Behindertenarbeit

Berufsbezeichnung

Fach-Sozialbetreuer/-in Behindertenarbeit
Diplom-Sozialbetreuer/-in Behindertenarbeit

Aufgabenbereich

Ganzheitliche soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung sowie Durchführung pflegerischer Maßnahmen.
Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit entspricht dem der Fach-Sozialbetreuung, umfasst aber darüber hinaus auch Koordinationsaufgaben, Aufgaben der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots und die fachliche Anleitung in Fragen der Behindertenarbeit.

Ausbildungsdauer / Ausbildungsvoraussetzungen

Die Ausbildung wird in Tagesform und berufsbegleitend angeboten und dauert auf Fachniveau mindestens 2 Jahre. Sie umfasst 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.200 Stunden Praxis und kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.
Im Anschluss daran kann die Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin Behindertenarbeit absolviert werden, die mindestens 1 weiteres Jahr dauert und 600 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 600 Stunden Praxis umfasst.
Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe (Ausnahmen möglich)
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufsausübung
  • Aufnahmetest und/oder Aufnahmegespräch
  • bei manchen Ausbildungsstätten zusätzlich 40 Stunden Schnupperpraktikum

Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.

Ausbildungsstätten in OÖ

Finanzielles

Für die Ausbildungen bei Caritas, Diakonie und an der HLPS ist Schulgeld zu zahlen. Eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Ausbildungskosten über das Bildungskonto des Landes OÖ ist für Arbeitnehmer/-innen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (erhöhter Fördersatz für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen seit 2023). Unter bestimmten Voraussetzungen können die Ausbildungskosten auch von anderen Kostenträgern wie z.B. dem AMS übernommen werden.

Mögliche Förderungen

Beachten Sie

Eine berufsbegleitende Ausbildungsvariante im Bereich Behindertenarbeit ist auch die Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen.

Die Entlohnung von ausgebildeten Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuern/-innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (z.B. BAGS) bzw. nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.

Hinweise & Tipps

Personen, die in Oberösterreich eine mindestens 2-semestrige Ausbildung zum Behindertenbetreuer/zur Behindertenbetreuerin absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Fach-Sozialbetreuer/-in Behindertenarbeit berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz ergänzen.
Personen, die in Oberösterreich eine 3-jährige Ausbildung zum Diplom-Behindertenpädagogen/zur Diplom-Behindertenpädagogin absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Diplom-Sozialbetreuer/-in Behindertenarbeit berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz ergänzen.
Wird die Pflegeassistenz-Ausbildung nicht ergänzend gemacht, so darf jedenfalls die alte Berufsbezeichnung weitergeführt werden.

Die Pflegeassistenz-Ausbildung ist Teil der Ausbildung Behindertenarbeit. Pflegeassistenten/-innen können sich daher durch Absolvierung eines Ergänzungsmoduls für den Bereich Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit qualifizieren.

Ein Wechsel in den Sozialberuf Altenarbeit ist im modularen Ausbildungssystem durch Absolvierung entsprechender Ausbildungsteile möglich.

Die Prüfung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.

Berufsinformationen zur Behindertenarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe - Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.

Berufsausübung

Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Fach- und Diplom-Sozialbetreuern/-innen Behindertenarbeit im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“

Gleichstellung und Anerkennung

Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.

Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.

Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind.
Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern.

Ansprechpartner in Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
... mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Junge Frau kümmert sich um ältere Frau

Alten­arbeit

Die Aus­bil­dung wird in Tages­form und auch berufs­be­gleit­end an­ge­bo­ten.

Team

AMS Bildungs­förderungen

Um auch in Zu­kunft Arbeits­plätze und Be­schäfti­gung zu sichern, hat das AMS die Förder­mittel erhöht. Holen Sie sich einen Bildungs­bonus!

Pflegehilfe hilft Frau aus dem Bett

Pflege­assistenz

Die 1-jährige Basis­aus­bildung im Bereich Pflege - für jene, die nicht allzu lange die Schul­bank drücken möchten.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum