Altenarbeit
Die Ausbildung wird in Tagesform und auch berufsbegleitend angeboten.
Fach-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit
Ganzheitliche soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung sowie Durchführung pflegerischer Maßnahmen.
Das Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit entspricht dem der Fach-Sozialbetreuung, umfasst aber darüber hinaus auch Koordinationsaufgaben, Aufgaben der Weiterentwicklung des Betreuungsangebots und die fachliche Anleitung in Fragen der Behindertenarbeit.
Die Ausbildung wird in Tagesform und berufsbegleitend angeboten und dauert auf Fachniveau mindestens 2 Jahre. Sie umfasst 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 1.200 Stunden Praxis und kann entweder im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs oder durch Absolvierung einzelner Module erfolgen.
Im Anschluss daran kann die Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin Behindertenarbeit absolviert werden, die mindestens 1 weiteres Jahr dauert und 600 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 600 Stunden Praxis umfasst.
Fach- und Diplom-Sozialbetreuer:innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.
Die Ausbildung Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit wird weitgehend kostenlos angeboten. Nur an der HLPS ist Schulgeld zu zahlen.
Eine weitere mögliche AMS-Förderung für die berufsbegleitende Ausbildungsvariante im Bereich Behindertenarbeit ist die Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen.
Die Entlohnung von ausgebildeten Fach- beziehungsweise Diplom-Sozialbetreuer:innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (z.B. BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
Personen, die in Oberösterreich eine mindestens 2-semestrige Ausbildung zum Behindertenbetreuer/zur Behindertenbetreuerin absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Fach-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz ergänzen.
Personen, die in Oberösterreich eine 3-jährige Ausbildung zum Diplom-Behindertenpädagogen/zur Diplom-Behindertenpädagogin absolviert haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit berechtigt, sofern sie ihre Ausbildung um die Pflegeassistenz ergänzen.
Wird die Pflegeassistenz-Ausbildung nicht ergänzend gemacht, so darf jedenfalls die alte Berufsbezeichnung weitergeführt werden.
Die Pflegeassistenz-Ausbildung ist Teil der Ausbildung Behindertenarbeit. Pflegeassistent:innen können sich daher durch Absolvierung eines Ergänzungsmoduls für den Bereich Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit qualifizieren.
Ein Wechsel in den Sozialberuf Altenarbeit ist im modularen Ausbildungssystem durch Absolvierung entsprechender Ausbildungsteile möglich.
Die Prüfung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung.
Berufsinformationen zur Behindertenarbeit finden Sie auch in der AMS-Broschüre „Berufe - Soziales“. Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung.
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Fach- und Diplom-Sozialbetreuer:innen Behindertenarbeit im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema „Registrierung Gesundheitsberufe“
Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig.
Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung. Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden.
Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind.
Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern.
Ansprechpartner in Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
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