AMS Bildungsförderungen
Um auch in Zukunft Arbeitsplätze und Beschäftigung zu sichern, hat das AMS die Fördermittel erhöht. Holen Sie sich einen Bildungsbonus!
Diplom-Sozialbetreuer/in Familienarbeit
Soziale Betreuung von Familien und familienähnlichen Gemeinschaften in schwierigen Lebenssituationen (Krankheit, Trennung, Tod, Überforderung oder Ausfall der Betreuungsperson) mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten. Weitere Aufgabenfelder sind die Durchführung pflegerischer Maßnahmen sowie auch die Koordination und fachliche Anleitung von Personen mit Ausbildungen in der Fach-Sozialbetreuung oder Heimhilfe.
Die Ausbildung im Sozialberuf Familienarbeit gibt es nur auf Diplomniveau. Sie wird sowohl in Tagesform als auch berufsbegleitend angeboten, dauert mindestens 3 Jahre und umfasst 1.800 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.800 Stunden Praxis. Die Ausbildung kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.
Diplom-Sozialbetreuer/-innen Familienarbeit haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Die Ausbildungen bei der angeführten Bildungseinrichtung ist kostenpflichtig.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Personen, die die Ausbildung absolvieren, Schulbeihilfe beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch Familienbeihilfe beantragt werden.
Für Personen, die die Ausbildung am zweiten Bildungsweg absolvieren, sind anfallende Ausbildungskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ förderbar.
Weiters sind Ausbildungen im Sozialbetreuungsberuf Familienarbeit, die bis spätestens 31.12.2023 aufgenommen werden, auch über das Fachkräftestipendium förderbar.
Das oö. Pflegestipendium erhalten jene Personen während der Ausbildung, die keine Leistungen vom AMS erhalten.
Die Entlohnung von ausgebildeten Diplom-Sozialbetreuern/innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (z.B. BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
Personen, die in Oberösterreich eine 3-jährige Ausbildung zum Familienhelfer/zur Familienhelferin absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Diplom-Sozialbetreuer/-in Familienarbeit berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz (ehemals Pflegehilfe) ergänzen.
Wird die Pflegeassistenz-Ausbildung nicht ergänzend gemacht, so darf jedenfalls die alte Berufsbezeichnung weitergeführt werden.
Die Prüfung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.
Berufsinformationen zur Familienarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Diplom-Sozialbetreuern/-innen Familienarbeit im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“
Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.
Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind.
Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern.
Ansprechpartner in Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
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