Pflegefachassistenz
Seit September 2016 gibt es die 2-jährige Ausbildung Pflegefachassistenz.
Die Pflegeassistenz hat 2016 die Pflegehilfe abgelöst. Die Ausbildung wurde erweitert und ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt.
HINWEIS
Neu seit September 2023 ist der Lehrberuf Pflegeassistenz. Dabei handelt es sich um einen Ausbildungsversuch, der in den Pilotregionen Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg durchgeführt wird.
Informationen zu dieser 3-jährigen Lehrausbildung gibt es im Lehrberufs-ABC.
Im Folgenden Informationen zur kürzeren einjährigen schulischen beziehungsweise lehrgangsmäßigen Ausbildung für Personen mit einem Mindestalter von 17 Jahren.
Pflegeassistent:innen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Ärztinnen und Ärzte im Pflegeprozess. Sie arbeiten in der mobilen, ambulanten und (teil)stationären Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Ihre Aufgaben:
Die Durchführung der Pflegemaßnahmen erfolgt nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege:innen beziehungsweise Ärztinnen und Ärzten. In der mobilen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen erfolgen die Anordnungen schriftlich.
TIPP
Eine genaue Darstellung des Kompetenzbereichs von Pflegeassistent:innen finden Sie im AK Pocketguide.Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder in Pflegeassistenz-Lehrgängen und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 1.600 Stunden. Die Vollzeitausbildung dauert 1 Jahr, die berufsbegleitende Teilzeitvariante entsprechend länger. Nach absolvierter Ausbildung und mündlicher kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Pflegeassistent:innen ein Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs berechtigt.
Angehörige der Pflegeassistenzberufe haben innerhalb von jeweils 5 Jahren 40 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Die AK bietet Online-Fortbildungen an, die im Sinne des geltenden Berufsrechts angerechnet werden.
Beachten Sie
Junge Menschen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, können nur in die zweijährige Ausbildung Pflegefachassistenz oder in die 3-jährige Lehrausbildung aufgenommen werden!
Diese Regelung soll - im Sinne der Betroffenen - eine solide berufliche Basisausbildung und die damit einhergehenden Rechte (wie zum Beispiel Berufsschutz im Fall von Arbeitslosigkeit) sicherstellen. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
Die Ausbildung wird an folgenden Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege angeboten:
Darüber hinaus kann die Pflegeassistenz-Ausbildung an folgenden Bildungseinrichtungen im Rahmen der Ausbildung Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Familienarbeit absolviert werden:
Die meisten der angeführten Ausbildungen sind kostenlos. Fällt Schulgeld an, kann in der Regel das Bildungskonto des Landes OÖ genutzt werden.
Das Vorliegen einer Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung während der Ausbildung ist im Einzelfall abzuklären!
Personen, die eine Pflegehilfe-Ausbildung nach den vor der Gesetzesnovelle 2016 geltenden Bestimmungen absolviert haben, sind zur Ausübung der Pflegeassistenz berechtigt.
Eine Aufschulung für Pflegehelfer:innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aus Sicht der Arbeiterkammer aber empfehlenswert. Sie gibt Sicherheit in Bezug auf das erweiterte Tätigkeitsfeld und bringt eventuell Vorteile beim Wechsel des Arbeitgebers.
Aufschulungsanbieter ist etwa das Berufsförderungsinstitut OÖ mit dem Kurs „Kompetenzerweiterung für Pflegehelfer/-innen“ (30 Einheiten).
Eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Registrierung von Pflegeassistent:innen im Gesundheitsberuferegister.
>> Alles zum Thema "Registrierung Gesundheitsberufe"
Personen, die im Ausland eine Pflegeassistenzausbildung absolviert haben und in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre Zeugnisse anerkennen lassen.
Personengruppe | Ansprechpartner |
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Ausbildungsabschluss in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1030 Wien |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und Berufsberechtigung sowie 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege Abteilung VI/A/2 Radetzkystraße 2 1030 Wien |
Ausbildungsabschluss in einem Drittland und noch keine Anerkennung in einem EU | Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gesundheit Bahnhofplatz 1 4021 Linz TEL: +43 732 7720 14252 |
Eine weitere Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen: AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, migrare Linz
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