Sozial­pädagogische Fach­betreuung

Das Berufsbild „Sozial­pädagogische Fach­betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe“ ist in Ober­österreich durch das Sozial­berufegesetz geregelt. Das Arbeitsgebiet umfasst qualifizierte Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen und Wohn­gemeinschaften, mobil als auch stationär.

Durch regelmäßige Kontakte werden die Kinder und Jugendlichen im Alltag gefördert, erhalten Unter­stützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und werden in Krisen­situationen begleitet. Fallbezogen arbeiten die Sozial­pädagogischen Fach­betreuer:innen auch mit den Eltern und anderen Netzwerk­partner:innen zusammen.

HINWEIS

Sozial­pädagogische Fach­betreuer:innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindest­ausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.

Die Entlohnung von ausgebildeten Sozial­pädagogischen Fachbetreuer:innen und von Diplomierten Sozia­lpädagog:innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektiv­vertrag (zum Beispiel den der Berufs­vereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe, BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienst­ordnung oder sonstigen lohn­gestaltenden Vorschrift.

In den anderen Bundes­ländern bestehen keine vergleichbaren landes­gesetzlichen Regelungen, daher kann die Verwertbarkeit dieser Ausbildung außerhalb von Oberösterreich problematisch sein.

Lehr­gang zum Akademischen Fach­betreuer

Der an der Fachhochschule Oberösterreich angebotene berufsbegleitenden Lehrgang dauert 5 Semester und umfasst mindestens 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis.

Voraussetzungen 

  • Mindestalter 19 Jahren
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutsch­kenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufs­ausübung
  • mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufs­ausbildung oder Matura/Berufsreife­prüfung/Studien­berechtigungs­prüfung
  • Aufnahme­test und Aufnahme­gespräch

HINWEIS

Der FH-Lehrgang richtet sich auch an Berufsum- und Quer­einsteiger:innen ohne Matura.

Kosten

Die Lehrgangskosten betragen 363,36 Euro pro Semester. 

mögliche Förderungen

Abschluss

Der FH-Lehrgang wird abgeschlossen als Akademische sozial­pädagogische Fach­betreuerin beziehungsweise als Akademischer sozial­pädagogischer Fach­betreuer (ASP).

BEACHTEN SIE

Absolvent:innen mit Matura wird der FH-Lerhgang mit 80 ECTS auf das Bachelorstudium Soziale Arbeit angerechnet!

Absolvent:innen des FH-Lehrgangs ohne Matura haben Zugang zum Bachelorstudium Soziale Arbeit, wenn sie die Prüfung Englisch B2 ablegen!


Kolleg für Sozial­pädagogik

Auch der Abschluss eines Kollegs für Sozial­pädagogik qualifiziert für das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in Oberöster­reich sowie für die Arbeit in der Nachmittags­betreuung beziehungsweise in ganztägigen Schulformen. Sozial­pädagog:innen sind auch in der außer­schulischen Jugend­arbeit, in der Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen oder in Bildungs- und Beratungs­einrichtungen tätig. Die Lehrpläne der Kollegs für Sozial­pädagogik sind österreichweit geregelt, daher gelten die Abschlüsse in allen Bundes­ländern.

Am Kolleg für Sozialpädagogik der Diözese Linz gibt es eine 2-jährige (Tagesschule) oder 3-jährige (berufs­begleitende) Ausbildung. 

Voraussetzungen

  • Matura/Berufs­reife­prüfung/Studien­berechtigungs­prüfung
  • gesund­heitliche und persönliche Eignung
  • Eignungsprüfung

Kosten

Für die Kolleg-Ausbildung fallen Schulgeld beziehungsweise Kurs­gebühren an.

mögliche Förderungen

Abschluss

Das Kolleg für Sozialpädagogik schließt mit Diplomprüfung ab.

Hinweise & Tipps

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner zur Berufsausübung Sozial­pädagogischer Fach­betreuer/Sozial­pädagogische Fach­betreuerin jederzeit gerne zur Verfügung:

Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15201

Informationen zum Beruf Sozial­pädagogik im Sinne des Bundes­gesetzes finden Sie außerdem in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
... mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Portrait Bildungskarenz

Bildungs­karenz

Mit der Bildungs­karenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiter­bildungen unter­brechen.

Geld

Bildungs­konto

Beschäftigte, die sich weiter­bilden möchten, können unter bestimmten Voraus­setzungen ein Bildungs­konto beantragen.

Familie beim Essen

Familien­arbeit

Die Aus­bildung in Familien­arbeit gibt es nur auf Diplom­niveau

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum