Pflege­assistenz

Die Pflegeassistenz hat 2016 die Pflegehilfe abgelöst. Die Ausbildung wurde erweitert und ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt.

Aufgaben­bereiche des Berufs

Pflegeassistent:innen (PA) unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Ärzt:innen im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil-)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.

Aufgabenbereiche, nach Anordnung und unter Aufsicht:

  • Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen
  • Im Handeln in Notfällen
  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie

Aus­bildung für Jugendliche

Bei den zuletzt geschaffenen Pflegeausbildungen für Jugendliche ist zu beachten, dass bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres medizinisch-pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden dürfen. 

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zur Ausbildung während der Nachtzeit herangezogen werden, aber nicht in 2 aufeinanderfolgenden Nächten.

Bundes­fach­schule für Sozial­berufe

Für Schüler:innen, die nach der 8. Schulstufe die 3-jährige Bundesfachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung an der HLW (Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsberufe) Bad Ischl absolvieren, verkürzt sich eine anschließende Ausbildung zur Pflegeassistenz beziehungsweise Pflegefachassistenz.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann Schul- und/oder Heimbeihilfe beantragt werden.

Lehre Pflege­assistenz

Seit September 2023 gibt es den Lehrberuf Pflegeassistenz mit einer Lehrzeit von 3 Jahren als Ausbildungsversuch.
Nach Absolvierung der Schulpflicht und Start der Lehrausbildung, erfolgt die praktische Ausbildung in berechtigten Lehrbetrieben, zum Beispiel Einrichtungen der Langzeit- oder Akutpflege. Die theoretische Ausbildung wird in der Berufsschule absolviert. Weitere Informationen zum Berufsbild und der Prüfungsordnung sind im LehrberufsABC abrufbar.

HINWEIS

Personen in der beruflichen Erstausbildung sind nicht zur einjährigen Pflegeassistenz-Ausbildung zugelassen. In Oberösterreich können Jugendliche ab 15 Jahren die Ausbildung Pflegestarter:in, oder ab 16 Jahren die Ausbildung Junge Pflege absolvieren. Diese beinhalten einen Abschluss der Pflegeassistenz und, je nach Ausbildung, den Abschluss Pflegefachassistenz, Fachsozialbetreuung Altenarbeit oder medizinische Assistenzberufe. Ab 16 können auch Vorbereitungskurse für Sozialbetreuungsberufe begonnen werden. 

Aus­bildung für Erwachsene

Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Als Vollzeitausbildung dauert diese 1 Jahr, in einer (berufsbegleitenden) Teilzeitvariante entsprechend länger. Die Ausbildung kann auch mit anderen Ausbildungen kombiniert werden, zum Beispiel Medizinische Fachassistenz.

Aus­bildungs­voraus­setzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Abschluss der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung (Ausnahmen möglich)
  • Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
  • Entsprechende Deutschkenntnisse (Niveau B2)
  • Aufnahmeverfahren und Aufnahmegespräch

Aus­bildungs­stätten in Ober­österreich

Die Ausbildungen werden an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder in Pflegeassistenzlehrgängen angeboten:

Darüber hinaus kann die PA-Ausbildung an folgenden Bildungseinrichtungen im Rahmen der Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Diplomsozialbetreuung Familienarbeit absolviert werden:

Kosten und Förderungen

Die Ausbildung ist kostenlos. Die Auszubildenden sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Für die Ausbildung am BFI OÖ trägt das Land OÖ die Ausbildungskosten, wenn die Pflegeassistent:innen anschließend in OÖ in der Langzeitpflege tätig werden. Ansonsten sind die Kosten selbst zu tragen. Kranken-, unfall- und pensionsversichert sind Teilnehmer:innen, die eine Förderung vom AMS erhalten. Taschengeldbezieher:innen sind über das BFI OÖ unfallversichert.

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden, teilweise sind auch Kombinationen möglich:

Ab­schluss und Berufs­aus­übung

Nach einer kommissionellen Abschlussprüfung erhalten die Pflegeassistent:innen ein Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs und Führung der Berufsbezeichnung Pflegeassistent:in (PA) berechtigt. Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sind PA der Stufe IV zugeordnet.

Vor Berufsantritt müssen sich PA im Gesundheitsberuferegister registrieren lassen. Diese Berufsberechtigung ist alle 5 Jahre nach Registrierung zu verlängern.

PA können im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Ärzt:innen, Primärversorgungszentren, sowie bei mobilen Einrichtungen tätig sein.

HINWEIS

Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung vor 2016 absolviert haben, sind zur Ausübung der Pflegeassistenz berechtigt. 
Eine Aufschulung für Pflegehelfer:innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aus Sicht der Arbeiterkammer aber empfehlenswert. Sie gibt Sicherheit in Bezug auf das erweiterte Tätigkeitsfeld und bringt eventuell Vorteile beim Wechsel des Arbeitgebers. 

Das BFI OÖ bietet Kurse zur „Kompetenzerweiterung für Pflegehelfer:innen“ (30 Einheiten) an.

Fort­bildungs­pflicht, Weiter­bildungen

Pflegeassistent:innen sind gesetzlich verpflichtet, 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinn des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.

Darüber hinaus sind PA berechtigt, Weiterbildungen zur Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten, zu absolvieren. Diese sind in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung angeführt und dauern mindestens 4 Wochen.

Weiter­ent­wicklung

PA können in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung Fachsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Diplomsozialbetreuung Familienarbeit einsteigen. Neben dem Einstieg in das 2. Jahr der Pflegefachassistenz-Ausbildung, ist auch der Abschluss Medizinische Fachassistenz möglich.

HINWEIS

Letztmalige Möglichkeiten der verkürzten Ausbildung zur/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) (§ 44 GuKG) für bereits ausgebildete Pflegeassistent:innen (PA) und Pflegefachassistent:innen (PFA):

Aus­ländische Berufs­qualifikationen

Personen, die im Ausland eine PA-Ausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen beziehungsweise nostrifizieren lassen.

Personengruppe Ansprechpartner
Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz Berufsanerkennung:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2
1030 Wien
TEL: +43 1 71100 0
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder
in der Schweiz
Berufsanerkennung:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege
Abteilung VI/A/2
Radetzkystraße 2
1030 Wien
TEL: +43 1 71100 0
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und
noch keine Anerkennung in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
Nostrifikation:
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
TEL: +43 732 7720 14201


Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST), migrare Linz, bietet umfangreiche Beratungen und Informationen zur Anerkennung von Gesundheits- und Krankenpflegeausbildungen aus Drittstaaten an.

Die Berufsanerkennung und die Nostrifikation sind kostenpflichtig. Sind aufgrund eines Bescheids zusätzliche Kompetenzen in Form von Prüfungen oder Praktika zu erwerben, bietet das BFI OÖ dazu Kurse an. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann das OÖ. Pflegestipendium bezogen werden.

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) kann Kosten der Anerkennung mit einer finanziellen Förderung unterstützen. Weiters werden kostenlose Online-Fachkurse „Deutsch lernen für die Pflege“ angeboten. 

Vorbereitungskurse im Projekt "migrants care" unterstützen bei der Verbesserung der Deutschkenntnisse und informieren über die Ausbildungsmöglichkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich.

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