Gesundheits­berufe: Welche Registrierungs­behörde ist zuständig?

Der Antrag für die Erfassung im Gesundheitsberuferegister kann persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde oder online eingebracht werden.

Beachten Sie

Anträge, die per E-Mail oder Post gesendet werden, können leider nicht angenommen werden.

Persönliche Antrag­stellung

Je nachdem welchem Personenkreis Sie angehörigen ist entweder die Arbeiterkammer oder die Gesundheit Österreich GmbH für Ihre Registrierung zuständig:

ArbeiterkammerGesundheit Österreich GmbH

führt die Registrierung durch
für:

  • AK-Mitglieder 
    • Angestellte
    • Freiberuflich Tätige
      [wenn überwiegend angestellt]
    • Freie Dienstnehmer:innen
    • Karenzierte
    • Arbeitslose

  • Berufsangehörige der
    PA - Pflegeassistenz
    (für diese Berufsgruppe ist jedenfalls
    die AK zuständig)


  • Berufsangehörige der
    PFA - Pflegefachassistenz
    (für diese Berufsgruppe ist jedenfalls
    die AK zuständig)


  • Absolvent:innen einer
    Schule für Gesundheits- und
    Krankenpflege

führt die Registrierung durch
für:

  • Nicht-AK-Mitglieder

  • Freiberuflich Tätige 
    [auch Angestellte, die
    überwiegend freiberuflich
    tätig sind]

  • Ehrenamtliche

  • Fachhochschulabsolvent:innen

  • Beamte

  • Diplomierte in der Gesundheits-
    und Krankenpflege und in
    medizinisch-technische
    Diensten mit Ausbildung im Ausland.
Kontakt & Termine Kontakt & Termine  

Achtung

Bringen Sie unbedingt zur persönlichen Registrierung mit:

  • den bereits digital ausgefüllten und ausgedruckten Antrag 
  • alle notwendigen Unterlagen, Nachweise, ...

Siehe Artikel "Dokumente für die Registrierung"

Online-Registrierung

Die Online-Antragstellung ist unter www.gesundheit.gv.at möglich. Für den Zugang zur Online-Registrierung benötigt man eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte.

Zur Online-Registrierung


Hinweis

Bestätigung der Registrierung

Nach der inhaltlichen Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen, erhalten Sie von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung. Mit dieser können Sie bereits in Ihrem Gesundheitsberuf tätig werden. Etwa 3 Wochen später erhalten Sie den für die Berufsausübung erforderlichen Berufsausweis. >> Mehr dazu im Artikel "Der Berufsausweis"

Kontakt

Kontakt

Registrierung Gesundheitsberufe
TEL.: +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Gruppe Pflegepersonal

Wer muss sich registrieren?

Der Eintrag ins Gesundheits­berufe­register ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufs­ausübung. Wer muss sich registrieren?

Krankenschwester schreibt am Laptop

Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet binnen eines Monats Daten­änderungen Ihrer Registrierungs­behörde zu melden.

Krankenpfleger schaut in Krankenakte

Meldung von Upgrades

Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum