AK-Bildungs­bonus: 150 Euro für Aus- und Weiter­bildung

Die Arbeiterkammer fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder mit dem AK-Bildungsbonus in Höhe von 150 Euro.

Voraus­setzungen für den Bildungs­bonus

  • Besuch eines Kurses aus dem AK-Bildungsprogramm.
    (Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI und Volkshochschulen in OÖ mit dem AK-Logo gekennzeichnet.)
    NEU: Ab 1. Juli 2023 werden auch Weiterbildungen bei FAB Organos gefördert.
  • Kurskosten werden privat bezahlt
  • Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich
  • Erfolgreicher Abschluss des besuchten Kurses. Das bedeutet, Sie müssen mindestens drei Viertel des Kurses anwesend sein.

Gültig­keits­dauer

Gefördert werden jene Kurse, deren Kursbeginn innerhalb der unten angeführten Förderperiode der jeweiligen Bildungseinrichtung liegen.

Einzureichen ist der AKOÖ-Bildungsbonus im Regelfall innerhalb der geltenden Förderperiode. Über diesen Zeitraum hinausgehende Kurse werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums individuell abgerechnet.
Bildungs-
einrichtung
Bildungsbonus-Förderperiode
2023/2024 
BFI01.07.2023
bis 30.06.2024
FAB Organos 01.07.2023
bis 30.06.2024
WIFI01.08.2023
bis 31.07.2024
Volkshochschule Oberösterreich 
und Linz, Wels
01.07.2023
bis 30.06.2024


Darauf sollten Sie achten

  • Eventuelle Restguthaben verfallen nach der Einreichfrist!

  • Sollten die 150 Euro bereits ausgeschöpft beziehungsweise die erforderliche Anwesenheit von drei Viertel nicht erfüllt sein, erfolgt keine Verständigung durch die AK Oberösterreich.

  • Auf eine Förderung im Rahmen des AK-Bildungsbonus besteht kein Rechtsanspruch. 

Wie er­halten Sie den Bildungs­bonus?

  • Sie erhalten mit der Kurseinladung Ihrer Bildungseinrichtung einen Link. Dieser führt Sie zum AK-Bildungsbonus-Antragsformular, in das Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Damit wird Ihr Antrag nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses (mindestens drei Viertel Anwesenheit, Privatzahler) automatisch an die AK zur Verrechnung weitergeleitet. 

  • Bildungsbonus für die Förderperiode 2023/2024 (0,2 MB)

So viel Geld er­halten Sie

Es werden 40 Prozent des Kurspreises (maximal 150 Euro pro Förderperiode) auf Ihr Konto überwiesen.

TIPP

Eventuelle verbleibende Rest­guthaben können in der geltenden Förderperiode noch verwendet werden.

Zu­sätzliche Förderungen

Mit der AK-Leistungskarte erhalten Mitglieder der AK Oberösterreich bei BFI OÖ, VHS Linz, VHS OÖ und FAB Organos zusätzlich zum AK-Bildungsbonus den AK-Leistungskarten-Rabatt bei allen Kursen (10 Prozent, bis maximal 90 Euro).

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für AK-Mitglieder, die ausgewählte Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich machen. Sie erhalten dafür 20 Prozent Ermäßigung bis maximal 180 Euro zusätzlich zum AK-Bildungsbonus. Für das Nachholen von Berufsabschlüssen erhalten AK-Mitglieder am BFI Oberösterreich zusätzlich 25 Prozent Ermäßigung bis maximal 230 Euro, ebenfalls zusätzlich zum AK-Bildungsbonus.

Die Kurse von der AK sind meist auch im Rahmen des oö. Bildungskontos förderbar. Hier können oö. Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich nach erfolgreichem Abschluss einer berufsbezogenen Weiterbildung nochmals zwischen 30 und 60 Prozent der tatsächlich angefallenen Kurskosten sparen.

Auskünfte zum Bildungskonto erteilt das
Amt der oö. Landesregierung
Telefon +43 732 7720 14900
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

Kurs­information und An­meldung

  • unter den Hotlines der jeweiligen Bildungseinrichtung oder
  • direkt auf unserer Kursdatenbank

HINWEIS

Sie finden Ihren Link zum Bildungs­bonus nicht mehr? - Kein Problem! Hier geht's zum Formular.

AK Bildungsberatung

Infos und persönliche Beratung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten für Ihren Bildungswunsch sowie zu bildungsbezogenen Auszeitmodellen wie Bildungskarenz, Fachkräftestipendium, Pflegestipendium, staatliche Studienbeihilfe und Co erhalten Sie in der AK Bildungsberatung.

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Kontakt

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AK-Bildungsbonus Auskunft
TEL: +43 50 6906 2633
E-MAIL: bildungsbonus@akooe.at

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