Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Das Berufsbild „Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe“ ist in Oberösterreich durch das Sozialberufegesetz geregelt. Das Arbeitsgebiet umfasst qualifizierte Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen und Wohngemeinschaften, mobil als auch stationär.
Durch regelmäßige Kontakte werden die Kinder und Jugendlichen im Alltag gefördert, erhalten Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und werden in Krisensituationen begleitet. Fallbezogen arbeiten die Sozialpädagogischen Fachbetreuer:innen auch mit den Eltern und anderen Netzwerkpartner:innen zusammen.
HINWEIS
Sozialpädagogische Fachbetreuer:innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.
Die Entlohnung von ausgebildeten Sozialpädagogischen Fachbetreuer:innen und von Diplomierten Sozialpädagog:innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
In den anderen Bundesländern bestehen keine vergleichbaren landesgesetzlichen Regelungen, daher kann die Verwertbarkeit dieser Ausbildung außerhalb von Oberösterreich problematisch sein.
Der an der Fachhochschule Oberösterreich angebotene berufsbegleitenden Lehrgang dauert 5 Semester und umfasst mindestens 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis. Die Lehrgänge starten im Frühjahr und Herbst am Standort Linz. Jeder 4. Lehrgang startet nicht in Linz sondern am Standort in Ried i. I., der nächste im Frühjahr 2025.
HINWEIS
Der FH-Lehrgang richtet sich auch an Berufsum- und Quereinsteiger:innen ohne Matura. Vorkenntnisse können auf Antrag nach individueller Prüfung anerkannt werden.
Die Lehrgangskosten betragen 363,36 Euro pro Semester.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich.
Der FH-Lehrgang wird abgeschlossen als Akademische sozialpädagogische Fachbetreuerin beziehungsweise als Akademischer sozialpädagogischer Fachbetreuer (ASP).
BEACHTEN SIE
Absolvent:innen mit Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigung wird der FH-Lehrgang mit 80 ECTS auf das Bachelorstudium Soziale Arbeit angerechnet!
Absolvent:innen des FH-Lehrgangs ohne Matura haben Zugang zum Bachelorstudium Soziale Arbeit, wenn sie die Prüfung Englisch B2 ablegen!
Der Zugang für das Master-Studium Soziale Arbeit gilt für Absolvent:innen des FH-Lehrgangs mit Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung als erfüllt, sofern zusätzliche facheinschlägige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS, sowie eine einschlägige einjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.
Auch der Abschluss eines Kollegs für Sozialpädagogik qualifiziert für das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich sowie für die Arbeit in der Nachmittagsbetreuung beziehungsweise in ganztägigen Schulformen. Sozialpädagog:innen sind auch in der außerschulischen Jugendarbeit, in der Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen oder in Bildungs- und Beratungseinrichtungen tätig. Die Lehrpläne der Kollegs für Sozialpädagogik sind österreichweit geregelt, daher gelten die Abschlüsse in allen Bundesländern.
Am Kolleg für Sozialpädagogik der Diözese Linz gibt es eine 2-jährige (Tagesschule) oder 3-jährige (berufsbegleitende) Ausbildung.
Für die Kolleg-Ausbildung ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu bezahlen.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich.
Das Kolleg für Sozialpädagogik schließt mit einer Diplomprüfung ab und berechtigt lt. Gesetz die Berufsbezeichnung Sozialpädagoge, Sozialpädagogin oder Sozialpädagog:in zu führen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen zur Berufsausübung Sozialpädagogischer Fachbetreuer/Sozialpädagogische Fachbetreuerin jederzeit gerne zur Verfügung:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15201
Informationen zum Beruf Sozialpädagogik im Sinne des Bundesgesetzes finden Sie außerdem in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".
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