Arbeitnehmerveranlagung
Beantragen Sie einen Steuerausgleich - es zahlt sich aus! So funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können Sie, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde, als Werbungskosten steuerlich geltend machen:
Kosten für Dienstreisen und Fahrten zu einer beruflichen Fortbildung sind absetzbar. Wie viel sie geltend machen können erfahren Sie hier.
Absetzbar sind Kosten von digitalen Arbeitsmitteln (etwa Computer oder Drucker), die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Beruf anschaffen.
Ausgaben für Fachbücher (bzw. elektronische Datenträger), die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, sind als Werbungskosten abschreibbar.
Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Führerschein, Internet, Nächtigungsgeld, Sprachkurs, Studium, Taggeld, Rückzahlung von Ausbildungskosten.
Machen Sie Home-Office-Kosten für ergonomische Büromöbel, zum Beispiel Schreibtisch, Bürosessel oder Beleuchtung, steuerlich geltend.
Eltern können Kosten, die im Rahmen der Schul- beziehungsweise Berufsausbildung ihrer Kinder anfallen, nicht abschreiben.
Einzige Ausnahme:
Für Kinder, die außerhalb des Wohnortes ihre Ausbildung machen müssen,
Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.
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