlängern.
Die Berufsausübung kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder freiberuflich ausgeführt werden.
Fortbildungspflicht und Weiterbildungen
Weiters sind DGKP gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der berufsrelevanten Wissenschaften fortzubilden und zur Weiterentwicklung des Berufes beizutragen. Der Umfang beträgt innerhalb von 5 Jahren 60 Stunden. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Zur Vertiefung und Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten können DGKP Weiterbildungen laut Gesundheits- und Krankenpflegeweiterbildungsverordnung absolvieren - von Arbeitsmedizinischer Assistenz bis Wundmanagement. Diese dauern mindestens 160 Stunden.
Weiterentwicklung
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, die ihr Tätigkeitsfeld erweitern und zusätzliche Berufsberechtigungen erwerben möchten, müssen – innerhalb von 5 Jahren ab Aufnahme der speziellen Tätigkeit – Sonderausbildungen beziehungsweise Spezialisierungen in einem gesetzlich vorgegebenen Ausmaß absolvieren. Die FH Gesundheitsberufe OÖ bietet eine Reihe von Lehrgängen beziehungsweise Studien zur Spezialisierung an.
Mögliche Spezialisierungen:
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Intensivpflege
- Kinderintensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Pflege im Operationsbereich
- Krankenhaushygiene
- Wundmanagement und Stomaversorgung
- Hospiz- und Palliativversorgung
- Psychogeriatrische Pflege
- Lehraufgaben
- Führungsaufgaben
Wurde eine der angeführten Spezialisierungen absolviert oder bereits in der Vergangenheit eine spezielle Grundausbildung abgeschlossen, dann darf eine in Klammer gestellte Zusatzbezeichnung geführt werden. Zum Beispiel: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinder- und Jugendlichenpflege)
Ausländische Berufsqualifikationen
Krankenpflegepersonal mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen muss, vor Start der Berufsausübung in Österreich, um Berufsanerkennung beziehungsweise Nostrifizierung ansuchen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
---|---|
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Berufsanerkennung: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1031 Wien Tel: +43 1 71100 0 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Berufsanerkennung: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1031 Wien Tel: +43 1 71100 0 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Nostrifizierung: FH Gesundheitsberufe OÖ Med Campus VI Linz Paula Scherleitner-Weg 3 4020 Linz Tel. +43 50 344 43111 |
Eine Beratung zu Fragen der beruflichen Anerkennung und das Arbeiten im Beruf bietet AST – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz.
Sowohl die Berufsanerkennung als auch die Nostrifizierung sind kostenpflichtig. Ist in einem Bescheid die Absolvierung von Lehrveranstaltungen, Prüfungen und/oder Praktikas vorgeschrieben, so können diese an der FH Gesundheitsberufe OÖ absolviert werden.
Der ÖIF, Österreichische Integrationsfonds, kann Kosten der Anerkennung mit einer finanziellen Förderung unterstützen. Weiters werden Studienbeiträge für Nostrifizierende zur Anerkennung eines ausländischen DGKP-Studienabschlusses refundiert. Der ÖIF bietet auch kostenlose Online-Fachkurse „Deutsch lernen für die Pflege“ an.
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