Beschäftigungsformen und -kombinationen
Ein Dienstvertrag kommt selten allein. Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, wenn etwa Werkvertrag, Pension oder eine Anstellung dazu kommen?
Manchmal ist die Unterscheidung zwischen "freien Dienstnehmern/-innen" und "neuen Selbstständigen" schwierig.
Als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger müssen Sie erst dann Beiträge für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zahlen, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenzen für die selbstständige Tätigkeit überschreiten.
Im Jahr 2022 liegt die Grenze bei 5.830,20 Euro pro Jahr.
Neue Selbstständige müssen sich, wenn sie die Versicherungsgrenze überschreiten, selber bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular:
„Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG“.
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