Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Das Berufsbild „Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe“ ist in Oberösterreich durch das Sozialberufegesetz geregelt. Das Arbeitsgebiet umfasst qualifizierte Hilfestellungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen und Wohngemeinschaften, mobil als auch stationär.
Durch regelmäßige Kontakte werden die Kinder und Jugendlichen im Alltag gefördert, erhalten Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und werden in Krisensituationen begleitet. Fallbezogen arbeiten die Sozialpädagogischen Fachbetreuer/-innen auch mit den Eltern und anderen Netzwerkpartnern/-innen zusammen.
Sozialpädagogische Fachbetreuer/-innen haben alle 2 Jahre Fortbildungen im Mindestausmaß von 32 Stunden zu absolvieren.
Die Entlohnung von ausgebildeten Sozialpädagogischen Fachbetreuern/-innen und von Diplomierten Sozialpädagogen/-innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel den der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe, BAGS) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschrift.
In den anderen Bundesländern bestehen keine vergleichbaren landesgesetzlichen Regelungen, daher kann die Verwertbarkeit dieser Ausbildung außerhalb von Oberösterreich problematisch sein.
Der an der Fachhochschule Oberösterreich angebotene berufsbegleitenden Lehrgang dauert 5 Semester und umfasst mindestens 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis.
Der FH-Lehrgang richtet sich auch an Berufsum- und Quereinsteiger/-innen ohne Matura.
Ab 2018 werden Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Drittstaatsangehörige, die über eine Aufenthaltserlaubnis Studierender verfügen, zahlen 726,72 Euro.
Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Bildungsteilzeit, Bildungskarenz oder Familienbeihilfe und kann die Bildungskosten abschreiben.
Auch der Abschluss eines Kollegs für Sozialpädagogik qualifiziert für das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich sowie für die Arbeit in der Nachmittagsbetreuung beziehungsweise in ganztägigen Schulformen. Sozialpädagogen/-innen sind auch in der außerschulischen Jugendarbeit, in der Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen oder in Bildungs- und Beratungseinrichtungen tätig. Die Lehrpläne der Kollegs für Sozialpädagogik sind österreichweit geregelt, daher gelten die Abschlüsse in allen Bundesländern.
Am Kolleg für Sozialpädagogik der Diözese Linz gibt es eine 2-jährige (Tagesschule) oder 3-jährige (berufsbegleitend) Ausbildung.
Am Kolleg für Sozialpädagogik der Vitalakademie gibt es nur die 2-jährige berufsbegleitende Variante.
Schulgeld beziehungsweise Kursgebühren sind von den Teilnehmern/-innen zu bezahlen.
Werden die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, dann besteht Anspruch auf Schulbeihilfe, ein Bildungskonto vom Land Oberösterreich, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz oder Familienbeihilfe und es können die Bildungskosten abgeschrieben werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner zur Berufsausübung Sozialpädagogischer Fachbetreuer/Sozialpädagogische Fachbetreuerin jederzeit gerne zur Verfügung:
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel: +43 732 7720 15201
Informationen zum Beruf Sozialpädagogik im Sinne des Bundesgesetzes finden Sie außerdem in der AMS Broschüre "Berufe Soziales".
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