Arbeitnehmerveranlagung: So funktioniert sie
Beantragen Sie einen Steuerausgleich - es zahlt sich aus! So funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können Sie, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde, Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Beachten Sie
Sämtliche Werbungskosten die Bildungsmaßnahmen betreffen sind in der Arbeitnehmerveranlagung unter der Kennzahl 722 geltend zu machen.Folgende Werbungskosten kommen in Betracht:
Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.
Kosten für Dienstreisen und Fahrten zu einer beruflichen Fortbildung sind absetzbar. Wie viel sie geltend machen können erfahren Sie hier.
Absetzbar sind Kosten von digitalen Arbeitsmitteln (etwa Computer oder Drucker), die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Beruf anschaffen.
Ausgaben für Fachbücher (bzw. elektronische Datenträger), die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, sind als Werbungskosten abschreibbar.
Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Führerschein, Internet, Nächtigungsgeld, Sprachkurs, Studium, Taggeld, Rückzahlung von Ausbildungskosten.
Eltern können Kosten, die im Rahmen der Schul- beziehungsweise Berufsausbildung ihrer Kinder anfallen, nicht abschreiben.
Einzige Ausnahme:
Für Kinder, die außerhalb des Wohnortes ihre Ausbildung machen müssen,
Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...
© 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0