Bildungs­konto: Geld für Weiter­bildung

Neuerungen ab 1.1.2026

Das Bildungskonto des Landes OÖ ist eine finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Umorientierung.

Für Anträge, die ab 1.1.2026 beim Land OÖ eingereicht werden,  gelten die neuen Richtlinien 2023 - 2028.

Wer wird ge­fördert?

Folgende Personen, die Kursbeiträge für Aus- beziehungsweise Weiterbildungen selber bezahlen

  • Arbeitnehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)

  • geringfügig Beschäftigte

  • freie Dienstnehmer:innen

  • Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fachkräftestipendium, Pflegestipendium, Weiterbildungsbeihilfe, u.ä. beziehen (Aus-/Weiterbildung zahlt nicht das AMS)

  • Personen, die wegen der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen.
    [Wichtig: Die Person muss vor der Geburt in einem aufrechten Dienstverhältnis gewesen sein und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen.]

  • Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine AMS-Leistungen erhalten und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen

  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt

  • Ein-Personen-Unternehmer:innen und Klein-Unternehmer:innen mit maximal 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz). Bei Unternehmer:innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen

Welche Voraus­setzungen muss ich er­füllen?

  • Der 1. Kurstag gilt als Stichtag für dem Hauptwohnsitz in Oberösterreich und der Zugehörigkeit zur geförderten Personengruppe

  • Mindestens 75 Prozent Anwesenheit im Kurs

  • Die Bildungseinrichtung muss über das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenenbildung oder einen vergleichbaren Qualitätsnachweis (z.B. Ö-Cert) verfügen. Schulen beziehungsweise Akademien müssen per Bescheid aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes eingerichtet sein.

Wie viel be­komme ich?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis Ende 2028.

  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

  • Die Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Arbeitgeber- oder sonstigen Zuschüssen. Zuschüsse von gesetzlichen oder sonstigen Interessenvertretungen, wie zum Beispiel der AK Bildungsbonus, werden im Rahmen der Förderung des Bildungskontos nicht berücksichtigt.

  % Förderhöhe maximale Förderhöhe 2023 - 2028
Bildungsmaßnahmen

30 %
der
Kurskosten
2.200 Euro
Berufsspezifische Sprachkurse mit Arbeitgeber-Bestätigung über die unmittelbare berufliche Anwendung 30 %
der Kurskosten
2.200 Euro

Deutsch Integrationskurse A1, A2, B1, B2

30 %
der Kurskosten
1.000 Euro
Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- und Unternehmer­prüfungen 40 %
der Kurskosten
2.400 Euro
Ausbildungen an Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik, sowie für Grundausbildungen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen 60 %
der Kurskosten
2.700 Euro

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmer:in-Status hatten

  • Personen, die eine Alterspension beziehen

  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)

  • Nicht berufsspezifische Sprachkurse, für die keine Arbeitgeber-Bestätigung für die unmittelbare berufliche Anwendung vorgelegt werden kann

  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (zum Beispiel Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc)

  • Energetische/Esoterische Aus- und Weiterbildungen

  • Führerscheinkurse für die Gruppen A und B

  • Hobbykurse

  • Kurskosten unter 150 Euro
     
  • Fahrt-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Materialkosten

  • Prüfungsgebühren

Antrag

Der Online-Antrag ist spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung beziehungsweise nach Ablegung der Abschlussprüfung beim Land Oberösterreich einzureichen. 

Das bisherige Antragsformular kann per Email beim Bildungskonto des Landes OÖ (bildungskonto@ooe.gv.at) als PDF-Formular bestellt werden.  

Absolvent:innen einer Ausbildung in einem neuen Beruf, müssen zusätzlich innerhalb von 12 Monaten ab Kursende einen Nachweis der beruflichen Anwendung (Arbeitsbestätigung, Gewerbeschein, …) erbringen. Bei fristgerechter Einreichung des Förderantrages erhalten diese betroffenen Personen eine schriftliche Aufforderung vom Land OÖ.

Die Förderung erfolgt nach

  • Kursabschluss
  • fristgerechter Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars mit den erforderlichen Unterlagen 

Über Aufforderung des Fördergebers sind eventuell weitere Unterlagen vorzulegen.

TIPP

Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.

Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Bildungskonto-Förderung haben, wenden Sie sich direkt an:

Amt der OÖ. Landesregierung
Bildungskonto-Hotline: +43 732 7720 14900 
E-Mail:                              bildungskonto@ooe.gv.at

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Bildungsberatung in OÖ

TEL:      +43 50 6906 3
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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