Beschäftigungsformen & -kombinationen
Ein Dienstvertrag kommt selten allein. Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, wenn etwa Werkvertrag, Pension oder eine Anstellung dazu kommen?
Manchmal ist die Unterscheidung zwischen "freien Dienstnehmer:innen" und "neuen Selbstständigen" schwierig.
Als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger müssen Sie erst dann Beiträge für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zahlen, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenzen für die selbstständige Tätigkeit überschreiten.
Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 6.221,28 Euro pro Jahr.
Neue Selbstständige müssen sich, wenn sie die Versicherungsgrenze überschreiten, selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS) melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular "Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung" gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
=> Zur Online-Versicherungsanmeldung der SVS
ACHTUNG
Als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger sind Sie kein AK Mitglied und können daher die Leistungen der Arbeiterkammer nur eingeschränkt in Anspruch nehmen.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0