Kinderbetreuungskosten
Pro Kalenderjahr können 2.300 Euro Kinderbetreuungskosten pro Kind geltend gemacht werden.
Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Veranlagung beantragen oder nicht. Sie haben dafür 5 Jahre Zeit.
Stellen Sie einen Antrag! Meist gibt es Geld zurück. Aber selbst, wenn Sie einen Nachforderungsbescheid vom Finanzamt erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege einer Beschwerde schriftlich zurück. Doch Achtung: Bei einer Pflichtveranlagung ist dieser Widerruf nicht möglich!
Die Formulare L1, L1ab, L1i und L1k stehen nicht als Downloadversion zur Verfügung, da nur Original-Formulare vom Finanzamt maschinell gelesen werden können.
Die amtlichen Papierformulare sind bei Ihrem Finanzamt erhältlich oder können beim Bundesministerium für Finanzen kostenlos angefordert werden. In größeren Betrieben liegen die Formulare meist auch im Lohnbüro auf.
Formular | Jahr | Dokumente |
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L1 | 2017 - 2021 | Dieses Formular ist grundsätzlich für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) zu verwenden: Arbeitnehmerveranlagung |
L1ab | 2017 - 2021 | Ab der Veranlagung 2016 sind außergewöhnliche Belastungen in dieser Beilage geltend zu machen: Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1) zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen |
L1i | 2017 - 2021 | Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1): Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Steuerabzug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4) Formular anfordern |
L1k L1k-bF | 2017 - 2021 | Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen diese Formulare der Arbeitnehmerveranlagung beigelegt werden: Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1): |
L16 | ab 2011 | Lohnzettel |
Die Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt.
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