Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fachliteratur

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 720]


Ausgaben für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger), die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, sind als Werbungskosten abschreibbar.

Hinweis

Auf dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes vermerkt sein. Die Bezeichnung "diverse Fachliteratur" reicht nicht aus.

Nicht als Fachliteratur gelten:

  • Allgemein bildende Werke wie Lexika
  • Zeitungen und Zeitschriften (stellen grundsätzlich privaten Aufwand dar)

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603