Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Seit 8. Juni 2026 können Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe am AMS beantragt werden. Damit wird arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen unterstützt. Bei den beiden neuen Förderungen handelt es sich um das Nachfolgemodell von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Die wesentlichsten Änderungen:
Beachten Sie!
Innerhalb von 4 Jahren kann
Ein einmaliger Wechsel zwischen den beiden Förderungen ist möglich.
Die Höhe der Weiterbildungsbeihilfe hängt vom durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen während der letzten 12 Monate (bei Arbeit in einem Saisonbetrieb: 24 Monate) ab und beträgt mindestens 41,49 Euro täglich (2026). Dieses Bruttoeinkommen bestimmt den laut Tabelle festgelegten Tagsatz, der – multipliziert mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat – die monatliche Beihilfenhöhe ergibt.
Beachten Sie!
Arbeitgeberbeitrag und Bildungsberatung sind nur beim Beantragen von Weiterbildungsbeihilfe verpflichtend; für die Gewährung von Weiterbildungsteilzeitbeihilfe sind sie nicht nötig.
| Einkommen Brutto von | Einkommen Brutto bis | Beihilfen- Tagsatz 2026 | AG-Beitrag 15 Prozent | Beihilfenhöhe gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 551,11 | 1.571,31 | 41,49 | - | 41,49 |
| Stufe 2 | 1.571,32 | 2.053,99 | 43,09 | - | 43,09 |
| Stufe 3 | 2.054,00 | 2.567,49 | 44,61 | - | 44,61 |
| Stufe 4 | 2.567,50 | 3.080,99 | 47,28 | - | 47,28 |
| Stufe 5 | 3.081,00 | 3.464,99 | 54,18 | - | 54,18 |
| Stufe 6 | 3.465,00 | 3.594,49 | 46,06 | 8,12 | 54,18 |
| Stufe 7 | 3.594,50 | 4.107,99 | 51,53 | 9,09 | 60,62 |
| Stufe 8 | 4.108,00 | 4.621,49 | 56,71 | 10,00 | 66,71 |
| Stufe 9 | 4.621,50 | 59,31 | 10,46 | 69,77 |
Im Fall der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe entspricht deren Höhe dem Ausmaß der Stundenreduktion.
BEISPIEL
Ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 2.400 Euro ergibt einen Tagsatz von 44,61 Euro (Stufe 3). Im Falle einer Arbeitszeitverkürzung um 25 Prozent reduziert sich der Tagsatz auf 11,15 Euro. In einem Monat mit 30 Kalendertagen beträgt die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe somit 334,50 Euro.Mit der Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe fördert das AMS ausschließlich arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen. Die Prüfung der „arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit“ erfolgt durch das AMS im Zuge der Antragstellung.
Die Ausbildung während einer Weiterbildungszeit muss 20 Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen. Im Falle fehlender Kinderbetreuung für unter 7-Jährige reichen 16 Unterrichtseinheiten pro Woche aus.
Bei Weiterbildungsteilzeit ist Ausbildung im Ausmaß von 10 beziehungsweise bei fehlender Kinderbetreuung von 8 Unterrichtseinheiten pro Woche nachzuweisen.
Studierende, die Weiterbildungsbeihilfe beziehen, müssen pro Semester beziehungsweise innerhalb von 6 Monaten 20 ECTS-Punkte (beziehungsweise 16 ECTS-Punkte bei fehlender Kinderbetreuung) absolvieren.
Für Studierende, die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe beziehen, gelten 10 ECTS-Punkte (beziehungsweise 8 ECTS-Punkte).
Setzt sich die Ausbildung aus mehreren Kursen zusammen und haben diese ein unterschiedliches Ausmaß an Unterrichtseinheiten pro Woche, werden die durchschnittlichen Unterrichtseinheiten pro Woche berechnet (Unterrichtseinheiten gesamt dividiert durch Anzahl der Wochen).
2 Ausbildungsteile können höchstens für 7 Tage unterbrochen werden, ansonsten ist eine neue Antragstellung nötig.
Nach jedem Kurs beziehungsweise alle 6 Monate sowie am Ausbildungsende ist am AMS ein Nachweis über den Ausbildungsfortschritt vorzulegen. Ist für die Ausbildung eine derartige Bescheinigung nicht vorgesehen, muss man mit einem eigenen Formular die Mindestanwesenheit von 75 Prozent nachweisen.
Beachten Sie!
Anträge auf Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe können frühestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Regional-Geschäftsstelle des AMS oder online über MeinAMS gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem alle nötigen Unterlagen vorliegen, hat das AMS innerhalb von 4 Wochen über den Antrag zu entscheiden.
Die AMS-Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Arbeitnehmer:innen.
Dem Antrag beizulegen ist:
Zur Terminvereinbarung für die verpflichtende Bildungsberatung wenden Sie sich am besten telefonisch oder persönlich ans BerufsInfoZentrum (BIZ) der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle. Ziel ist es, die Arbeitsmarktrelevanz Ihres Bildungsvorhabens zu beurteilen. Ergebnis ist das BIZ-Beratungsprotokoll, das dem Antrag beizulegen ist und zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 6 Monate sein darf.
Beachten Sie!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Bildung und berufliches Weiterkommen.
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