Lehrabschluss nachholen - auch für Erwachsene

Erwachsene, die einen Lehrabschluss nachholen, entwickeln sich beruflich weiter und werden von der Hilfskraft zur Fachkraft.

Dabei profitieren sie von vielen Vorteilen, die eine Lehrabschlussprüfung mit sich bringt:

  • Zeugnis der Nachweis über berufliche Kompetenzen
  • Höheres Einkommen laut Kollektivvertrag
  • Berufsschutz bei Arbeitslosigkeit und bei Minderung der Arbeitsfähigkeit
  • Basis für Aus- und Weiterbildungen
  • Sichert Arbeitsplatz sichern und erhöht Chancen am Arbeitsmarkt
  • Eine abgeschlossene Ausbildung stärkt das Selbstbewusstsein. 

Youtube Film: AK Podcast - Lehrberuf nachholen

TIPP

Die verschiedenen Wege zur Erlangung eines Lehrabschlusses erläutern wir Ihnen gerne in einem Bildungsberatungsgespräch. Vereinbaren Sie gleich Ihren Beratungstermin!


Lehr­ausbildung für Erwachsene

Auch Erwachsene können eine Lehre absolvieren. Details zur Lehrausbildung finden Sie in den Artikeln die Lehre und Lehrabschlussprüfung. Unter Voraussetzungen kann eine verkürzte Lehrzeit vereinbart werden.

Lehrlinge haben während ihres Lehrverhältnisses Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen. Teilweise beinhalten Kollektivverträge für Erwachsene ein höheres Lehrlingseinkommen. Der Lehrbetrieb kann auch freiwillig ein über dem Lehrlingseinkommen liegendes Hilfskräfteentgelt bezahlen und dafür die Förderung „Lehre für Erwachsene“ bei der Wirtschaftskammer OÖ beantragen.

Vereinbaren Betriebe mit arbeitslosen Erwachsenen ohne Berufsausbildung einen Lehrvertrag, so erhält der Betrieb eine AMS-Förderung. Vor Start der Ausbildung muss der Betrieb den Antrag beim AMS stellen.
Eigene AMS-Förderungen bestehen im Modell Frauen in Handwerk und Technik, um arbeitslose/arbeitsuchende Frauen und Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil auszubilden.

Mit vorhandenem Lehrvertrag und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Lehrlinge im Programm Lehre mit Matura kostenlos die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren.

Lehrabschlussprüfung - ausnahmsweise Zulassung

Unter Umständen ist es möglich, eine Lehrabschlussprüfung abzulegen, ohne vorher die gesamte Ausbildungsdauer absolviert zu haben. Im Artikel ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zur finanziellen Unterstützung.

Anerkennungsverfahren „Du kannst was!“

Sind Erfahrungen und Wissen in einem bestimmten angestrebten Beruf vorhanden, so kann man über das Anerkennungsverfahren „Du kannst was!“ zügig zu einem Lehrabschluss kommen. Die Erstberatung und Anmeldung erfolgt über die AK Bildungsberatung.

An­erkennung von ausländischen Abschlüssen

Für Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, sieht das Berufsausbildungsgesetz die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse vor.

Einige Berufsausbildungen, die in Deutschland, Ungarn oder Südtirol abgeschlossen werden, sind durch Berufsausbildungsabkommen gleichgehalten.

     

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Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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