AK Bildungsbonus: 150 Euro für Ihre Weiterbildung
Ihre Weiterbildung ist uns viel wert. Nutzen Sie den AK-Bildungsbonus. Es gibt bis zu 150 Euro, exklusiv für Mitglieder der AK OÖ.
Das Bildungskonto ist ein auf Initiative der Arbeiterkammer beim Land Oberösterreich eingerichteter Förderungsfonds zur Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung sowie beruflicher Umorientierung.
Folgende Personen, die Kursbeiträge für Aus- beziehungsweise Weiterbildungen selber bezahlen
Förderhöhe | maximale Förderhöhe | |
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mit Berufsabschluss | 30 % der Kurskosten | 2.200 Euro |
Für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen | 40 % der Kurskosten | 2.400 Euro |
maximal Pflichtschulabschluss und ohne Berufsausbildung, die sich in keinem Lehrverhältnis befinden | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
in Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung oder Projekt „Du kannst was!“ | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
für Ausbildungen an Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik, sowie für Grundausbildungen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
für Ausbildungen in Gesundheit- und Pflegeberufen: medizinische Assistenzberufe, Pflege- und Sozialsbetreuungsberufe, Heimhilfe, medizinische:r Masseur:in und Heilmasseur:in | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
für höherwertige digitale Ausbildungen in den Bereichen Applikationsentwicklung, Netzwerktechnik, Programmiersprachen, Soft- und Hardwareausbildungen von mindestens 24 Unterrichtseinheiten (Digi-Bonus) | 60 % der Kurskosten | 4.000 Euro |
Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
beim AMS arbeitsuchend gemeldet und Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
ab 50 Jahre und monatliches Bruttoeinkommen höchstens 2.400 Euro | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
Besuch der Deutschkurse A1, A2, B1 und B2 zum Zweck der Integration | 60 % der Kurskosten | 1.000 Euro |
Ausgenommen von der Bildungskonto-Förderung sind:
Der Online-Antrag ist spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung beziehungsweise nach Ablegung der Abschlussprüfung beim Land Oberösterreich einzureichen.
Das bisherige Antragsformular kann per Email beim Bildungskonto des Landes OÖ (bildungskonto@akooe.at) als PDF-Formular bestellt werden.
Personen, die eine Ausbildung in einem neuen Beruf abgeschlossen haben, müssen zusätzlich innerhalb von 12 Monaten ab Kursende einen Nachweis der beruflichen Anwendung (Arbeitsbestätigung, Gewerbeschein, …) erbringen. Bei fristgerechter Einreichung des Förderantrages erhalten diese betroffenen Personen eine schriftliche Aufforderung vom Land OÖ.
TIPP
Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.
Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie noch Fragen zur Bildungskonto-Förderung haben, rufen Sie am besten einfach an:
Arbeiterkammer Oberösterreich
AK-Bildungstelefon: +43 50 6906 1601
Amt der OÖ. Landesregierung
Bildungskonto-Hotline: +43 732 7720 14900 - von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
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