Religionsunterricht

Hat mein Kind Recht auf Religionsunterricht in seiner Religion?

Ja, wenn es einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehört.

Achtung

Sind in der Klasse nur wenige Schüler/-innen einer bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft, dann kann es zur Zusammenlegung verschiedener Klassen oder Stundenreduzierung kommen. Bei einem Religionsunterricht für 3 oder weniger Kinder kann es sogar sein, dass dieser nur durchgeführt wird, wenn die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft den Personalaufwand übernimmt.
(Für detaillierte Informationen siehe § 7a Religionsunterrichtsgesetz unter www.ris.bka.gv.at)

Muss mein Kind den Religionsunterricht besuchen?

Nein. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind den Religionsunterricht besucht, dann können Sie Ihr Kind zu Beginn eines jeden Schuljahres schriftlich vom Religionsunterricht abmelden. Schüler/-innen über 14 Jahren können dies auch selbst machen.

Was lernt das Kind im Religionsunterricht?

Einen Einblick in die Lehrpläne finden Sie unter bildung.bmbwf.gv.at.

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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