Pflegeassistenz
Die Pflegeassistenz hat 2016 die Pflegehilfe abgelöst. Die Ausbildung wurde erweitert und ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt.
Aufgabenbereiche des Berufs
Pflegeassistent:innen (PA) unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Ärzt:innen im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil-)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Aufgabenbereiche, nach Anordnung und unter Aufsicht:
- Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen
- Im Handeln in Notfällen
- Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
Ausbildung für Jugendliche
Bei den zuletzt geschaffenen Pflegeausbildungen für Jugendliche ist zu beachten, dass bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres medizinisch-pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden dürfen.
Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zur Ausbildung während der Nachtzeit herangezogen werden, aber nicht in 2 aufeinanderfolgenden Nächten.
Bundesfachschule für Sozialberufe
Für Schüler:innen, die nach der 8. Schulstufe die 3-jährige Bundesfachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung an der HLW (Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsberufe) Bad Ischl absolvieren, verkürzt sich eine anschließende Ausbildung zur Pflegeassistenz beziehungsweise Pflegefachassistenz.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann Schul- und/oder Heimbeihilfe beantragt werden.
Lehre Pflegeassistenz
Seit September 2023 gibt es den Lehrberuf Pflegeassistenz mit einer Lehrzeit von 3 Jahren als Ausbildungsversuch.
Nach Absolvierung der Schulpflicht und Start der Lehrausbildung, erfolgt die praktische Ausbildung in berechtigten Lehrbetrieben, zum Beispiel Einrichtungen der Langzeit- oder Akutpflege. Die theoretische Ausbildung wird in der Berufsschule absolviert. Weitere Informationen zum Berufsbild und der Prüfungsordnung sind im LehrberufsABC abrufbar.
HINWEIS
Personen in der beruflichen Erstausbildung sind nicht zur einjährigen Pflegeassistenz-Ausbildung zugelassen. In Oberösterreich können Jugendliche ab 15 Jahren die Ausbildung Pflegestarter:in, oder ab 16 Jahren die Ausbildung Junge Pflege absolvieren. Diese beinhalten einen Abschluss der Pflegeassistenz und, je nach Ausbildung, den Abschluss Pflegefachassistenz, Fachsozialbetreuung Altenarbeit oder medizinische Assistenzberufe. Ab 16 können auch Vorbereitungskurse für Sozialbetreuungsberufe begonnen werden.Ausbildung für Erwachsene
Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Als Vollzeitausbildung dauert diese 1 Jahr, in einer (berufsbegleitenden) Teilzeitvariante entsprechend länger. Die Ausbildung kann auch mit anderen Ausbildungen kombiniert werden, zum Beispiel Medizinische Fachassistenz.
Ausbildungsvoraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Abschluss der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung (Ausnahmen möglich)
- Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
- Entsprechende Deutschkenntnisse (Niveau B2)
- Aufnahmeverfahren und Aufnahmegespräch
Ausbildungsstätten in Oberösterreich
Die Ausbildungen werden an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder in Pflegeassistenzlehrgängen angeboten:
- Oberösterreichische Gesundheitsholding:
- Kepleruniversitätsklinikum, Neuromed Campus
- Klinikum Bad Ischl, Freistadt, Gmunden, Kirchdorf, Rohrbach, Schärding, Steyr
- Klinikum Wels-Grieskirchen
- TAU Kolleg am Krankenhaus St. Josef, Braunau
- Vinzentinum Barmherzige Schwestern, Ried im Innkreis
Darüber hinaus kann die PA-Ausbildung an folgenden Bildungseinrichtungen im Rahmen der Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Diplomsozialbetreuung Familienarbeit absolviert werden:
- Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich
- Berufsförderungsinstitut OÖ (BFI OÖ)
- Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas: Linz, Ebensee
- Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks: Gallneukirchen, Mauerkirchen, Ried im Innkreis, Wels
- Schule für Sozialbetreuungsberufe Steyr
Kosten und Förderungen
Die Ausbildung ist kostenlos. Die Auszubildenden sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Für die Ausbildung am BFI OÖ trägt das Land OÖ die Ausbildungskosten, wenn die Pflegeassistent:innen anschließend in OÖ in der Langzeitpflege tätig werden. Ansonsten sind die Kosten selbst zu tragen. Kranken-, unfall- und pensionsversichert sind Teilnehmer:innen, die eine Förderung vom AMS erhalten. Taschengeldbezieher:innen sind über das BFI OÖ unfallversichert.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich:
- Familienbeihilfe
- OÖ. Pflegestipendium
- AMS Pflegestipendium
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Bildungskosten abschreiben
- AMS Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Abschluss und Berufsausübung
Nach einer kommissionellen Abschlussprüfung erhalten die Pflegeassistent:innen ein Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs und Führung der Berufsbezeichnung Pflegeassistent:in (PA) berechtigt. Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sind PA der Stufe IV zugeordnet.
Vor Berufsantritt müssen sich PA im Gesundheitsberuferegister registrieren lassen. Diese Berufsberechtigung ist alle 5 Jahre nach Registrierung zu verlängern.
PA können im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Ärzt:innen, Primärversorgungszentren, sowie bei mobilen Einrichtungen tätig sein.
HINWEIS
Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung vor 2016 absolviert haben, sind zur Ausübung der Pflegeassistenz berechtigt.
Eine Aufschulung für Pflegehelfer:innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aus Sicht der Arbeiterkammer aber empfehlenswert. Sie gibt Sicherheit in Bezug auf das erweiterte Tätigkeitsfeld und bringt eventuell Vorteile beim Wechsel des Arbeitgebers.
Das BFI OÖ bietet Kurse zur „Kompetenzerweiterung für Pflegehelfer:innen“ (30 Einheiten) an.
Fortbildungspflicht, Weiterbildungen
Pflegeassistent:innen sind gesetzlich verpflichtet, 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinn des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Darüber hinaus sind PA berechtigt, Weiterbildungen zur Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten, zu absolvieren. Diese sind in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung angeführt und dauern mindestens 4 Wochen.
Weiterentwicklung
PA können in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Diplomsozialbetreuung Familienarbeit einsteigen. Neben dem Einstieg in das 2. Jahr der Pflegefachassistenz-Ausbildung, ist auch der Abschluss Medizinische Fachassistenz möglich.
HINWEIS
Letztmalige Möglichkeiten der verkürzten Ausbildung zur/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen (PA) und Pflegefachassistent:innen (PFA):
- TAU-Kolleg am Krankenhaus St. Josef, Braunau
(PA: September 2024; PFA: Juli 2025)
Die verkürzte Ausbildung zur DGKP kann durch das AMS-Pflegestipendium gefördert werden.
Ausländische Berufsqualifikationen
Personen, die im Ausland eine PA-Ausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen beziehungsweise nostrifizieren lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Berufsanerkennung: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1030 Wien TEL: +43 1 71100 0 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Berufsanerkennung: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1030 Wien TEL: +43 1 71100 0 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Nostrifikation: Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Bahnhofplatz 1 4021 Linz TEL: +43 732 7720 14201 |
Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST), migrare Linz, bietet umfangreiche Beratungen und Informationen zur Anerkennung von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Drittstaaten an.
Die Berufsanerkennung und die Nostrifikation sind kostenpflichtig. Sind aufgrund eines Bescheids zusätzliche Kompetenzen in Form von Prüfungen oder Praktika zu erwerben, bietet das BFI OÖ dazu Kurse an. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann das OÖ. Pflegestipendium bezogen werden.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) kann Kosten der Anerkennung mit einer finanziellen Förderung unterstützen. Weiters werden kostenlose Online-Fachkurse „Deutsch lernen für die Pflege“ angeboten.
Vorbereitungskurse im Projekt "migrants care" unterstützen bei der Verbesserung der Deutschkenntnisse und informieren über die Ausbildungsmöglichkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich.
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