Berufs­reife­prüfung

Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, akkreditierten Privatuniversitäten und Kollegs in Österreich. Sie umfasst 4 Teilprüfungen:

  1. Deutsch
  2. Mathematik
  3. eine lebende Fremdsprache 
  4. einen berufsbezogenen Fachbereich

Wer kann die Berufsreife­prüfung absolvieren?

Absolventen/-innen folgender Ausbildungen beziehungsweise Prüfungen können zur BRP antreten:

  • einer Lehrabschlussprüfung
  • einer mindestens 3-jährigen mittleren Schule (zum Beispiel HAS, Fachschule)
  • mit positivem Abschluss der 3. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule (zum Beispiel HAK, HLW, HTL) oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer/-innen- und Erzieher/-innenbildung (zum Beispiel Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik oder Sozialpädagogik) und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige der unter vorigem Punkt genannten Schularten (zum Beispiel HTL für Berufstätige) und die bereits mindestens 3 Jahre beruflich tätig waren
  • mit positivem Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten 4 Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
  • mit erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  • einer mindestens 3-jährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • einer mindestens 30 Monate dauernden Ausbildung der Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
  • einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder operationstechnischen Assistenz gemäß Medizinischem Assistenzberufe-Gesetz
  • mit erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur

  • mit erfolgreichem Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • mit erfolgreichem Abschluss eines mindestens 3-jährigem künstlerischen Studiums an einer Universität oder akkreditierten Privatuniversität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war

  • der Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994
  • der Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994
  • der Facharbeiter/-innenprüfung gemäß § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • der Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes

  • einer Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes beziehungsweise gemäß § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes, mit mindestens 3-jähriger Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr

Bereits vor Abschluss der oben genannten Prüfungen/Ausbildungen kann mit der Vorbereitung auf die BRP begonnen und zu 3 BRP-Teilprüfungen angetreten werden.
Bei der letzten Teilprüfung muss das 19. Lebensjahr vollendet sein.

Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die mit oben genannten österreichischen Ausbildungen nostrifiziert sind, können zur BRP antreten. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol bestehen Übereinkommen der gegenseitig als gleichwertig anerkannten Lehrabschlüsse.

Lehrlinge

Für Lehrlinge ist seit September 2008 im Modell „Lehre mit Matura“ der Besuch von Vorbereitungslehrgängen kostenlos. Die Kosten übernimmt der Bund.

Teil­prüfungen, Ent­fall, Wieder­holung

Teilprüfungen

Die BRP umfasst 4 Teilprüfungen, die Reihenfolge ist frei wählbar. Mindestens eine der 4 Teilprüfungen muss an der Schule abgelegt werden, die die Zulassung erteilt. Die anderen können nur nach Besuch der anerkannten Lehrgänge an Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, zum Beispiel BFI, VHS Linz, WIFI abgelegt werden. Das Prüfungsniveau richtet sich nach den Lehrplänen der berufsbildenden höheren Schulen.

Für jede Prüfung ist eine fristgerechte Anmeldung mit dem entsprechenden Formular und der Bezahlung der Prüfungsgebühren notwendig.

Bei der Benotung wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue Problemstellungen großer Wert gelegt.

Die BRP wird als standardisierte Reifeprüfung geführt. Auf der Website www.srdp.at des Bundesministeriums finden sich Prüfungstermine, frühere Prüfaufgaben sowie Übungsmaterialien.

  1. Fachbereich
    Der Fachbereich ist nicht frei wählbar sondern richtet sich nach der Ausbildung beziehungsweise dem Berufsfeld der aktuellen beruflichen Tätigkeit. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) wurden Fachbereiche mit einheitlichen Lehrplänen für Vorbereitungskurse definiert.

    2 Beispiele: Ist jemand nach der Fachschule für Maschinenbau weiter in der Maschinenfertigung tätig, so trifft der Fachbereich Maschinenbau zu. Jemand anderer hat eine Bürokaufmann-/Bürokauffrau-Lehre absolviert und ist schon länger als 3 Jahre im Medienbereich tätig, so bietet sich der Fachbereich Medieninformatik an (Bestätigung durch Arbeitgeber) an.

    Wird die Teilprüfung im Fachbereich an der Zulassungsschule abgelegt, so ist vor Zulassung darauf zu achten, dass diese Schule auch diesen Fachbereich prüft. Die Teilprüfung im Fachbereich umfasst entweder eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld mit einer mündlichen Prüfung oder eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes. Projektarbeiten werden von der Behörde in Oberösterreich kaum zugelassen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei 4-jährigen Lehrberufen die Teilprüfung über den Fachbereich im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden kann. In der Prüfungsordnung der jeweiligen Lehrabschlussprüfung finden Sie dazu Informationen. Melden Sie sich mindestens 4 Monate vorher mit dem Hinweis „Lehrabschlussprüfung und Berufsreifeprüfung“ bei der Lehrabschluss-Prüfungsstelle an.

  2. Deutsch
    5-stündige schriftliche Klausurarbeit im Format der Standardisierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) und eine mündliche Prüfung

  3. Mathematik bzw. Mathematik und angewandte Mathematik
    viereinhalb-stündige schriftliche Klausurarbeit im Format einer SRDP. Falls die schriftliche Mathematik-Prüfung negativ ist, kann man sich zu einer mündlichen Kompensationsprüfung anmelden.

  4. Lebende Fremdsprache
    Nach Wahl: eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit im Format einer SRDP oder eine mündliche Prüfung


Entfall von Teilprüfungen

In einer Verordnung ist geregelt, welche Teilprüfung (Fremdsprache, Fachbereich) entfällt, wenn andere Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. 

Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung in Mathematik 3 und Lebende Fremdsprache 2 werden als Teilprüfung der BRP anerkannt.

Prüfungen, die nach Inhalt und Dauer der BRP entsprechen, sind anzuerkennen, wenn es sich um erfolgreich abgelegte abschließende Prüfungen an einer höheren Schule, Prüfungen im Rahmen des Studiums an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie des Akademie-Studiengesetzes 1999 (zum Beispiel Pädagogische, Berufspädagogische, Religionspädagogische Akademie), an einem Fachhochschul-Studiengang, einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität handelt. Dementsprechende Unterlagen sind der Zulassung beizulegen.

Wiederholung von Teilprüfungen

Wie oft eine Teilprüfung aufgrund einer negativ oder nicht beurteilten Prüfung wiederholt werden kann, ist abhängig, wann der erste Prüfungsantritt war:

Teilprüfung vor dem 31.08.2015
  • höchstens 2-mal wiederholen
    (insgesamt 3 Prüfungsantritte)
  • mindestens 3 Monate Zeit zwischen den Prüfungen
Teilprüfung nach dem 01.09.2015
  • höchstens 3-mal wiederholen
    (insgesamt 4 Prüfungsantritte)
  • mindestens 2 Monate Zeit zwischen den Prüfungen

Zu­lassung, Zu­lassungs- und Prüfungs­schulen, Zeugnis

Bei der BRP handelt es sich um eine Externistenprüfung an einer öffentlichen berufsbildenden höheren Schule (BHS). Um Teilprüfungen ablegen zu können, ist die vorherige Zulassung zur BRP erforderlich.

Das Ansuchen um Zulassung samt Beilagen/Bestätigungen ist bei einer BHS zu stellen, an der eine Prüfung zum jeweiligen Fachbereich möglich ist. Das Formular ist bei den Schulen oder bei einer Erwachsenen-Bildungseinrichtung, die Vorbereitungs-Lehrgänge und Infoabende zur BRP anbieten, erhältlich.

Wenn keine Prüfung im Fachbereich zu absolvieren ist, weil der Fachbereich durch eine andere Prüfung anerkannt ist, kann jede BHS als Zulassungsschule gewählt werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet die/der Vorsitzende der Prüfungskommission der BHS über die Zulassung, den eventuellen Entfall von Teilprüfungen und stellt einen Zulassungsbescheid aus. Nach der Zulassung ist kein Wechsel der Zulassungs- beziehungsweise Prüfungsschule beziehungsweise der Prüfungsform (schriftlich/mündlich in der Teilprüfung Lebende Fremdsprache) mehr möglich.

Vom Zeitpunkt der Zulassung hat man 5 Jahre lang Anspruch auf denselben Lehrplan und dieselben Prüfungsvorschriften für die Teilprüfungen. Für später abgelegte Teilprüfungen gelten die aktuellen Lehrplan- und Prüfungsvorschriften. Abgelegte Teilprüfungen verfallen nicht, es besteht keine Begrenzung, bis wann alle Teilprüfungen der BRP abzulegen sind.

Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Prüfungen und Vorlage der Teilprüfungszeugnisse wird ein BRP-Zeugnis von der Zulassungsschule ausgestellt. Darin werden die Benotungen der Teilprüfungen sowie die Themenstellung des Fachbereichs angeführt.

Vor­bereitung auf die Teil­prüfungen

Neben dem Selbststudium erfolgt zumeist die Vorbereitung in Lehrgängen von Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, die vom Bundesministerium anerkannt sind – zum Beispiel in OÖ BFI, VHS Linz, WIFI, vereinzelt auch in Schulen selbst. Die Vorbereitungs-Lehrgänge beginnen meistens Ende September/Anfang Oktober beziehungsweise Ende Februar/Anfang März. 3 der 4 Teilprüfungen können am Ende der Vorbereitungs-Lehrgänge direkt bei den Erwachsenen-Bildungseinrichtungen abgelegt werden. Seit 1.2.2010 gelten für neu beantragte Lehrgänge die vom Bundesministerium verordneten kompetenzbasierten Lehrpläne.

Die Kosten für alle 4 Vorbereitungs-Lehrgänge zur BRP variieren je nach Bildungseinrichtung zwischen 3.500 Euro und 4.100 Euro (ohne Förderungen). Zusätzlich zu diesen Kosten ist noch mit Prüfungsgebühren für alle Prüfungen mit rund 460 Euro zu rechnen. Für Lehrlinge sind die Vorbereitungs-Lehrgänge im Modell „Lehre mit Matura“ kostenlos. Damit die BRP in einem zeitlich überschaubaren Rahmen abgeschlossen werden kann, werden meist parallel 2 Vorbereitungs-Lehrgänge absolviert.

TIPP

Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, die Vorbereitungs-Lehrgänge durchführen, bieten Info-Abende zur BRP an. Hier erhalten Sie alle Informationen etwa rund um Zulassung, Fachbereich und Lehrgänge.

Förderungen und Zeit für BRP

Für Kursbeiträge der Vorbereitungs-Lehrgänge stehen bei Erfüllung der Voraussetzungen Förderungen durch AK-Leistungskartenermäßigung (10 Prozent pro Kurs bei BFI und VHS Linz, maximal 90 Euro) und Bildungskonto des Landes OÖ zur Verfügung. Hier kann bereits um eine Förderung des Kursbeitrages für die Vorbereitung auf eine Teilprüfung angesucht werden und muss nicht auf die Ablegung der gesamten BRP zugewartet werden. Für die BRP kann kein staatliches Stipendium bezogen werden.

TIPP

Für BRP Basiskurse oder Einstiegskurse beim BFI oder WIFI können Sie den AK-Bildungsbonus von 150 Euro pro Kursjahr verwenden.

Bildungskosten können steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmer/-innen-Veranlagung unter Werbungskosten geltend gemacht werden.

Um Zeit fürs Lernen auf die BRP zu erhalten, bietet sich das Modell der Bildungskarenz an. Der parallele Besuch von 2 Vorbereitungslehrgängen zur BRP erfüllt die in der Bildungskarenz geforderten 20 Wochenstunden an Bildungsaktivitäten.

Wenn aufgrund einer Weiterbildung die Arbeitszeit reduziert wird, kann eine Bildungsteilzeit vereinbart werden. Der Besuch eines BRP-Vorbereitungslehrgangs erfüllt die in der Bildungsteilzeit geforderten 10 Wochenstunden an Weiterbildung.

TIPP

Manche Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg zum Beispiel die BRP absolvieren. Nachfragen kann sich lohnen.

Berechtigungen mit der BRP

  • Universitätszugang
    Absolventen/-innen der BRP erwerben den allgemeinen Universitätszugang in Österreich. Je nach Studium gelten die gleichen Aufnahmebedingungen (zum Beispiel „Latinum“ für Studium der Rechtswissenschaften) und –verfahren (zum Beispiel Eignungstest an Kollegs, Aufnahmegespräch FH) wie beispielsweise für Absolventen/-innen der berufsbildenden höheren Schulen.
    Mit der Ablegung der BRP kann nicht automatisch ein Studium im Ausland begonnen werden, vielfach entspricht die BRP nicht den Zugangsvoraussetzungen, zum Beispiel in Deutschland. Da es keine allgemein gültige Regelung gibt, ist es sinnvoll mit der jeweiligen Universität, Fachhochschule, … im Ausland rechtzeitig direkt Kontakt aufzunehmen. Die Absolvierung eines Auslandsemesters im Rahmen eines in Österreich begonnenen Studiums ist möglich.

  • Eintritt in den Bundes- und Landesdienst
    Absolventen/-innen der BRP können im Bundesdienst wie Absolvent/-innen höherer Schulen „gehobenen“, B-wertigen-Tätigkeiten nachgehen, sofern eine entsprechende Stelle frei ist. Im Landesdienst ist in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, OÖ, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg die BRP der Reifeprüfung an höheren Schulen gleichgestellt und damit als „B-wertig“ anerkannt.

  • Qualifikationsbezeichnung Ingenieurin, Ingenieur
    Mit dem Abschluss einer BRP und einer beruflichen Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (zum Beispiel Werkmeisterschule, bestimmte Meister- beziehungsweise Befähigungsprüfungen), und einer 6-jährigen Praxis in ingenieurmäßigen Arbeitsbereichen (nach Abschluss aller Prüfungen) kann ein Antrag auf ein Zertifizierungsverfahren gestellt werden. Wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und das Fachgespräch positiv absolviert wurde, wird der Titel Ingenieurin/Ingenieur verliehen.

BRP, Studien­berechtigungs­prüfung oder was?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, am zweiten Bildungsweg die Matura beziehungsweise die Hochschulreife zu erlangen. Ob BRP, Studienberechtigungsprüfung, Fachhochschul-Studienbefähigung oder Externistenreifeprüfung: Der Vorteil dieser Bildungswege gegenüber dem Besuch einer Abend-Schule mit anschließender Matura an einer AHS oder BHS ist sicherlich die geringere zeitliche Belastung.

  • Berufsreifeprüfung
    Die BRP berechtigt – wie die Matura – zum Zugang zu allen weiterführenden Ausbildungen. Für alle die noch nicht genau wissen, ob und wenn ja was sie studieren wollen, ist somit die BRP die bessere Wahl. Für den Besuch von Vorbereitungskursen auf die BRP können lediglich Kurskostenförderungen in Anspruch genommen werden.

  • Studienberechtigungsprüfung
    Mit der Studienberechtigungsprüfung wird nur die Zugangsberechtigung für eine bestimmte Ausbildung (Studienrichtung) erworben. Für Personen, die bereits genau wissen, was sie studieren möchten und die Interesse an einem vorübergehenden Ausstieg aus dem Berufsalltag haben, ist möglicherweise die Studienberechtigungsprüfung die beste Wahl. Während der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung kann bereits staatliche Studienbeihilfe beziehungsweise Selbsterhalter/-innenstipendium bezogen werden.

  • Fachhochschul-Studienbefähigung
    Die Fachhochschul-Studienbefähigung ist ein möglicher Zugang zu einem bestimmten FH-Studiengang (nach Erfüllung deren Aufnahmemodalitäten). Mit einer Fachhochschul-Studienbefähigung kann man nicht an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, … studieren. Die FH OÖ bietet kostenpflichtige 2-semestrige Lehrgänge zur Erlangung der FH-Studienbefähigung an, während der bereits Studienbeihilfe beziehungsweise Selbsterhalter-Stipendium bezogen werden kann.

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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