Das Bildungskonto des Landes OÖ ist eine finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Umorientierung.
Für Anträge, die ab 1.1.2026 beim Land OÖ eingereicht werden, gelten die neuen Richtlinien 2023 - 2028.
Wer wird gefördert?
Folgende Personen, die Kursbeiträge für Aus- beziehungsweise Weiterbildungen selber bezahlen
Arbeitnehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)
geringfügig Beschäftigte
freie Dienstnehmer:innen
Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fachkräftestipendium, Pflegestipendium, Weiterbildungsbeihilfe, u.ä. beziehen (Aus-/Weiterbildung zahlt nicht das AMS)
Personen, die wegen der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen. [Wichtig: Die Person muss vor der Geburt in einem aufrechten Dienstverhältnis gewesen sein und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen.]
Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine AMS-Leistungen erhalten und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt
Ein-Personen-Unternehmer:innen und Klein-Unternehmer:innen mit maximal 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz). Bei Unternehmer:innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der 1. Kurstag gilt als Stichtag für dem Hauptwohnsitz in Oberösterreich und der Zugehörigkeit zur geförderten Personengruppe
Mindestens 75 Prozent Anwesenheit im Kurs
Die Bildungseinrichtung muss über das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenenbildung oder einen vergleichbaren Qualitätsnachweis (z.B. Ö-Cert) verfügen. Schulen beziehungsweise Akademien müssen per Bescheid aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes eingerichtet sein.
Wie viel bekomme ich?
Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis Ende 2028.
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Arbeitgeber- oder sonstigen Zuschüssen. Zuschüsse von gesetzlichen oder sonstigen Interessenvertretungen, wie zum Beispiel der AK Bildungsbonus, werden im Rahmen der Förderung des Bildungskontos nicht berücksichtigt.
% Förderhöhe
maximale Förderhöhe 2023 - 2028
Bildungsmaßnahmen
30 % der Kurskosten
2.200 Euro
Berufsspezifische Sprachkurse mit Arbeitgeber-Bestätigung über die unmittelbare berufliche Anwendung
30 % der Kurskosten
2.200 Euro
Deutsch Integrationskurse A1, A2, B1, B2
30 % der Kurskosten
1.000 Euro
Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen
40 % der Kurskosten
2.400 Euro
Ausbildungen an Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik, sowie für Grundausbildungen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
60 % der Kurskosten
2.700 Euro
Nicht gefördert werden:
Personen, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmer:in-Status hatten
Personen, die eine Alterspension beziehen
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
Nicht berufsspezifische Sprachkurse, für die keine Arbeitgeber-Bestätigung für die unmittelbare berufliche Anwendung vorgelegt werden kann
alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (zum Beispiel Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc)
Energetische/Esoterische Aus- und Weiterbildungen
Führerscheinkurse für die Gruppen A und B
Hobbykurse
Kurskosten unter 150 Euro
Fahrt-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Materialkosten
Prüfungsgebühren
Antrag
Der Online-Antrag ist spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung beziehungsweise nach Ablegung der Abschlussprüfung beim Land Oberösterreich einzureichen.
Das bisherige Antragsformular kann per Email beim Bildungskonto des Landes OÖ (bildungskonto@ooe.gv.at) als PDF-Formular bestellt werden.
Absolvent:innen einer Ausbildung in einem neuen Beruf, müssen zusätzlich innerhalb von 12 Monaten ab Kursende einen Nachweis der beruflichen Anwendung (Arbeitsbestätigung, Gewerbeschein, …) erbringen. Bei fristgerechter Einreichung des Förderantrages erhalten diese betroffenen Personen eine schriftliche Aufforderung vom Land OÖ.
Die Förderung erfolgt nach
Kursabschluss
fristgerechter Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars mit den erforderlichen Unterlagen
Über Aufforderung des Fördergebers sind eventuell weitere Unterlagen vorzulegen.
TIPP
Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.
Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur Bildungskonto-Förderung haben, wenden Sie sich direkt an:
AK Bildungsbonus: 150 Euro für Ihre Weiterbildung
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zu 150 Euro, exklusiv für Mitglieder der AK OÖ.
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