Medizinische Assistenz­berufe

Beschäftigte in medizinischen Assistenzberufen arbeiten eng mit anderen Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich zusammen und unterstützen nach ärztlicher Anordnung die Arbeit mit beziehungsweise an Patient:innen.

Die medizinischen Assistenzberufe umfassen folgende 9 Ausbildungen gemäß dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG):

  • Desinfektionsassistenz
  • Gipsassistenz
  • Laborassistenz
  • Obduktionsassistenz
  • Operationsassistenz
  • Operationstechnische Assistenz
  • Ordinationsassistenz
  • Röntgenassistenz
  • Medizinische Fachassistenz

Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen der einzelnen medizinischen Assistenzberufen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Voraus­setzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung; für Ausbildung Operationstechnische Assistenz: 10. Schulstufe oder Abschluss Ausbildung Operationsassistenz
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Unbescholtenheit sowie körperliche und geistige Eignung
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Personen ohne berufliche Erstausbildung (etwa mit Lehre oder Fachschule) dürfen nur die Ausbildung zur

  • medizinisches Fachassistenz absolvieren, oder
  • die Ausbildung Ordinationsassistenz im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses bei einer Ärztin/einem Arzt oder Ambulatorium beginnen.

Aus­bildung

Die Ausbildung für einen medizinischen Assistenzberuf setzt sich aus 2 Teilen zusammen, beinhaltet theoretische und praktische Anteile und wird an Schulen für medizinische Assistenzberufe oder in Form von Lehrgängen angeboten.

  • Basismodul (120 Stunden)
    Kann auch an berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen angeboten werden. Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz beinhaltet die Themen des Basismoduls.

  • Aufbaumodul
MAB-Aufbau­modul im Fach­bereich Mindest-
Ausbildungs­dauer
Desinfektions-Assistenz 650 Stunden
Gips-Assistenz 650 Stunden
Labor-Assistenz 1.300 Stunden
Obduktions-Assistenz 650 Stunden
Operations-Assistenz 1.100 Stunden
Ordinations-Assistenz 650 Stunden
Röntgen-Assistenz 1.300 Stunden

Nach Abschluss eines MAB-Aufbaumoduls können weitere Aufbaumodule absolviert werden.

Medizinische Fach­assistenz

Die Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz umfasst mindestens 2.500 Stunden und ist an einer Schule für medizinische Assistenzberufe zu absolvieren. Folgende Ausbildungskombinationen sind möglich:

  • entweder das Basismodul und mindestens 3 MAB-Aufbaumodule, oder
  • Abschluss Pflegeassistenz-Ausbildung und 1 MAB-Aufbaumodul, oder
  • Abschluss Ausbildung Medizinischer Masseur/Medizinische Masseurin und ein MAB-Aufbaumodul.

Werden das Modul Fachbereichsarbeit und die kommissionelle Diplomprüfung positiv abgeschlossen, darf die Berufsbezeichnung „Diplomierte medizinische Fachassistentin/Diplomierter medizinischer Fachassistent (MFA)“ geführt werden.

Diese sind auch zur Ablegung der Berufsreifeprüfung zugelassen. Der Abschluss der medizinischen Fachassistenz mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3.000 Unterrichtseinheiten ersetzt die Fachbereichsprüfung bei der Berufsreifeprüfung.

Operations­technische Assistenz

Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) umfasst 4.600 Stunden und darf an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme ist unter anderem der positive Abschluss der 10. Schulstufe. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Operationsassistent:innen können nach einem Auswahlverfahren in das 2. Ausbildungsjahr der Operationstechnischen Assistenz aufgenommen werden.

HINWEIS

In OÖ beginnt im Dezember 2022 die erste OTA-Ausbildung am Krankenhaus Braunau, in anderen Einrichtungen startet die Ausbildung im Frühjahr 2023.

Nach positivem Abschluss der Ausbildung darf die Berufsbezeichnung „Diplomierte Operationstechnische Assistentin/Diplomierter Operationstechnischer Assistent (OTA)“ geführt werden. Um zur Berufsausübung befugt zu sein, müssen sich Operationstechnische Assistent:innen vor der Berufsaufnahme im Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.
Operationstechnische Assistent:innen sind zur Ablegung der Berufsreifeprüfung berechtigt.

Ausbildungs­stätten für medizinische Assistenz­berufe in OÖ

Die Ausbildungen werden in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend angeboten und dauern 1 bis 3 Jahre. Nicht jede Ausbildungsstätte bietet alle MAB-Aufbaumodule an, manche nur Lehrgänge, andere werden als Schule für medizinische Assistenzberufe geführt.

Finanzielles - Förderungen

Die Ausbildungen in den Krankenhäusern sind für die Teilnehmer:innen kostenlos. Für den Lebensunterhalt und eventueller Kursbeiträge können, bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen, Förderungen in Anspruch genommen werden. Teilweise auch kombiniert mit:

Etwaige Ansprüche auf Taschengeld klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Ausbildungsstätte.

Berufs­anerkennung und Nostrifikation ausländischer Aus­bildungen

Personen, die im Ausland eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.

Personengruppe   Ansprechpartner
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder
EWR-Staat oder in der Schweiz

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

 
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit
in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz  

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
TEL: +43 1 71100 644686

 
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
noch keine Anerkennung in einem EU

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
TEL: +43 732 7720 14252

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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