Bildungskonto: Geld für Weiterbildung
Das Bildungskonto ist ein auf Initiative der Arbeiterkammer beim Land Oberösterreich eingerichteter Förderungsfonds zur Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung sowie beruflicher Umorientierung.
Wer wird gefördert?
Folgende Personen, die Kursbeiträge für Aus- beziehungsweise Weiterbildungen selber bezahlen
- Arbeitnehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)
- Arbeitnehmer:innen in Bildungskarenz
- geringfügig Beschäftigte
- freie Dienstnehmer:innen
- Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld, Fachkräftestipendium oder Notstandshilfe beziehen
- Personen, die wegen der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen.
[Wichtig: Die Person muss vor der Geburt in einem aufrechten Dienstverhältnis gewesen sein und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen.]
- Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine AMS-Leistungen erhalten und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt, beim Digi-Bonus maximal 4.000 Euro
- Ein-Personen-Unternehmer:innen und Klein-Unternehmer:innen mit maximal 5 Beschäftigten. Bei Unternehmer:innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen, beim Digi-Bonus maximal 4.000 Euro.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Der 1. Kurstag gilt als Stichtag für dem Hauptwohnsitz in Oberösterreich und der Zugehörigkeit zur geförderten Personengruppe
- Mindestens 75 Prozent Anwesenheit im Kurs
- Die Bildungseinrichtung muss über das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenenbildung oder einen vergleichbaren Qualitätsnachweis (z.B. Ö-Cert) verfügen. Schulen beziehungsweise Akademien müssen per Bescheid aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes eingerichtet sein.
Wie viel bekomme ich?
- Für Sprachkurse beträgt die maximale Förderhöhe insgesamt 1.000 Euro (inklusive Deutsch Integrationskurse).
- Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis Ende 2026.
| Förderhöhe | maximale Förderhöhe |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen- bzw. Kleinunternehmer:innen
mit Berufsabschluss | 30 % der Kurskosten | 2.200 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen- bzw. Kleinunternehmer:innen
maximal Pflichtschulabschluss und ohne Berufsausbildung, die sich in keinem Lehrverhältnis befinden | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen- bzw. Kleinunternehmer:innen
in Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung oder Projekt „Du kannst was!“ | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen- bzw. Kleinunternehmer:innen
für Ausbildungen an Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik, sowie für Grundausbildungen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
| 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
für Ausbildungen in Gesundheit- und Pflegeberufen: medizinische Assistenzberufe, Pflege- und Sozialsbetreuungsberufe, Heimhilfe, medizinische:r Masseur:in und Heilmasseur:in | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen- bzw. Kleinunternehmer:innen
- Bezieher:innen von Wochengeld oder Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld, deren Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen
für höherwertige digitale Ausbildungen in den Bereichen Applikationsentwicklung, Netzwerktechnik, Programmiersprachen, Soft- und Hardwareausbildungen von mindestens 24 Unterrichtseinheiten (Digi-Bonus) | 60 % der Kurskosten | 4.000 Euro |
- Bezieherin von Wochengeld
- Bezieher:in von Kinderbetreuungsgeld
Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Wiedereinsteiger:in nach der Elternkarenz
beim AMS arbeitsuchend gemeldet und Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Ein-Personen-bzw. Kleinunternehmer:innen
ab 50 Jahre und monatliches Bruttoeinkommen höchstens 2.400 Euro | 60 % der Kurskosten | 2.700 Euro |
- Arbeitnehmer:innen (Vollzeit/Teilzeit)
- geringfügig Beschäftige
- Arbeitslose
- Ein-Personen bzw. Kleinunternehmer:innen
- Bezieher:in von Wochengeld oder von Kinderbetreuungsgeld, deren Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen
- Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate unterbrochen
Besuch der Deutschkurse A1, A2, B1 und B2 zum Zweck der Integration | 60 % der Kurskosten | 1.000 Euro |
Ausgenommen von der Bildungskonto-Förderung sind:
- Personen, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (zum Beispiel Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc)
- Energetische Aus- und Weiterbildungen
- Führerscheinkurse für die Gruppen A und B
- Hobbykurse
- Kurskosten unter 100 Euro
- Fahrt-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Materialkosten
- Prüfungsgebühren
Antrag
Der Förderantrag ist spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung beziehungsweise nach Ablegung der Abschlussprüfung beim Land Oberösterreich einzureichen. Möglich ist auch eine Online-Antragstellung.
Personen, die eine Ausbildung in einem neuen Beruf abgeschlossen haben, müssen zusätzlich innerhalb von 12 Monaten ab Kursende einen Nachweis der beruflichen Anwendung (Arbeitsbestätigung, Gewerbeschein, …) erbringen. Bei fristgerechter Einreichung des Förderantrages erhalten diese betroffenen Personen eine schriftliche Aufforderung vom Land OÖ.
TIPP
Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.
Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.