Bin ich neuer Selbst­ständiger?

Manchmal ist die Unterscheidung zwischen "freien Dienstnehmer:innen" und "neuen Selbstständigen" schwierig.

Was macht neue Selbst­ständige aus? 

  • Neue Selbstständige haben keinen Gewerbeschein, erzielen aber trotzdem betriebliche Einkünfte auf Werkvertrag-Basis

  • Sie verwenden dabei im Wesentlichen eigene Betriebsmittel
    (wie Computer oder Werkzeug)

  • Sie sind nicht anderswo aufgrund dieser Tätigkeit sozialversichert
    (zum Beispiel durch eine Anstellung)

Kriterien für einen Werk­vertrag

  • neue Selbstständige schulden den Auftraggeber:innen ein konkretes Werk
  • Anspruch auf Entgelt hängt vom Arbeitserfolg ab
  • Verwendung eigener Betriebsmittel
  • jederzeitige Vertretungsmöglichkeit und keine persönliche Arbeitspflicht
  • keine Bindung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin an Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Haftung für die erbrachte Leistung

Ab wann ent­steht Sozial­versicherungs­pflicht?

Als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger müssen Sie erst dann Beiträge für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zahlen, wenn Sie eine bestimmte Ein­kommens­grenzen für die selbstständige Tätigkeit überschreiten. 

Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 6.221,28 Euro pro Jahr.

Melde­pflicht für neue Selbst­ständige

Neue Selbstständige müssen sich, wenn sie die Versicherungsgrenze überschreiten, selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS) melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular "Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung" gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG). 

=> Zur Online-Versicherungsanmeldung der SVS

ACHTUNG

Als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger sind Sie kein AK Mitglied und können daher die Leistungen der Arbeiterkammer nur eingeschränkt in Anspruch nehmen.

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Kontakt

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AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
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