Pflegefachassistenz
Seit September 2016 gibt es die 2-jährige Ausbildung Pflegefachassistenz.
Die Ausbildung Pflegeassistenz hat mit September 2016 die Pflegehilfe-Ausbildung abgelöst. Geregelt ist die neue einjährige Ausbildung durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Pflegeassistenten/-innen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Ärztinnen und Ärzte im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Ihre Aufgaben:
Die Durchführung der Pflegemaßnahmen erfolgt nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen bzw. Ärztinnen und Ärzten. In der mobilen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen erfolgen die Anordnungen schriftlich.
Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder in Pflegeassistenz-Lehrgängen und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 1.600 Stunden. Die Vollzeitausbildung dauert 1 Jahr, die berufsbegleitende Teilzeitvariante entsprechend länger. Nach absolvierter Ausbildung und mündlicher kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten ein Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs berechtigt.
Angehörige der Pflegeassistenzberufe haben innerhalb von jeweils 5 Jahren 40 Stunden Fortbildung zu absolvieren.
Junge Menschen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, können nur in die 2-jährige Ausbildung Pflegefachassistenz aufgenommen werden!
Diese Regelung soll - im Sinne der Betroffenen - eine solide berufliche Basisausbildung und die damit einhergehenden Rechte (wie zum Beispiel Berufsschutz im Fall von Arbeitslosigkeit) sicherstellen. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
Die Ausbildung wird an folgenden Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten:
Darüber hinaus kann die Pflegeassistenz-Ausbildung auch an folgenden Schulen und Bildungseinrichtungen in Kombination mit einer Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer/zur Fach-Sozialbetreuerin Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Familienarbeit absolviert werden:
Die Pflegeassistenz-Ausbildung bei der OÖ. Gesundheitsholding ist kostenlos. Die Auszubildenden sind kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten ein monatliches Taschengeld.
Die Ausbildungen zur Fach-Sozialbetreuerin / zum Fach-Sozialbetreuer - die die Pflegeassistenz beinhalten - sind an der Altenbetreuungsschule, am Berufsförderungsinstitut und an der SOB Steyr kostenlos; bei den Schulen von Caritas und Diakonie kann Schulgeld anfallen. Taschengeld sowie Kranken- und Pensionsversicherungsschutz gibt es bei diesen 5 Anbietern nicht.
Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung nach den vor der Gesetzesnovelle 2016 geltenden Bestimmungen absolviert haben, sind zur Ausübung der Pflegeassistenz berechtigt.
Eine Aufschulung für Pflegehelfer/-innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aus Sicht der Arbeiterkammer aber empfehlenswert. Sie gibt Sicherheit in Bezug auf das erweiterte Tätigkeitsfeld und bringt eventuell Vorteile beim Wechsel der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers.
Aufschulungsanbieter ist etwa das Berufsförderungsinstitut OÖ mit dem Kurs „Kompetenzerweiterung für Pflegehelfer/-innen“ (24 Einheiten).
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist künftig die Registrierung von Pflegeassistenten/-innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"
Personen, die im Ausland eine Pflegeassistenzausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2,1031 Wien TEL: +43 1 71100 644686 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Gesundheit Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2, 1031 Wien TEL: +43 1 71100 644686 |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Bahnhofplatz 1, 4021 Linz TEL: +43 732 7720 14252 |
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