Familien­arbeit

Berufs­be­zeichnung

Diplom-Sozialbetreuer:in Familienarbeit

Auf­gaben­bereich

Soziale Betreuung von Familien und familienähnlichen Gemeinschaften in schwierigen Lebenssituationen (Krankheit, Trennung, Tod, Überforderung oder Ausfall der Betreuungsperson) mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten.

Weitere Aufgabenfelder sind die Durchführung pflegerischer Maßnahmen sowie auch die Koordination und fachliche Anleitung von Personen mit Ausbildungen in der Fach-Sozialbetreuung oder Heimhilfe.

Aus­bildungs­dauer

Die Ausbildung im Sozialberuf Familienarbeit gibt es nur auf Diplomniveau. Sie wird sowohl in Tagesform als auch berufsbegleitend angeboten, dauert mindestens 3 Jahre und umfasst 1.800 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.800 Stunden Praxis. Die Ausbildung kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.

"Diplom-Sozialbetreuer:innen Familienarbeit" haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.

Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Aus­bildungs­voraus­setzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder Matura (Ausnahmen möglich)
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufsausübung
  • Aufnahmetest und/oder Aufnahmegespräch

Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.

Aus­bildungs­stätte in OÖ

Förderung ist möglich

Die Ausbildung bei der angeführten Bildungseinrichtung ist kostenpflichtig.

Eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Ausbildungskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ ist für Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (erhöhter Fördersatz für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen seit 2023).

mögliche Förderungen:

Die Entlohnung von ausgebildeten Diplom-Sozialbetreuer:innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.

Hinweise & Tipps

Personen, die in Oberösterreich eine 3-jährige Ausbildung als Familienhelfer:in absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Diplom-Sozialbetreuer:in Familienarbeit" berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz (ehemals Pflegehilfe) ergänzen.
Wird die Pflegeassistenz-Ausbildung nicht ergänzend gemacht, so darf jedenfalls die alte Berufsbezeichnung weitergeführt werden.

Die Prüfung zum/zur Diplom-Sozialbetreuer:in gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.

"Diplom-Sozialbetreuer:innen Familienarbeit" werden in Oberösterreich seit 2023 auch als sozialpädagogische Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.

Berufsinformationen zur Familienarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.

Berufs­aus­übung

Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Registrierung von "Diplom-Sozialbetreuer:innen Familienarbeit" im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“

Gleich­stellung und An­er­kennung

Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.

Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.

Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind (gemäß oö Sozialberufegesetz).

Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern. 

Ansprechpartner in Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel:      +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Links

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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