Vorschule
Die Vorschule soll den Kindern, die noch nicht schulreif eingeschätzt worden sind, den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule erleichtern.
Ja, wenn es einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehört.
Sind in der Klasse nur wenige Schüler/-innen einer bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft, dann kann es zur Zusammenlegung verschiedener Klassen oder Stundenreduzierung kommen. Bei einem Religionsunterricht für 3 oder weniger Kinder kann es sogar sein, dass dieser nur durchgeführt wird, wenn die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft den Personalaufwand übernimmt.
(Für detaillierte Informationen siehe § 7a Religionsunterrichtsgesetz unter www.ris.bka.gv.at)
Nein. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind den Religionsunterricht besucht, dann können Sie Ihr Kind zu Beginn eines jeden Schuljahres schriftlich vom Religionsunterricht abmelden. Schüler/-innen über 14 Jahren können dies auch selbst machen.
Einen Einblick in die Lehrpläne finden Sie unter bildung.bmbwf.gv.at.
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