Lehrabschluss für Erwachsene
Auch Erwachsene können eine Lehre machen. Wir haben für Sie zusammengefasst, was dabei zu beachten ist und beraten Sie gerne.
Beschäftigte in medizinischen Assistenzberufen arbeiten eng mit anderen Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich zusammen und unterstützen nach ärztlicher Anordnung die Arbeit mit beziehungsweise an Patient:innen.
Die medizinischen Assistenzberufe umfassen folgende 9 Ausbildungen gemäß dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG):
Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der einzelnen medizinischen Assistenzberufen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Personen ohne berufliche Erstausbildung (etwa mit Lehre oder Fachschule) dürfen nur die Ausbildung zur
Die Ausbildung für einen medizinischen Assistenzberuf setzt sich aus 2 Teilen zusammen, beinhaltet theoretische und praktische Anteile und wird an Schulen für medizinische Assistenzberufe oder in Form von Lehrgängen angeboten.
MAB-Aufbaumodul im Fachbereich | Mindest- Ausbildungsdauer |
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Desinfektions-Assistenz | 650 Stunden |
Gips-Assistenz | 650 Stunden |
Labor-Assistenz | 1.300 Stunden |
Obduktions-Assistenz | 650 Stunden |
Operations-Assistenz | 1.100 Stunden |
Ordinations-Assistenz | 650 Stunden |
Röntgen-Assistenz | 1.300 Stunden |
Nach Abschluss eines MAB-Aufbaumoduls können weitere Aufbaumodule absolviert werden.
Die Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz umfasst mindestens 2.500 Stunden und ist an einer Schule für medizinische Assistenzberufe zu absolvieren. Folgende Ausbildungskombinationen sind möglich:
Werden das Modul Fachbereichsarbeit und die kommissionelle Diplomprüfung positiv abgeschlossen, darf die Berufsbezeichnung „Diplomierte medizinische Fachassistentin/Diplomierter medizinischer Fachassistent (MFA)“ geführt werden.
Diese sind auch zur Ablegung der Berufsreifeprüfung zugelassen. Der Abschluss der medizinischen Fachassistenz mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3.000 Unterrichtseinheiten ersetzt die Fachbereichsprüfung bei der Berufsreifeprüfung.
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) umfasst 4.600 Stunden und darf an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Aufnahme ist unter anderem der positive Abschluss der 10. Schulstufe. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Operationsassistent:innen können nach einem Auswahlverfahren in das 2. Ausbildungsjahr der Operationstechnischen Assistenz aufgenommen werden.
HINWEIS
In OÖ beginnt im Dezember 2022 die erste OTA-Ausbildung am Krankenhaus Braunau, in anderen Einrichtungen startet die Ausbildung im Frühjahr 2023.
Nach positivem Abschluss der Ausbildung darf die Berufsbezeichnung „Diplomierte Operationstechnische Assistentin/Diplomierter Operationstechnischer Assistent (OTA)“ geführt werden. Um zur Berufsausübung befugt zu sein, müssen sich Operationstechnische Assistent:innen vor der Berufsaufnahme im Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.
Operationstechnische Assistent:innen sind zur Ablegung der Berufsreifeprüfung berechtigt.
Die Ausbildungen werden in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend angeboten und dauern 1 bis 3 Jahre. Nicht jede Ausbildungsstätte bietet alle MAB-Aufbaumodule an, manche nur Lehrgänge, andere werden als Schule für medizinische Assistenzberufe geführt.
Klinikum Wels-Grieskirchen
(nur Operationstechnischer Assistent/Operationstechnische Assistentin)
Die Ausbildungen in den Krankenhäusern sind für die Teilnehmer:innen kostenlos. Für den Lebensunterhalt und eventueller Kursbeiträge können, bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen, Förderungen in Anspruch genommen werden. Teilweise auch kombiniert mit:
Etwaige Ansprüche auf Taschengeld klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Ausbildungsstätte.
Personen, die im Ausland eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | Amt der Oö. Landesregierung |
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