Bildungskarenz
Mit der Bildungskarenz können Beschäftigte ihre Arbeit bis zu 12 Monate für Aus- und Weiterbildungen unterbrechen.
Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, akkreditierten Privatuniversitäten und Kollegs in Österreich. Sie umfasst 4 Teilprüfungen:
Ab 01.04.2017 wird die standardisierte Reifeprüfung (Zentralmatura) auch für die Berufsreifeprüfung eingeführt. Nach Intervention der Arbeiterkammer verfallen bereits abgelegte Teilprüfungen nun doch NICHT.
Absolventen/-innen folgender Ausbildungen beziehungsweise Prüfungen können zur BRP antreten:
Bereits vor Abschluss der oben genannten Prüfungen/Ausbildungen kann mit der Vorbereitung auf die BRP begonnen und zu 3 BRP-Teilprüfungen angetreten werden.
Bei der letzten Teilprüfung muss das 19. Lebensjahr vollendet sein.
Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die mit oben genannten österreichischen Ausbildungen nostrifiziert sind, können zur BRP antreten. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol bestehen Übereinkommen der gegenseitig als gleichwertig anerkannten Lehrabschlüsse.
Für Lehrlinge ist seit September 2008 im Modell „Lehre mit Matura“ der Besuch von Vorbereitungslehrgängen kostenlos. Die Kosten übernimmt der Bund.
Die BRP umfasst 4 Teilprüfungen, die Reihenfolge ist frei wählbar. Mindestens 1 der 4 Teilprüfungen muss an der Schule abgelegt werden, die die Zulassung erteilt. Die anderen können nur nach Besuch der anerkannten Lehrgänge an Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, z.B. BFI, VHS Linz, WIFI,… abgelegt werden. Das Prüfungsniveau richtet sich nach den Lehrplänen der berufsbildenden höheren Schulen. Für jede Prüfung ist eine fristgerechte Anmeldung mit dem entsprechenden Formular und der Bezahlung der Prüfungsgebühren notwendig. Bei der Benotung wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue Problemstellungen großer Wert gelegt.
Seit 01.04.2017 wird die BRP als standardisierte Reifeprüfung geführt. Auf der Website www.srdp.at des Bundesministeriums finden sich Prüfungstermine, frühere Prüfaufgaben sowie Übungsmaterialien.
Für Personen die vor dem 01.04.2017 bereits eine Teilprüfung absolviert und negativ abgeschlossen haben, gelten für die Wiederholung der Prüfung innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung, jene Lehrpläne und Prüfungsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Zulassung anzuwenden waren. Die Wiederholung der Prüfung ist bei jener Prüfungskommission abzulegen, bei welcher die Teilprüfung nicht bestanden wurde.
Erkundigen Sie sich bei der Prüfungskommission ob beziehungsweise wann Prüfungstermine für die Wiederholungsprüfung angeboten werden, zu der man sich anmelden muss.
In einer Verordnung des Bundesministeriums ist geregelt, welche Teilprüfung (Fremdsprache, Fachbereich) entfällt, wenn andere Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung in Mathematik 3 und Lebende Fremdsprache 2 werden als Teilprüfung der BRP anerkannt.
Prüfungen, die nach Inhalt und Dauer der BRP entsprechen, sind anzuerkennen, wenn es sich um erfolgreich abgelegte abschließende Prüfungen an einer höheren Schule, Prüfungen im Rahmen des Studiums an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie des Akademie-Studiengesetzes 1999 (z.B. Pädagogische, Berufspädagogische, Religionspädagogische Akademie, …), an einem Fachhochschul-Studiengang, einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität handelt. Dementsprechende Unterlagen sind der Zulassung beizulegen.
Wie oft eine Teilprüfung aufgrund einer negativ oder nicht beurteilten Prüfung wiederholt werden kann, ist abhängig, wann der erste Prüfungsantritt war:
Teilprüfung vor dem 31.08.2015 |
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Teilprüfung nach dem 01.09.2015 |
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Bei der BRP handelt es sich um eine Externistenprüfung an einer öffentlichen berufsbildenden höheren Schule (BHS).
Um Teilprüfungen ablegen zu können, ist die vorherige Zulassung zur BRP erforderlich. Das Ansuchen um Zulassung samt Beilagen/Bestätigungen ist bei einer BHS zu stellen, an der eine Prüfung zum jeweiligen Fachbereich möglich ist. Das Formular ist bei den Schulen oder bei einer Erwachsenen-Bildungseinrichtung, die Vorbereitungs-Lehrgänge und Infoabende zur BRP anbieten, erhältlich.
Wenn keine Prüfung im Fachbereich zu absolvieren ist, weil der Fachbereich durch eine andere Prüfung anerkannt ist, kann jede BHS als Zulassungsschule gewählt werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet die/der Vorsitzende der Prüfungskommission der BHS über die Zulassung, den eventuellen Entfall von Teilprüfungen und stellt einen Zulassungsbescheid aus. Nach der Zulassung ist kein Wechsel der Zulassungs- bzw. Prüfungsschule bzw. der Prüfungsform (schriftlich/mündlich in der Teilprüfung Lebende Fremdsprache) mehr möglich.
Vom Zeitpunkt der Zulassung hat man 5 Jahre lang Anspruch auf denselben Lehrplan und dieselben Prüfungsvorschriften für die Teilprüfungen. Für später abgelegte Teilprüfungen gelten die aktuellen Lehrplan- und Prüfungsvorschriften. Abgelegte Teilprüfungen verfallen nicht, es besteht keine Begrenzung, bis wann alle Teilprüfungen der BRP abzulegen sind.
Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Prüfungen und Vorlage der Teilprüfungszeugnisse wird ein BRP-Zeugnis von der Zulassungsschule ausgestellt. Darin werden die Benotungen der Teilprüfungen sowie die Themenstellung des Fachbereichs angeführt.
Neben dem Selbststudium erfolgt zumeist die Vorbereitung in Lehrgängen von Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, die vom Bundesministerium anerkannt sind – z.B. in OÖ BFI, VHS Linz, WIFI, vereinzelt auch in Schulen selbst. Die Vorbereitungs-Lehrgänge beginnen meistens Ende September/Anfang Oktober bzw. Ende Februar/Anfang März. 3 der 4 Teilprüfungen können am Ende der Vorbereitungs-Lehrgänge direkt bei den Erwachsenen-Bildungseinrichtungen abgelegt werden. Seit 01.02.2010 gelten für neu beantragte Lehrgänge die vom Bundesministerium verordneten kompetenzbasierten Lehrpläne.
Die Kosten für alle 4 Vorbereitungs-Lehrgänge zur BRP variieren je nach Bildungseinrichtung zwischen 3.500 Euro und 4.100 Euro (ohne Förderungen). Zusätzlich zu diesen Kosten ist noch mit Prüfungsgebühren für alle Prüfungen mit rund 460 Euro zu rechnen. Für Lehrlinge sind die Vorbereitungs-Lehrgänge im Modell „Lehre mit Matura“ kostenlos. Damit die BRP in einem zeitlich überschaubaren Rahmen abgeschlossen werden kann, werden meist parallel zwei Vorbereitungs-Lehrgänge absolviert.
Erwachsenen-Bildungseinrichtungen, die Vorbereitungs-Lehrgänge durchführen, bieten Info-Abende zur BRP an. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um Zulassung, Fachbereich, Lehrgänge, …
Für Kursbeiträge der Vorbereitungs-Lehrgänge stehen bei Erfüllung der Voraussetzungen Förderungen durch AK-Leistungskartenermäßigung (10 % pro Kurs bei BFI und VHS Linz, maximal 90 Euro) und Bildungskonto des Landes OÖ zur Verfügung. Hier kann bereits um eine Förderung des Kursbeitrages für die Vorbereitung auf eine Teilprüfung angesucht werden und muss nicht auf die Ablegung der gesamten BRP zugewartet werden. Für die BRP kann kein staatliches Stipendium bezogen werden.
Für BRP Basiskurse oder Einstiegskurse beim BFI oder WIFI können Sie den AK-Bildungsbonus von 130 Euro pro Kursjahr verwenden.
Bildungskosten können steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmer/-innen-Veranlagung unter Werbungskosten geltend gemacht werden.
Um Zeit fürs Lernen auf die BRP zu erhalten, bietet sich das Modell der Bildungskarenz an. Der parallele Besuch von 2 Vorbereitungslehrgängen zur BRP erfüllt die in der Bildungskarenz geforderten 20 Wochenstunden an Bildungsaktivitäten.
Wenn aufgrund einer Weiterbildung die Arbeitszeit reduziert wird, kann eine Bildungsteilzeit vereinbart werden. Der Besuch eines BRP-Vorbereitungslehrgangs erfüllt die in der Bildungsteilzeit geforderten 10 Wochenstunden an Weiterbildung.
Manche Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg z.B. die BRP absolvieren. Nachfragen kann sich lohnen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, am zweiten Bildungsweg die Matura beziehungsweise die Hochschulreife zu erlangen. Ob BRP, Studienberechtigungsprüfung, Fachhochschul-Studienbefähigung oder Externistenreifeprüfung: Der Vorteil dieser Bildungswege gegenüber dem Besuch einer Abend-Schule mit anschließender Matura an einer AHS oder BHS ist sicherlich die geringere zeitliche Belastung.
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