Vorschule

Die Vorschule soll den Kindern, die bei der Schuleinschreibung als nicht schulreif eingeschätzt worden sind, den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule erleichtern. In der Vorschule werden die Kinder spielerisch auf die 1. Schulstufe vorbereitet und haben so mehr Zeit für ihre individuelle Entfaltung. Das geschieht entweder in eigenen Vorschulklassen oder innerhalb einer 1. Klasse Volkschule, in der die Kinder als Vorschulkinder nach dem Vorschullehrplan unterrichtet werden.

Die Absolvierung des Vorschuljahres ist im Falle mangelnder Schulreife verpflichtend und wird für die Erfüllung der Schulpflicht als 9. Schuljahr angerechnet, wenn das 8. Schuljahr (z.B. NMS oder AHS) erfolgreich abgeschlossen wird.

In Schulen mit einer „flexiblen Schuleingangsphase“ gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Kinder haben entweder 2 Jahre Zeit, um den Unterrichtsstoff der 1. Schulstufe zu erlernen oder
  2. sie haben 3 Jahre Zeit, um den Unterrichtsstoff der 1. und 2. Klasse Volksschule zu erlernen.


Es kann, je nach Lernsituation der Schülerin/des Schülers, zwischen der nächsthöheren oder nächstniederen Schulstufe gewechselt werden. Auf diese Art können sich die Kinder ohne Leistungsdruck an die schulischen Anforderungen gewöhnen, damit dann der Start ins Schulleben leichter fällt.

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