Sozial­pädagogische Fach­betreuung

Das Berufsbild „Sozial­pädagogische Fach­betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe“ ist in Ober­österreich durch das Sozial­berufegesetz geregelt. Das Arbeitsgebiet umfasst qualifizierte Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen und Wohn­gemeinschaften, mobil als auch stationär.

Durch regelmäßige Kontakte werden die Kinder und Jugendlichen im Alltag gefördert, erhalten Unter­stützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und werden in Krisen­situationen begleitet. Fallbezogen arbeiten die Sozial­pädagogischen Fach­betreuer:innen auch mit den Eltern und anderen Netzwerk­partner:innen zusammen.

HINWEIS

Sozial­pädagogische Fach­betreuer:innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindest­ausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.

Die Entlohnung von ausgebildeten Sozial­pädagogischen Fachbetreuer:innen und von Diplomierten Sozia­lpädagog:innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektiv­vertrag (zum Beispiel Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienst­ordnung oder sonstigen lohn­gestaltenden Vorschrift.

In den anderen Bundes­ländern bestehen keine vergleichbaren landes­gesetzlichen Regelungen, daher kann die Verwertbarkeit dieser Ausbildung außerhalb von Oberösterreich problematisch sein.

Lehr­gang zum Akademischen Fach­betreuer

Der an der Fachhochschule Oberösterreich angebotene berufsbegleitenden Lehrgang dauert 5 Semester und umfasst mindestens 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis. Die Lehrgänge starten im Frühjahr und Herbst am Standort Linz. Jeder 4. Lehrgang startet nicht in Linz sondern am Standort in Ried i. I., der nächste im Frühjahr 2025.

Voraussetzungen 

  • Mindestalter 19 Jahren
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • ausreichende Deutsch­kenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufs­ausübung
  • mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufs­ausbildung oder Matura/Berufsreife­prüfung/Studien­berechtigungs­prüfung
  • Aufnahme­test, Gruppenassessement und Aufnahme­gespräch

HINWEIS

Der FH-Lehrgang richtet sich auch an Berufsum- und Quer­einsteiger:innen ohne Matura. Vorkenntnisse können auf Antrag nach individueller Prüfung anerkannt werden.

Kosten

Die Lehrgangskosten betragen 363,36 Euro pro Semester. 

Förderungen

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich.

Abschluss

Der FH-Lehrgang wird abgeschlossen als Akademische sozial­pädagogische Fach­betreuerin beziehungsweise als Akademischer sozial­pädagogischer Fach­betreuer (ASP).

BEACHTEN SIE

Absolvent:innen mit Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigung wird der FH-Lehrgang mit 80 ECTS auf das Bachelorstudium Soziale Arbeit angerechnet!

Absolvent:innen des FH-Lehrgangs ohne Matura haben Zugang zum Bachelorstudium Soziale Arbeit, wenn sie die Prüfung Englisch B2 ablegen!

Der Zugang für das Master-Studium Soziale Arbeit gilt für Absolvent:innen des FH-Lehrgangs mit Matura/Berufsreifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung als erfüllt, sofern zusätzliche facheinschlägige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS, sowie eine einschlägige einjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.


Kolleg für Sozial­pädagogik

Auch der Abschluss eines Kollegs für Sozial­pädagogik qualifiziert für das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in Oberöster­reich sowie für die Arbeit in der Nachmittags­betreuung beziehungsweise in ganztägigen Schulformen. Sozial­pädagog:innen sind auch in der außer­schulischen Jugend­arbeit, in der Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen oder in Bildungs- und Beratungs­einrichtungen tätig. Die Lehrpläne der Kollegs für Sozial­pädagogik sind österreichweit geregelt, daher gelten die Abschlüsse in allen Bundes­ländern.

Am Kolleg für Sozialpädagogik der Diözese Linz gibt es eine 2-jährige (Tagesschule) oder 3-jährige (berufs­begleitende) Ausbildung. 

Voraussetzungen

  • Matura/Berufs­reife­prüfung/Studien­berechtigungs­prüfung
  • Deutsch B2 Prüfung für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache
  • gesund­heitliche und persönliche Eignung
  • Eignungsprüfung

Kosten

Für die Kolleg-Ausbildung ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu bezahlen.

Förderungen

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich.

Abschluss

Das Kolleg für Sozialpädagogik schließt mit einer Diplomprüfung ab und berechtigt lt. Gesetz die Berufsbezeichnung Sozialpädagoge, Sozialpädagogin oder Sozialpädagog:in zu führen.

Hinweise & Tipps

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen zur Berufsausübung Sozial­pädagogischer Fach­betreuer/Sozial­pädagogische Fach­betreuerin jederzeit gerne zur Verfügung:

Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15201

Informationen zum Beruf Sozial­pädagogik im Sinne des Bundes­gesetzes finden Sie außerdem in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
... mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Portrait Bildungskarenz

Bildungs­karenz

Mit der Bildungs­karenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiter­bildungen unter­brechen.

Geld

Bildungs­konto

Beschäftigte, die sich weiter­bilden möchten, können unter bestimmten Voraus­setzungen ein Bildungs­konto beantragen.

Familie beim Essen

Familien­arbeit

Die Aus­bildung in Familien­arbeit gibt es nur auf Diplom­niveau

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum