Beruflich veranlasste Reisekosten: Dienstreisen

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 721]


Kosten für Dienstreisen sind absetzbar. Darunter sind Fahrtkosten zu verstehen (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen), der Verpflegungsmehraufwand in Form von Taggeldern sowie Nächtigungskosten.

Wann ist eine Reise beruflich ver­anlasst?

Eine Dienstreise liegt vor, wenn

  • Ihr Arbeitgeber Ihnen den Auftrag dazu erteilt hat ODER
  • Sie auf Eigeninitiative zum Beispiel zu einer beruflichen Fortbildung fahren

Nicht als Dienstreisen gelten:

Höhe der Fahrt­kosten

Das können Sie geltend machen:

Benutzte VerkehrsmittelBetrag
 PKWAmtliches Kilometergeld:
0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer*)
öffentliche VerkehrsmittelKosten der Fahrkarten

*) Die Führung eines Fahrtenbuches ist erforderlich.

Tages- und Nächtigungs­gelder In­land

Tagesgelder im Inland

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Dauer der Dienstreise: länger als 3 Stunden
  • Entfernung mehr als 25 Kilometer
  • es darf kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit vorliegen

Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht, wenn Sie an einem anderen Einsatzort durchgehend oder regelmäßig wiederkehrend (zum Beispiel 1 x pro Woche) über einen längeren Zeitraum tätig sind. Trifft dies in Ihrem Fall zu, so können nur die ersten 5 Tage steuerlich geltend gemacht werden. Beträgt der zeitliche Abstand für einen weiteren Einsatz an diesem Ort 6 Monate, dann sind wiederum die ersten 5 Tage absetzbar.

Sind Sie unregelmäßig am neuen Einsatzort, dann werden die ersten 15 Tage im Kalenderjahr steuerlich als Dienstreise angesehen.

Höhe

steuermindernd
geltend gemacht werden können
pro Tag
der Dienstreise
maximal 26,40 Euro
pro angefangene Stunde
der Dienstreise
maximal   2,20 Euro

Abzug für bezahltes Essen
Wird ein Mittag- oder Abendessen kostenlos zur Verfügung gestellt, ist vom Taggeld ein Fixbetrag abzuziehen:

  Abzug pro bezahltem Essen
13,20 Euro


Nächtigungsgelder im Inland

Für Nächtigungen im Inland können geltend gemacht werden:

  • die tatsächlichen Kosten der Nächtigung inklusive Frühstück (mit Beleg!)
    ODER
  • pauschal 15 Euro 

Die Nächtigung ist grundsätzlich durch die Angabe des Unterkunftsgebers/der Unterkunftsgeberin nachzuweisen.


Tagesgelder im Ausland

Tages- und Nächtigungssätze Ausland - ohne KV-Regelung (0,3 MB)

Die vollen Taggelder gelten jeweils für 24 Stunden.

Wird im Ausland nach 5 Tagen (durchgehend) beziehungsweise 15 Tagen (unregelmäßig wiederkehrend) ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit (siehe auch Taggeld im Inland) begründet, kann dennoch aufgrund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In diesem Fall kann der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagesatz und dem höheren Auslandstagesatz als Werbungskosten abgesetzt werden.


BEISPIEL: 
Ein Arbeitnehmer ist für 2 Wochen zur Fortbildung in Deutschland. Das bedeutet, dass ab dem sechsten Tag ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Daher kann ab diesem Zeitraum nur mehr der Differenzbetrag zwischen Inlands- und Auslandstagsatz abgesetzt werden:

ReisetageTaggeld täglich
1. bis 5. TagTagsatz für Deutschland: 35,30 Euro
ab 6. Tag Tagsatz Deutschland: 35,30 Euro
minus Tagsatz Österreich: 26,40 Euro
Differenz:   8,90 Euro

Abzug bei bezahltem Essen
Wird ein Mittag- und Abendessen kostenlos zur Verfügung gestellt, kann nur mehr ein Drittel des Auslandtagesgeldes geltend gemacht werden. Bei Erhalt von nur einem Essen wird das Auslandstagesgeld nicht gekürzt.

Nächtigungsgelder im Ausland

Tages- und Nächtigungssätze Ausland - ohne KV-Regelung (0,3 MB)

AK-Tipp

Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung kann nur der Differenzbetrag zwischen den steuerfrei ausbezahlten Ersätzen des Arbeitgebers und den oben angeführten Pauschalsätzen als Reisekosten geltend gemacht werden.

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